Navigation und Service

Zwischenlager auf Flugzeugabstürze geprüft

Anlässlich der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bayerischen Landesregierung über die Rückführung von sieben Behältern mit Wiederaufarbeitungsabfällen aus Großbritannien werden unzutreffende Behauptungen aufgestellt:

"Die Zwischenlagerhallen halten einem gezielten Flugzeugabsturz nicht stand"

Die Genehmigungsbehörde für Zwischenlager von Kernbrennstoffen, das BfS, hat nach dem 11. September 2001 alle Zwischenlager im Hinblick auf einen gezielten Flugzeugabsturz geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der erforderliche Schutz auch vor dem Hintergrund aktueller großer Verkehrsflugzeuge gewährleistet ist. Den eigentlichen Schutz gegen die Folgen eines gezielten Flugzeugabsturzes bieten dabei nicht die Gebäude, sondern die Behälter selbst, in denen die abgebrannten Brennelemente und Glaskokillen aufbewahrt werden.

"Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel entzogen, weil es nicht gegen Abstürze eines großen Airbus ausgelegt ist"

Das ist falsch. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte nicht wegen einer festgestellten unzureichenden Sicherheit des Zwischenlagers. Das Gericht hat sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe nicht geäußert. Bemängelt wurde der Umfang der Ermittlungen im Genehmigungsverfahren.

Tatsache ist, dass das BfS alle Zwischenlager auf die Sicherheit bei einem Absturz großer Verkehrsflugzeuge wie einen Airbus geprüft hat. Das BfS hatte bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk anzuwenden, ist insbesondere bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinausgegangen. Bei allen Zwischenlagern wurde daher der gezielte Flugzeugabsturz bereits in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und mit überprüft.

Gegenstand der Prüfungen waren die damals auf dem Markt befindlichen Flugzeugtypen wie etwa vom Typ Airbus. Untersuchungen des neueren und zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung noch nicht auf dem Markt befindlichen Airbus A-380 wurden im Jahr 2010 durchgeführt.

"Ein defekter Lagerbehälter mit Glaskokillen lässt sich im Zwischenlager Isar nicht reparieren"

Das stimmt nicht. Grundsätzlich gibt es für Lagerbehälter eine atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung und eine verkehrsrechtliche Zulassung für den Transport. Die für die Sicherheit der Lagerung maßgebliche atomrechtliche Genehmigung ermöglicht unterschiedliche Reparaturmöglichkeiten in den Zwischenlagern.

Bei den Lagerbehältern wird der sichere Einschluss des Inventars durch ein Doppeldeckel-Dichtsystem gewährleistet. Das Deckelsystem besteht aus zwei übereinanderliegend angeordneten Deckeln, dem Primärdeckel und dem Sekundärdeckel. Der Zwischenraum zwischen Primär- und Sekundärdeckel steht unter Druck. Eine eventuelle Undichtigkeit einer der beiden Deckel würde über ein Überwachungssystem angezeigt, ohne dass Radioaktivität austreten könnte.

Bei einer Undichtigkeit würde ein Druckabfall festgestellt. Dann hätte entweder eine der Metalldichtungen des Primär- oder des Sekundärdeckels nicht mehr ihre spezifikationsgerechte Dichtheit. Im Falle einer nicht mehr spezifikationsgerechten Dichtheit einer der Sekundärdeckeldichtungen im Zwischenlager Isar kann diese in der Behälterwartungsstation des Standort-Zwischenlagers ausgetauscht werden. Wenn die Dichtheit einer der Primärdeckeldichtungen nicht mehr der Spezifikation entspricht, kann das Doppeldeckel-Dichtsystem durch das Aufbringen eines zusätzlichen sogenannten Fügedeckels wiederhergestellt werden, der mit dem Behälterkörper verschweißt wird. Die überwachte Doppelbarriere wird in diesem Fall durch den Sekundärdeckel und den Fügedeckel gebildet.

Unabhängig von den bestehenden Reparaturmöglichkeiten bei der Lagerung muss vor einem Abtransport eines solchen Behälters nachgewiesen werden, dass die verkehrsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

"CASTOR-Behälter sind nur für 40 Jahre ausgelegt"

Das ist falsch. Dass Genehmigungen nur für einen Zeitraum von 40 Jahren gelten, hat keinen technischen oder die Sicherheit betreffenden Hintergrund. Es handelt sich um eine rechtliche Einschränkung, die vom BfS entgegen der Anträge der Energieversorgungsunternehmen bewusst vorgenommen worden ist, damit die Zwischenlager zu keinen Langzeitlagern werden können. In den Genehmigungsverfahren wurde daher die Sicherheit der Behälter für 40 Jahre nachgewiesen und diese Nachweise geprüft.

Sollte ein Lagerbehälter länger als 40 Jahre verwendet werden, dann muss ein grundsätzlich neuer Sicherheitsnachweis von den Kernkraftwerksbetreibern geführt werden. Es ist dann Aufgabe des Betreibers des Zwischenlagers, in einem neuen Genehmigungsverfahren für das jeweilige Zwischenlager nachzuweisen, dass der Behälter weiterhin alle Anforderungen des Atomrechts an die Sicherheit der Aufbewahrung nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt.

"Es kommt mehr Abfall als genehmigt in das Zwischenlager Isar"

Das stimmt nicht, das Gegenteil ist der Fall. Selbst mit der Einlagerung von sieben Behältern aus der Wiederaufarbeitung kommen insgesamt weniger Behälter als genehmigt in das Zwischenlager. Das Standort-Zwischenlager Isar verfügt über insgesamt 152 Stellplätze für Lagerbehälter. Aufgrund des von der Bundesregierung 2011 beschlossenen früheren Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie werden für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente am Standort Isar voraussichtlich nur 119 Stellplätze des Standort-Zwischenlagers Isar benötigt (rund 78 Prozent). Selbst mit zusätzlichen sieben Behältern würde die Genehmigung an Behälterstellplätzen nur zu rund 83 Prozent ausgeschöpft.

Das bedeutet: Auch mit der Aufbewahrung von sieben zusätzlichen Behältern mit HAW-Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung werden die genehmigten Kapazitäten unterschritten. Dies gilt ebenso für die genehmigte maximale Schwermetallmasse sowie die maximale Gesamtaktivität. Die Aktivität von sieben zusätzlichen Behältern mit HAW-Glaskokillen beträgt lediglich rund sechs Prozent der genehmigten Gesamtaktivität des Standort-Zwischenlagers Isar.

"Die Zwischenlager werden schleichend zu Endlagern"

Auch das ist unzutreffend. Die Zwischenlagergenehmigungen wurden vom BfS entgegen der Anträge der Energieversorgungsunternehmen bei der Erteilung bewusst auf 40 Jahre begrenzt, damit aus den Zwischenlagern keine Langzeitlager werden können.

Auch aus Gründen der Sicherheit können aus den Zwischenlagern keine Endlager werden. An Endlager werden ganz andere Anforderungen gestellt, zum Beispiel eine Langzeitsicherheit für mehrere 100.000 Jahre. Diesen Anforderungen kann eine einfache Lagerhalle nicht genügen.

Darüber hinaus bedarf die folgende Darstellung einer Einordnung:

"Die Zwischenlager bleiben länger in Betrieb als genehmigt"

Dass die Lagerbehälter aus den Zwischenlagern voraussichtlich nicht vor Ablauf der Zwischenlagergenehmigungen in ein Endlager gebracht werden können, ist bekannt und wird im Nationalen Entsorgungsprogramm der Bundesregierung (Napro) berücksichtigt. Die Betreiber der Zwischenlager haben rechtzeitig entsprechende Genehmigungsanträge zu stellen, um die Behälter bis zu einer Endlagerung sicher und rechtskonform aufbewahren zu können.

Abschließend ist festzustellen: Dauer und Ausgang der notwendigen Genehmigungsverfahren hängen maßgeblich von der Nachweisführung der Antragsteller ab. Das Bundesamt für Strahlenschutz kann eine Genehmigung nur dann erteilen, wenn der jeweilige Zwischenlagerbetreiber nachweist, dass die Abfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sicher aufbewahrt werden können und dabei alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Stand: 11.12.2015