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Aufgaben des BASE

  • Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zentrale Fachbehörde des Bundes für den sicheren Umgang mit den Hinterlassenschaften der Atomenergie.
  • Das BASE nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr.
  • Das BASE überwacht das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit.
  • Das Amt unterstützt mit Fachexpertise die Bundesaufsicht für den Bereich der kerntechnischen Sicherheit und berät das Bundesumweltministerium in Fragen der nuklearen Entsorgung.
  • Das Amt betreibt und koordiniert die Forschung in seinen Aufgabengebieten.
  • Das BASE wurde 2014 gegründet und ab 2016 aufgebaut.

Foto des BASE in der Wegelystraße in Berlin BASE: Hauptsitz in BerlinGebäude des BASE-Hauptsitzes in der Wegelystraße 8 in Berlin Quelle: BASE

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben des Bundes in der Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Das BASE unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Fragen der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten.

Wachsende Aufgaben in einer wachsenden Behörde

Zu den zentralen Herausforderungen des BASE gehören nicht nur die anstehenden, gesellschaftspolitisch anspruchsvollen Aufgaben - wie bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Seit 2016 wurde die junge Behörde zielstrebig aufgebaut. Inzwischen wird sie weiter ausgebaut.

Anfang 2017 übernahm das BASE das Fachpersonal von zwei Abteilungen aus dem bisher zuständigen BfS: die Abteilung für Genehmigungsverfahren bei Transporten und Zwischenlagern sowie der kerntechnischen Sicherheit. Die weiteren Abteilungen für die Standortsuche eines neuen Endlagers für radioaktive Abfälle, für die Forschung sowie der Verwaltung wurden neu aufgebaut. Schritt für Schritt schafft das BASE Arbeitsstrukturen und baut das Fachpersonal weiter aus.

Gleichzeitig hat das BASE mitten in der Aufbauphase bereits gesetzliche Aufgaben übertragen bekommen - insbesondere mit Inkrafttreten des novellierten Standortauswahlgesetzes im Mai 2017. Um sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Anforderungen zu erfüllen, hat das BASE bei Bedarf interdisziplinäre Arbeitsgruppen eingerichtet. Das gilt beispielsweise für die Standortsicherung nach § 21 oder die nach § 6 des Gesetzes einzurichtende Informationsplattform im Internet. Die Informationsplattform wurde am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes in einer Basisversion auf der BASE-Webseite zugänglich gemacht. Seit Ende April 2020 wird sie auf einer eigenständigen Webseite infoplattform-endlagersuche.de betrieben. Sie informiert transparent über den Endlager-Suchprozess. Wesentliche Unterlagen zur Endlagersuche wie Gutachten, Datensammlungen oder Berichte sind in einem gesonderten Dokumentenverzeichnis zugänglich.

Aufgaben des BASE

Die Aufgaben des BASE sind im Atomgesetz beschrieben und festgelegt. Das BASE

  • überwacht das Standortauswahlverfahren zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Beteiligung der Öffentlichkeit,
  • ist zuständig für berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle,
  • übt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle aus,
  • prüft atomrechtliche Genehmigungsanträge für Zwischenlager und Transporte mit Kernbrennstoffen,
  • ist zuständig für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen (einschließlich des Erlasses von Entscheidungen nach § 5 Absatz 7 Satz 1 AtG),
  • ist für die Langzeitdokumentation aller Unterlagen und Daten zuständig, welche für die Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle wichtig sind,
  • stellt seine Expertise in Fragen der kerntechnischen Sicherheit zur Verfügung,
  • forscht in den genannten Bereichen und beteiligt sich an der internationalen Zusammenarbeit.

Standortauswahlverfahren: Öffentlichkeitsbeteiligung und staatliche Aufsicht

Das BASE beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Dabei ist es dafür zuständig, Grundlagen und Randbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu schaffen. Die Aufgaben sind im Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegt und umfassen

  • Festlegungen von Erkundungsprogrammen zu ober- und untertägigen Erkundungen anhand von Vorschlägen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE),
  • Prüfungen, ob das Standortauswahlverfahren und die Erkundungen nach den Kriterien und Anforderungen des Standortauswahlgesetzes erfolgen,
  • Information der Öffentlichkeit über den Stand des Suchverfahrens,
  • Organisation und Koordinierung des Beteiligungsverfahrens für die Standortsuche,
  • Kontrolle bergbaulicher Projekte in Zusammenarbeit mit den Ländern zur Sicherung möglicher geeigneter Endlagerstandorte
  • den Standortvorschlag für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Berg-, wasser- und atomrechtliche Verfahren bei der Endlagerung

Das BASE ist zuständig für berg-, wasser- und atomrechtliche Zulassungsverfahren und Erlaubnisse bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Diese Aufgaben wurden neu auf Bundesebene verankert. Für bereits bestehende Endlagerprojekte, für die bisher verschiedene Bundesländer zuständig waren, wurden individuelle Regelungen geschaffen. Bei Schacht Konrad gehen die Aufgaben erst nach Erteilung der Zustimmung zur Inbetriebnahme des Endlagers vom Land Niedersachsen auf den Bund über. Beim Endlager Morsleben wechselt die Zuständigkeit für die Genehmigung vom Land Sachsen-Anhalt auf das BASE über, sobald das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Bei der Schachtanlage Asse II verbleiben die Zuständigkeiten beim Land Niedersachsen.

Für das zukünftige Endlager für hochradioaktive Abfälle ist das BASE auch die zuständige Behörde für das Plangenehmigungsverfahren.

Atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle

Das BASE beaufsichtigt und kontrolliert den Betrieb der existierenden Endlager. Aktuell sind dies

Das BASE überprüft, ob bei Errichtung, Betrieb und Stilllegung die atomrechtlichen Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Die Funktion einer atomrechtlichen Aufsicht auf Bundesebene wurde neu eingerichtet. Daneben werden Endlager auf Basis weiterer Rechtsvorschriften kontinuierlich beaufsichtigt. Dazu gehört insbesondere die bergrechtliche Aufsicht. Diese Aufgaben werden weiterhin von den jeweiligen Bundesländern wahrgenommen.

Genehmigung von Transporten und Zwischenlagern

Das Bundesamt für für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist nach Atomrecht zuständig für die Genehmigung von

  • Transporten von abgebrannten Brennelementen aus dem Betrieb von Kernkraftwerken oder radioaktiven Reststoffen aus der Wiederaufarbeitung (sogenannte Castor-Transporte),
  • Transporten von Großquellen (neben Brennstäben radioaktive Stoffe, die einen bestimmten Aktivitätswert überschreiten) und
  • Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle.

Kerntechnische Sicherheit

Am 15. April 2023 sind die letzten Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet worden. Auch beim Anlagenrückbau muss die Sicherheitskultur auf hohem Niveau erhalten und weiterentwickelt werden. Die Expertinnen und Experten des BASE sind in vielen Sicherheitsgremien auf nationaler und internationaler Ebene vernetzt und beraten die Bundesregierung. Über Zwischenfälle und Ereignisse in kerntechnischen Anlagen führt das BASE zudem für den Bund eine zentrale Störfallmeldestelle.

Forschung

Um seine Aufgaben stets auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik wahrnehmen zu können, ist das BASE als Ressortforschungseinrichtung auch wissenschaftlich aktiv. Dazu initiiert und begleitet das Amt Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgungssicherheit und führt eigene Forschungen durch. Dieses umfasst sowohl naturwissenschaftliche, technische, als auch sozialwissenschaftliche Aspekte.

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Stand: 02.06.2023