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Umweltleitlinien des BASE

Grafik Umweltleitlinien UmweltleitlinienQuelle: BASE

Als Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung obliegt uns mit der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle die Überwachung eines der zentralen Umweltprojekte unserer Zeit. Indem wir die Sicherheit der Entsorgung radioaktiver Abfälle bewerten, agieren wir in einem Politikbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und Sichtbarkeit. Als Umweltbehörde des Bundes sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bewusst. Aus diesem Selbstverständnis heraus sehen wir uns der Natur auch über die Entsorgungsfrage hinaus verpflichtet und begreifen die sichere Beseitigung radioaktiver Abfälle als nur einen von vielen Bausteinen für einen effektiven Umweltschutz. Wir möchten hierzu – auch in Verantwortung für die künftigen Generationen – einen Beitrag leisten und Vorbild sein, indem wir ökologische Belange in all unseren Tätigkeiten berücksichtigen. Auf der Grundlage unserer „Grundsätze für eine gemeinsame Organisationskultur“ legen wir hiermit Grundsätze und Zielsetzungen fest, die unseren Mitarbeitenden Hilfestellung und Orientierung für ein umweltgerechtes Verhalten in ihrer täglichen Arbeit geben. Als Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung achten wir auf unseren verfassungsmäßigen Auftrag zum Schutz der Umwelt aus Art. 20a GG, stellen uns unserer besonderen Verantwortung und erfüllen unsere Vorbildfunktion nach bestem Wissen und Gewissen. Unser Ziel ist die Schaffung eines ausgeprägten Umweltbewusstseins innerhalb unseres Hauses. In diesem Geiste verpflichten wir uns zu der Einhaltung folgender Leitlinien:

  • Als Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung achten wir auf unseren verfassungsmäßigen Auftrag zum Schutz der Umwelt aus Art. 20a GG, stellen uns unserer besonderen Verantwortung und erfüllen unsere Vorbildfunktion nach bestem Wissen und Gewissen. Unser Ziel ist die Schaffung eines ausgeprägten Umweltbewusstseins innerhalb unseres Hauses.
  • Wir handeln nachhaltigkeitsorientiert und berücksichtigen ökologische, soziale und ökonomische Aspekte im Rahmen der Vorgaben der Bundesverwaltung.


  • Wir halten umweltrelevante Vorgaben und Verpflichtungen ein und gehen – wenn möglich – darüber hinaus.

  • Wir setzen uns für die Minimierung von schädlichen Umweltauswirkungen ein.

  • Wir nutzen umweltfreundliche Kommunikations- und Dienstreisemöglichkeiten.

  • Im Rahmen unserer Vorgaben und Festlegungen beschaffen wir bevorzugt die in Herstellung, Gebrauch und Entsorgung umweltverträglichsten Waren und Dienstleistungen.

  • Wir gehen verantwortungsvoll und schonend mit unseren Ressourcen um, vermeiden Gefahrstoffe und verwerten Abfälle.

  • Wir nutzen Energie, Wasser, Materialien und Flächen sparsam und umweltgerecht.

  • Unsere Mitarbeitenden werden bei der Einführung und Aufrechterhaltung unseres Umweltmanagementsystems beteiligt. Mit Fragen, Verbesserungsvorschlägen und Anmerkungen gehen wir offen und transparent um.

  • Wir fördern und unterstützen unser Kollegium in seinem umweltgerechten Verhalten.

  • Wir informieren über unsere Umweltleistungen nach innen und außen.

  • Wir verstehen Umweltschutz als Prozess der kontinuierlichen Verbesserung, überprüfen regelmäßig den Erfolg unserer Umweltmaßnahmen und verpflichten uns zur ständigen Weiterentwicklung unseres Umweltmanagementsystems.
Stand: 14.07.2023