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Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition (in Überarbeitung)

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) legt zur Begrenzung der Strahlenexposition der Bevölkerung im Alltag und bei der Berufsausübung Dosisgrenzwerte und Richtwerte fest. Zur Berechnung der Strahlenexposition dienen die Dosiskoeffizienten.

Die Bekanntmachung der Dosiskoeffizienten erfolgte in der Beilage 160 a und b zum Bundesanzeiger vom 28. August 2001.

Hinweis: Die Urheberrechte dieser Dosiskoeffizienten liegen bei der ICRP (International Commission on Radiological Protection, Internationale Strahlenschutzkommission).

Stand: 04.03.2024