Navigation und Service

Aufsicht

Atomrechtliche Aufsicht über Endlager, Bergaufsicht, Aufsicht bei der Endlagersuche

Atomrechtliche Aufsicht

Meldepflichtige Ereignisse in Endlagern

ArtikelDas Meldeverfahren

Kommt es in den Endlagern Konrad, Morsleben oder der Schacht Anlage Asse II zu einem Ereignis, prüft die BGE als Betreiberin, ob eine Meldepflicht gemäß § 6 der AtSMV vorliegt und meldete dieses der atomrechtlichen Aufsicht, dem BASE. Je nach Dringlichkeit gibt es drei Meldekategorien:

  • Kategorie S – Sofortmeldung,
  • Kategorie E – Eilmeldung und
  • Kategorie N – Normalmeldung.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde informiert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung an dieser Stelle über Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse in den Endlagern Morsleben und Konrad sowie der Schachtanlage Asse II. Betreiberin der Anlagen ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH und gegenüber der atomrechtlichen Aufsicht meldepflichtig.

Die nachfolgenden Listen beinhalten die seit 2017 von der BGE an das BASE gemeldeten Ereignisse. Näheres zum Meldeverfahren gemäß „Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung“ und zu den Meldekategorien finden Sie im Artikel: „Das Meldeverfahren“.


Liste der meldepflichtigen Ereignisse für die Schachtanlage Asse II

Luftaufnahme der Schachtanlage Asse II Asse IILuftaufnahme der Schachtanlage Asse II in Niedersachsen Quelle: BfS - Klaus Menkhaus

Beschreibung des EreignissesKategorieDatum
2023-
Nr. 002/2023N13.06.2023

Befunde an Gebinden mit radioaktiven Reststoffen

Im Rahmen von Sichtprüfungen, welche regelmäßig in den untertägigen Lagerbereichen mit radioaktiven Reststoffen und Abfällen durchgeführt werden, wurden am 07.12.2021 und am 30.05.2023 Rissbildungen an den Deckeln zweier Behälter festgestellt. Bei dem am 07.12.2021 auffällig gewordenen Behälter handelt es sich um ein Kunststofffass, welches schwach radioaktiv belasteten Salzgrus enthielt. Der Inhalt des Fasses wurde daraufhin in ein neues Gebinde mit neuem Deckel umverpackt. Bei dem am 30.05.2023 auffällig gewordenen Behälter handelt es sich um eine Kunststoff-Enghalsflasche mit flüssigen Rückstanden aus der Probenaufbereitung. Der Befund wurde durch die Montage eines neuen Deckels behoben.
Eine Meldepflicht gemäß AtSMV wurde für den am 07.12.2021 festgestellten Befund erst in Verbindung mit dem am 30.05.2023 festgestellten Befund abgeleitet, sodass die Auffälligkeiten nun insgesamt als systematischer Fehler gewertet werden.
Die festgestellten Risse in den beiden Behälterdeckeln werden auf einen Alterungseffekt infolge einer überschrittenen Einsatzdauer der betroffenen Behälter zurückgeführt. Es haben sich jedoch keine Anhaltspunkte für eine Nichteignung der Behälter für den untertägigen Einsatz ergeben. Messungen haben bestätigt, dass es zu keiner Freisetzung radioaktiven Materials gekommen ist.
Die Gebindekontrollen sollen zukünftig um eine Prüfung der Herstellungsdaten der Behälter erweitert werden. Behälter, welche sich dem Ende der empfohlenen Nutzungsdauer nähern, sollen rechtzeitig ausgetauscht werden. Das strahlenschutzrelevante betriebliche Regelwerk wird entsprechend angepasst.

Nr. 001/2023N16.05.2023

Räumung eines Bohrstandortes aufgrund von Freisetzung von Kohlenstoffmonoxid auf der 750-m-Sohle

Bei einer Erkundungsbohrung auf der 750-m-Sohle wurde beim Ziehen des Bohrgestänges durch einen Alarm des Gasmessgerätes ein erhöhter Kohlenstoffmonoxid (CO)-Wert am entsprechenden Arbeitsplatz detektiert. Der Arbeitsbereich wurde daraufhin geräumt und abgesperrt und das Bohrloch verschlossen. Der CO-Wert wurde weiterhin kontinuierlich überwacht. Am Morgen des Folgetages war, auch nach Öffnung des Bohrloches, kein CO am Arbeitsbereich in erhöhter Konzentration festzustellen. Das Vorkommnis befindet sich in der Ursachenklärung. Aufgrund der sofort eingeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung des Betriebspersonals.

2022-
Nr. 001/2022N29.04.2022

Ortsdosisleistungsmessung mit Messgeräten ohne gültige Eichung

Bei der Auswertung von Prüfunterlagen während einer wiederkehrenden Prüfung (WKP) wurde festgestellt, dass zwei Dosisleistungsmessgeräte mit abgelaufener Eichfrist wiederholt für Messungen verwendet wurden.
Seit dem Ablaufen der Eichfrist wurde ein Dosisleistungsmessgerät an insgesamt drei Tagen bei Messungen im Rahmen der Immissionsüberwachung verwendet, die nur mit geeichten Messgeräten erfolgen dürfen. Das zweite Dosisleistungsmessgerät wurde für Kontrollmessungen eingesetzt. Dafür sind geeichten Messgeräte nicht vorgeschrieben.
Die Ursache war eine unzureichende Terminverfolgung hinsichtlich der Eichgültigkeit. Die betroffenen Dosisleistungsmessgeräte wurden vorerst außer Betrieb gesetzt. Die Einhaltung der Eichgültigkeit wird zukünftig, zusätzlich zur WKP, mit einer weiteren Terminüberwachung sichergestellt. Zusätzlich soll die zugrundeliegende Prüfanweisung in der nächsten Revision um einen weiteren Prüfpunkt erweitert werden, welcher die Prüfung der Eichgültigkeit bis zum Ablauf des Prüfintervalls vorsieht.
Die betroffenen Dosisleistungsmessgeräte wurden einer Sachverständigenprüfung unterzogen. Bis auf die Eichgültigkeit wurde das Prüfziel (hier insbesondere die Kalibrierung) bei beiden Dosisleistungsmessgeräten erreicht. Eine Beeinträchtigung hinsichtlich der ermittelten Messwerte ist demnach nicht zu unterstellen.

2021-
Nr. 001/2021E17.06.2021

Veränderung der chemischen Zusammensetzung der Zutrittslösung in der Schachtanlage Asse II

Bei der kontinuierlichen Überwachung der Zutrittslösung in die Schachtanlage Asse II wurde am Morgen des 17.06.2021 eine signifikante Erhöhung der Dichte der Zutrittslösung und eine deutliche Veränderung der chemischen Zusammensetzung, insbesondere eine Erhöhung der Natrium- und Magnesiumkonzentration in Verbindung mit einem Absinken der Fassungsrate festgestellt. Die Ursache für die Veränderungen in der chemischen Zusammensetzung liegt wahrscheinlich in veränderten Migrationswegen außerhalb des Salzstockes. Die weitere Entwicklung der Zusammensetzung der Zutrittslösung wurde durch Verkürzung des Beprobungsintervalls (stündlich) verfolgt. Auswirkungen auf den Betrieb der Schachtanlage gab es nicht. Mittlerweile sind keine Änderungen mehr zu beobachten und die Probenahme wurde wieder auf den regulären Rhythmus umgestellt.
Deutliche Veränderungen der Menge und Zusammensetzung der Zutrittslösung können Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Schachtanlage haben. Veränderungen an der chemischen Zusammensetzung von gefasster Deckgebirgslösung, die deutlich von denen der jüngeren Betriebshistorie abweichen und gegebenenfalls mit einer Zunahme von Lösungszutritten verbunden sind, sind daher als Eil (E)-Meldung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zu melden.

2020-
Nr. 003/2020N20.11.2020

Mängel in der Qualitätssicherung bei der Erstellung von Unterlagen

Bei der Überprüfung einer Prüfanweisung wurde festgestellt, dass eine Textänderung auf einer geänderten Seite nicht mit seitlicher Markierung kenntlich gemacht und im Revisionsverzeichnis nicht vermerkt war. Die nicht gekennzeichnete Textänderung führte durch Verschiebung des Seitenumbruchs auch zu einer Textänderung auf der Folgeseite, die ebenfalls nicht durch seitliche Markierungen gekennzeichnet wurde. Bei daraufhin vorgenommenen Überprüfungen von Unterlagen wurden weitere, nicht gekennzeichnete Textänderungen und nicht erfolgte Dokumentationen der Änderungen in den Revisionsverzeichnissen vorgefunden. Die Prüfung von Unterlagen wird fortgesetzt - vorläufige Meldung.
Es handelt sich um einen Mangel in der Qualitätssicherung bei der Erstellung von Unterlagen. Da die Prüfung der Unterlagen durch die Stabsstelle Qualitätssicherung nur anhand des Revisionsverzeichnisses und nur für die mit Änderungsmarkierung gekennzeichneten Stellen erfolgte, wurden die Fehler in den Dokumenten nicht identifiziert.
Die mit der Erstellung und Revision von Unterlagen beschäftigten Mitarbeiter werden hinsichtlich der anzuwendenden Regelungen geschult. Die Prüfung geänderter Unterlagen durch die Stabsstelle für die Qualitätssicherung erfolgt zukünftig für alle Dokumente der Schachtanlage Asse für das gesamte Dokument und nicht nur für die geänderten Textteile.

Nr. 002/2020N05.10.2020

Ausfall der Seilfahrtanlage Schacht 2

In der Schachtanlage Asse II kam es am 05.10.2020 zu einem Ausfall der Seilfahrtanlage des Schachts 2, das Zuschalten der Fördermaschine war nicht möglich. Da es bereits am 23.08.2020 und 23.09.2020 zu vergleichbaren Ausfällen der Seilfahrtanlage gekommen war, wurde von einem Hinweis auf eine systematische Ausfallursache ausgegangen. Ursache für das nicht mögliche Zuschalten der Fördermaschine war ein Übertragungsfehler zwischen den zwei redundant aufgebauten Teilsteuerungssystemen der Seilfahrtanlage.
Durch die Störungen war die Seilfahrtanlage kurzzeitig nicht verfügbar. Bei dem Ausfall am 23.08.2020 wurde eine Schnittstellenbaugruppe ausgetauscht, bei den beiden nachfolgenden Ausfällen konnte das System durch einen Neustart wieder in Betrieb genommen werden.

Nr. 001/2020N24.10.2019

Nicht durchgeführte Dichtheitsprüfungen an einem Prüfstrahler

Bei einer im Oktober 2019 durchgeführten jährlichen Wiederkehrenden Prüfung (WKP) der Prüfpräparate in der Schachtanlage Asse II wurde festgestellt, dass an einem der Prüfstrahler in den Jahren 2017 und 2018 keine Dichtheitsprüfung vorgenommen worden war. Ursache für diese mehrfache Unterlassung waren Fehleinschätzungen des Personals. Der Prüfstrahler dient der Prüfung von Strahlenschutz-Messgeräten. Die Dichtheitsprüfung wurde sofort nach Erkennen des Versäumnisses im Rahmen der WKP im Oktober 2019 nachgeholt und die Dichtheit des Prüfstrahlers bestätigt. Da es sich bei den unterlassenen Prüfungen um einen wiederholten Verstoß gegen Prüfvorschriften handelte, liegt ein systematischer Fehler vor, der gemäß Anlage 7 der AtSMV meldepflichtig ist. Dies wurde von der Betreiberin Anfang Januar 2020 erkannt und die entsprechende Meldung an die Aufsichtsbehörde übermittelt.

2019-
Nr. 006/2019N27.11.2019

Überhitzung des Lagers einer Pumpe im Abbau 3 der 490-m Sohle mit nachfolgender Entstehung eines Kleinbrands

Aufgrund der Überhitzung des Lagers an der Pumpe zur Ausförderung von Salzlösungen im Abbau 3 der 490-m-Sohle kam es zur Entstehung eines Kleinbrands mit nachfolgender Rauchentwicklung. Die Pumpe wurde ausgeschaltet und vom Stromnetz getrennt. Dadurch kamen der Brand und die Rauchentwicklung zum Erliegen. Die Überhitzung des Pumpenlagers wurde durch einen Strömungsabriss auf der Saugseite der Pumpe und dem damit verbundenen Druckabfall mit nachfolgender Kavitation verursacht. Der Auslöser des Strömungsabrisses konnte nicht mehr festgestellt werden.
Es wurde Grubenalarm ausgelöst und die Evakuierung eingeleitet. Diese konnte nach Besichtigung der Brandstelle durch die Grubenwehr abgebrochen und die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Der Kleinbrand hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Grubenbetrieb und das Personal.

Nr. 005/2019E01.06.2019
In der Nacht vom 01.06.2019 zum 02.06.2019 kam es im Abbau 3 an der Hauptauffangstelle auf der 658-Sohle zu einem erhöhten Lösungszutritt. Die pro Stunde an der Hauptauffangstelle gemessene Durchflussmenge lag am 02.06.2019 kurzzeitig um 350 l/h höher als der zuvor gemessene Wert von 525 l/h, sank dann im Tagesverlauf wieder ab. Die Zuflussmenge stabilisierte sich in den Folgetagen wieder auf dem vor dem Anstieg gemessenen Niveau. Die Messungen der Dichte, Temperatur und chemischen Zusammensetzung der Salzlösungen ergaben keine Auffälligkeiten. Die Ursache für den kurzzeitig erhöhten Lösungszutritt war nicht feststellbar.
Nr. 004/2019N02.04.2019

Beschädigung eines Cubitainers auf der 700-m-Sohle

Bei Transportarbeiten mit einem Flurförderfahrzeug wurde ein zu transportierender und zur Verwertung vorgesehener Cubitainer beschädigt. Dabei wurde durch einen Gabelstapler ein Loch in den unteren Teil des Cubitainers gedrückt. Es traten ca. 13 Liter kontaminierte Salzlösung aus und liefen die Wendelstrecke auf einer Länge von ca. 50 m hinab. Ursache war Fehlverhalten des beteiligten Personals.
Aus den ermittelten Werten der Oberflächenkontamination an Personen, dem Flurförderfahrzeug, den eingesetzten Materialien und der Sohle der Wendelstrecke ergaben sich keine Erfordernisse für weitere Maßnahmen. Als technische Vorkehrung wurden neue doppelwandige Behältertypen beschafft und Lagerbehälter für die Lagerung an befahrenen Stellen mit einem besonderen Anfahrschutz versehen. Weiterhin sind organisatorische Überprüfungen durch die atomrechtliche Aufsicht geplant.

Für ein internes Vorkommnis wurde von der Betreiberin die Ereignisnummer 003/2019 verwendet. Es handelt sich dabei nicht um ein Meldepflichtiges Ereignis nach AtSMV.
Nr. 002/2019N30.01.2019

Externe Weitergabe einer Salzlösungsprobe ohne Freigabeverfahren

In der Schachtanlage Asse kam es bei der Herausgabe einer Salzlösungsprobe aus der Schachtanlage an einen externen Empfänger zu einer Verwechselung mit einer nicht für die Herausgabe freigegebenen Probe. Dies wurde am Folgetag der Übergabe vom Empfänger der Probe bemerkt und die BGE daraufhin informiert. Für die fälschlicherweise herausgegebene Salzlösungsprobe wurde nachträglich eine Freigabe erteilt.
Das Ereignis hatte keine radiologischen Auswirkungen auf Personen oder die Umgebung. Die Aktivitätskonzentration des in der nicht freigegebenen Salzlösungsprobe enthaltenen Tritiums war sehr gering und betrug weniger als ein Zehntel des in der Trinkwasserverordnung für Tritium aufgeführten Wertes.

Nr. 001/2019N24.01.2019

Ausfall des Hauptgrubenlüfters

Über eine Störungsmeldung des Prozessleitsystems in der Zentralen Warte wurde der Ausfall des Hauptgrubenlüfters signalisiert. Bei den umgehend eingeleiteten Untersuchungen wurden Schäden an beiden Lagern der Lüfterwelle festgestellt. Die Lager wurden ausgetauscht. Der Lüfter wurde nach ca. zwei Tagen wieder in Betrieb genommen. Ursache für die Schädigungen war ein Montagefehler (Einbau von ungeeigneten Lagern auf der Lüfterwelle). Aufgrund des Ausfalls des Hauptgrubenlüfters war nur ein eingeschränkter Betrieb der Schachtanlage möglich. Eine stabile, jedoch aufgrund des ausgefallenen Hauptgrubenlüfters eingeschränkte Bewetterung über Naturzug war im Ausfallzeitraum weiterhin gewährleistet. Gemäß den Messwerten der radiologischen Überwachung der Grubenwetter führte der Ausfall des Hauptgrubenlüfters zu keiner Erhöhung der Aktivitätskonzentration im Grubengebäude und somit zu keinen zusätzlichen radiologischen Auswirkungen auf das Personal und die Umgebung.

2018-
Nr. 009/2018N19.11.2018

Verbringen von Material aus dem Überwachungsbereich ohne Freigabe

In der Schachtanlage Asse wurde aus einem Überwachungsbereich auf der 750-m-Sohle-m-Sohle eine geringe Menge Salzgruß ohne die dafür erforderliche Freigabe gemäß § 29 Strahlenschutzverordnung in das Baustofflabor über Tage und somit außerhalb des Überwachungsbereichs verbracht. Damit wurde gegen sicherheitsrelevante Betriebsregelungen verstoßen. Nach Bekanntwerden des Sachverhalts und Information des Strahlenschutzbeauftragten wurde das Material wieder unter Tage verbracht. Das Ereignis hatte keine radiologischen Auswirkungen auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 008/2018N24.10.2018

Nichtdurchführung einer ereignisabhängigen Nachprüfung der Nebenluftklappe

Zum vorgegebenen Termin für die Wiederkehrende Prüfung (WKP) der federbelasteten Nebenluftklappe im Abwetterstrang der Faktenerhebung fanden in dem betroffenen Bereich keine Arbeiten statt und die Abluftanlage war nicht in Betrieb. Deshalb konnte die WKP nicht durchgeführt werden. Nach Wiederinbetriebnahme der Abluftanlage hätte diese WKP gemäß Prüfhandbuch nachträglich durchgeführt werden müssen, als sogenannte ereignisabhängige WKP. Aufgrund fehlender Abstimmung innerhalb des zuständigen Teilbereichs unterblieb dies jedoch. Die WKP wurde inzwischen durchgeführt. Es wurden administrative Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung festgelegt.

Nr. 007/2018N30.05.2018

Störung der Leckageüberwachung im Abbau 3 auf der 490-m-Sohle

Aufgrund einer Störungsmeldung des Monitoringsystems der Leckageüberwachung für die Lösungsspeicherbecken im Abbau 3 auf der 490-m-Sohle wurde festgestellt, dass der turnusmäßige Transfer der Messdaten zwischen der Schachtanlage und der mit der Datenanalyse und ggf. Alarmierung beauftragten Servicefirma nicht möglich war. Am nächsten Tag wurde die Fehlerbehebung eingeleitet und mit einem Funktionstest erfolgreich abgeschlossen.
Der Füllstand in den beiden Speicherbecken wurde während der Unterbrechung des Datentransfers über eine Niveau-Messeinrichtung in der Zentralen Warte weiterhin überwacht. Zusätzlich wurden zur Überwachung regelmäßige Befahrungen durchgeführt. Der Ausfall des Datentransfers hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Grubenbetrieb.

Nr. 006/2018E25.05.2018

Ausfall der Telefonanlage über Tage im Gebäude 2 der Schachtanlage Asse II

Aufgrund eines Defekts des Netzgerätes der Telefonanlage im Gebäude 2 über Tage fiel diese aus. Ursache für den Ausfall des Netzgerätes war ein Kurzschluss auf einer Steuerplatine. Durch den Ausfall der Telefonanlage war eine Kommunikation mit der Grube über Telefon nicht mehr möglich. Damit war für das Personal unter Tage die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, eingeschränkt. Die Grubenaufsicht wurde von der zentralen Warte über Grubenfunk über den Ausfall informiert. Aus Sicherheitsgründen wurde die Räumung der Grube angeordnet.

Ausfälle von Einrichtungen, bei deren Eintreten der Betrieb der Anlage nicht fortgeführt werden kann, müssen gemäß der Meldeordnung der Schachtanlage Asse II nach Kategorie E (Eilmeldung) gemeldet werden.

Nr. 005/2018E, N21.04.2018

Beschädigung eines Behälters mit Salzlösung bei Rangierarbeiten

Bei Rangierarbeiten von Gerüstteilen mit einem Radlader kollidierte dieser mit einem mit 850-l-Salzlösung gefüllten Behälter und beschädigte ihn. Dabei liefen ca. 2 Liter kontaminierte Salzlösung aus. Ursache für die Kollision war ein Fehler des Radlagerfahrers. Durch das Auslaufen der Salzlösung ergaben sich keine unzulässige Kontamination von Oberflächen sowie Aktivitätskonzentration in der Grubenluft. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen oder den Anlagenbetrieb. Kollisionen von Transportfahrzeugen mit Abfallbehältnissen gelten als sicherheitstechnisch relevante Vorkommnisse beim innerbetrieblichen Transport und sind nach Meldekategorie E (Eilmeldung) innerhalb von 24 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden. Die Meldung erfolgte jedoch erst am darauffolgenden Wochenbeginn (ca. 2 Tage nach Ereigniseintritt). Diese Nichteinhaltung der Meldefrist ist ebenfalls meldepflichtig und wurde mit derselben Ereignismeldung nach Meldekategorie N (Normalmeldung) gemeldet.

Nr. 004/2018N26.03.2018

Verstoß gegen betriebliche Regelungen bei der Durchführung von Änderungen

An der Lüfterklappe am Notfalllüfter Schacht 4 wurde der Öffnungsmechanismus mit Handhebel auf eine Öffnungseinrichtung mit Handrad umgebaut. Nachträglich wurde festgestellt, dass dieser Umbau nicht gemäß dem in den Vorschriften vorgeschriebenen genehmigten Änderungsverfahren vorgenommenen worden ist und dadurch eine Missachtung sicherheitsrelevanter Regelungen entstand. Der Fehler wurde durch eine mangelhafte Kommunikation zwischen den beteiligten Teilbereichen sowie durch Mängel in der Dokumentation hervorgerufen.

Nr. 003/2018N27.03.2018

Stromausfall mit Ausfall der Leckageüberwachung

Am 27.03.2018 kam es zu einem Stromausfall auf der gesamten Schachtanlage Asse II. In dessen Folge fiel das Leckageüberwachungssystem für die Lösungsspeicherbecken im Abbau 3 der 490-m-Sohle aus. Ursache für den Stromausfall war ein Kurzschluss im 20-kV-Netz. Das 20-kV-Netz wurde vom Energieversorger nach ca. 1,5 Stunden wieder zugeschaltet, die Betriebsbereitschaft der Anlage war nach ca. 3 Stunden wieder vollständig hergestellt. Der Stromausfall hatte keine Auswirkungen auf die Sicherheit der sich untertage befindlichen Personen und auf den sicheren Grubenbetrieb.

Nr. 002/2018E23.03.2018

Fund mehrerer Sprengstoffpatronen

Bei Inspektionen von Altbohrungen im Auslaugversuchsfeld auf der 490-Meter-Sohle wurde in einer Altbohrung eine noch verbliebene Sprengstoffpatrone entdeckt. Insgesamt wurden aus dieser Bohrung nach näherer Untersuchung sieben Sprengstoffpatronen entfernt. Die Sprengstoffpatronen wurden sicher verwahrt und sollen fachmännisch entsorgt werden. Aufgrund der Beschaffenheit der Patronen und des Sprengmitteltyps geht der Betreiber davon aus, dass die Fundstücke bei der Auffahrung dieses Grubenbereichs Ende der 1960er Jahre nicht explodiert und seitdem in dem Bohrloch verblieben waren. Auf der Schachtanlage Asse wird seit 2009 kein Sprengstoff mehr gelagert oder eingesetzt. Funde von explosionsgefährlichen Stoffen müssen gemäß den betrieblichen Regelungen der Schachtanlage Asse nach Kategorie E (Eilmeldung) gemeldet werden.

Nr. 001/2018E29.01.2018

Fund einer Sprengstoffpatrone mit Spreng- oder Zündschnur

Bei der Befahrung eines Arbeitsortes im Zuge von bergbaulichen Arbeiten wurde auf der 725-Sohle im Altversatz eine Sprengstoffpatrone mit einer ca. 30 cm langen Spreng- oder Zündschnur gefunden. Aufgrund des Fundortes und der Beschaffenheit der Patrone geht der Betreiber davon aus, dass die Fundstücke mehrere Jahrzehnte alt sind. Die Sprengstoffpatrone wurde sicher verwahrt und soll fachmännisch entsorgt werden. Auf der Schachtanlage Asse wird seit 2009 kein Sprengstoff mehr gelagert oder eingesetzt. Funde von explosionsgefährlichen Stoffen müssen gemäß den betrieblichen Regelungen der Schachtanlage Asse nach Kategorie E (Eilmeldung) gemeldet werden.

2017-
Nr. 009/2017E16.11.2017

Beschädigung eines Cubitainers mit Salzlösung auf der 725-Sohle

Bei Rangierarbeiten mit einem Fahrzeug auf der 725-Sohle stieß ein auf dem Fahrzeug befindlicher, mit ca. 750 Liter kontaminierter Salzlösung beladener Flüssigkeitsbehälter (s.g. Cubitainer) gegen einen im Rangierbereich befindlichen Pumpenrahmen und wurde dabei beschädigt. Dabei traten ca. 250 Liter kontaminierte Salzlösung aus. Ursache für die Kollision war eine durch die beengten räumlichen Verhältnisse und eingeschränkte Sicht beeinflusste Fehleinschätzung des Fahrers über den vorhandenen Platzbedarf.
Kontaminationsmessungen am Freisetzungsort ergaben keine unzulässigen Kontaminationswerte. Die ausgelaufene Lösung wurde in einem Sumpf gesammelt, so dass eine weitere Ausbreitung innerhalb des Grubengebäudes nicht erfolgte. Innerbetriebliche Transporte haben eine hohe sicherheitstechnische Relevanz bzgl. dem Einschluss der radioaktiven Abfälle. Kollisionen von Transportfahrzeugen und Beschädigungen von Abfallbehältnissen sind deshalb nach Meldekategorie E zu melden. Der Betreiber hat administrative Maßnahmen ergriffen, um derartige Kollisionen zukünftig zu vermeiden.
Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Umwelt oder den sicheren Anlagenbetrieb.

Nr. 008/2017S12.09.2017

Brandereignis an einem Befahrungsfahrzeug unter Tage

Bei der Nutzung eines Befahrungsfahrzeuges (Geländewagen) kam es im vorderen Bereich des Fahrzeugs zu einem Brand. Nach Information der zentralen Warte durch den Fahrer per Funk wurde umgehend Grubenwehr- und Grubenalarm ausgelöst. Der Brand wurde sofort durch den Fahrer, Beifahrer und die Grubenaufsicht bekämpft und konnte noch vor Eintreffen des Grubenwehrtrupps gelöscht werden. Ursache für den Brand war eine Leckage an einer Schraubverbindung in der Kraftstoffeinspritzung des Fahrzeugs, durch die sich austretender Dieselkraftstoff an heißen Motorbaugruppen entzünden konnte.
Die Fahrzeuge mit vergleichbarem Kraftstoffeinspritzsystem wurden überprüft und die betroffene Schraubverbindung wurde in den Wartungsplan der Fahrzeuge aufgenommen. Es handelte sich um einen Brand, bei dem das Personal die Grube aus Sicherheitsgründen verlassen musste (Meldekategorie S).
Personen kamen durch den Brand nicht zu Schaden. Auswirkungen auf die Umwelt bestanden nicht.

Nr. 007/2017N17.08.2017

Herausgabe einer Salzlösungsprobe ohne Freigabe-/Herausgabeverfahren

Eine an der Hauptzutrittsstelle zur Grube genommene Salzlösungsprobe wurde irrtümlich bereits vor Abschluss des Herausgabeverfahrens nach außen abgegeben. Ursache hierfür war die Fehlinterpretation einer Zustimmung zur internen Weitergabe an das Baustoff- und Lösungslabor.
Die fehlerhaft herausgegebene Salzlösungsprobe war kontaminationsfrei. Vom Betreiber wurden administrative Maßnahmen ergriffen, um derartige Fehlinterpretationen zukünftig zu vermeiden.

Nr. 006/2017N28.06.2017

Einsatz von Kontaminations-Handmessgeräten und des Lüfters der Sonderbewetterung nach Ablauf der Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen

Durch die eingeschränkte Zugänglichkeit der Grube aufgrund des Ausfalls der Schachtförderanlage des Schachtes 2 (siehe meldepflichtiges Ereignis Nr. 004/2017) konnten die für diesen Zeitraum geplanten wiederkehrenden Prüfungen (WKP) an den strahlenschutzrelevanten Systemen nicht durchgeführt und die festgelegten Prüffristen somit nicht eingehalten werden. Auf Antrag des Betreibers erteilte daher die Aufsichtsbehörde die Zustimmung für eine Terminverschiebung der Prüfungen und somit für eine Verlängerung der Prüffristen. Nachdem die Prüfungen durchgeführt worden waren, wurde festgestellt, dass diverse Kontaminationsmessgeräte sowie der Lüfter der Sonderbewetterung bereits genutzt wurden, bevor der Verlängerung der Prüffrist durch die Aufsichtsbehörde zugestimmt worden war und somit bevor die WKP an diesen Geräten durchgeführt werden konnte. Dies war ein Verstoß gegen geltende Betriebsregelungen des Prüfhandbuches.
Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf das Personen und den Anlagenbetrieb. Die nachträglichen WKP ergaben keine Auffälligkeiten, so dass davon ausgegangen wird, dass die Geräte auch bei der Nutzung vor Durchführung der WKP ordnungsgemäß funktionierten.

Nr. 005/2017E21.06.2017

Abweichungen bei der Überwachung der Aerosolaktivitätskonzentration

Bei Testmessungen der Durchflussrate an Aerosolmonitoren wurde festgestellt, dass die von diesen Monitoren gemessene Durchflussrate um ca. 30 % zu hoch ist. Dadurch wurde eine entsprechend zu niedrige Aerosolaktivitätskonzentration in der Raumluft ermittelt. Ursache für diese Abweichungen war eine fehlerhafte Berechnungsformel zur Anpassung der Durchflussrate an die jeweils gegebenen Umgebungsbedingungen in der zugrundeliegenden Prüfanweisung. Diese fehlerhafte Kalibrierung der sicherheitstechnisch wichtigen Überwachungseinrichtung wurde auch bei darauffolgenden Routineüberprüfungen nicht bemerkt (Meldekategorie E). Der Fehler wurde korrigiert und eine Neukalibrierung der Aerosolmonitore vorgenommen.
Die betroffenen Aerosolmonitore dienen zur Alarmierung bei einem plötzlichen Anstieg der Aerosolaktivitätskonzentration. Durch die fehlerhafte Einstellung wurde die Durchflussrate um ca. 30% überschätzt, wodurch die Aerosolaktivitätskonzentration in der Luft unterschätzt und eine Alarmierung erst bei einer entsprechend höheren Konzentration erfolgt wäre. Die Überwachung der Aerosolaktivitätskonzentration war durch weitere Messungen (Aerosolsammler, Kontaminationsmessungen) jederzeit sichergestellt.

Nr. 004/2017N22.05.2017

Stillsetzung der Fördermaschine Schacht Asse 2

Bei der Prüfung des Oberseiles der Fördermaschine des Schachts 2 durch einen Sachverständigen wurden an einem Seilabschnitt von ca. 42 m Länge verstärkte Drahtbrüche im Inneren des Seils festgestellt.
Die Fördermaschine wurde daraufhin sofort stillgesetzt. Die Drahtbrüche waren alterungsbedingt und machten einen Austausch des Seils erforderlich. Die Fördermaschine Schacht 2 blieb bis zum Austausch des Seils außer Betrieb. Ein eingeschränkter Grubenbetrieb war während der Stillsetzung des Schachtes 2 über den Schacht 4 sichergestellt.
Der Grubenbetrieb konnte, wenn auch eingeschränkt, weitergeführt werden. Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt bestanden nicht.

Nr. 003/2017S06.04.2017

Brand an einem Fahrlader unter Tage

Während eines Salztransportes brach an einem Fahrlader im Heckbereich des Fahrzeugs ein Feuer aus. Es wurde umgehend Grubenalarm ausgelöst und der Brand durch den Fahrer und die Grubenaufsicht bekämpft und unter Kontrolle gebracht. Die vollständige Löschung durch den Grubenwehrtrupp war 15 Minuten nach Branderkennung abgeschlossen. Ursache für den Brand war eine Leckage an einer Hydraulikölkühlungsleitung aufgrund einer gelösten Schraubverbindung.
Das auslaufende Hydrauliköl entzündete sich am heißen Katalysator. Es handelt sich um einen Brand, bei dem das Personal die Grube aus Sicherheitsgründen verlassen musste (Meldekategorie S). Die Grube wurde geräumt und der Grubenbetrieb für ca. 2 Stunden unterbrochen.
Personen kamen durch den Brand nicht zu Schaden. Das Ereignis hatte keine radiologischen Auswirkungen.

Nr. 002/2017N03.04.2017

Feststellung einer Undichtigkeit bei der Prüfung eines genehmigungspflichtigen Prüfpräparates

Bei der wiederkehrenden Prüfung der Prüfpräparate (Sicht- und Vollständigkeitsprüfung) ergab sich an einem radioaktiven Prüfpräparat der Verdacht auf Undichtigkeit. Das Präparat ist flüssig und wird in einer Kunststoffflasche aufbewahrt. Das Präparat wurde daraufhin in eine andere Kunststoffflasche (Overpack) eingebracht. Aufgrund der vermuteten Undichtigkeit war davon auszugehen, dass es bei der Handhabung des Präparats, die an umschlossenen Strahlenquellen ohne Handschuhe und ohne hantierungsbegleitende Kontrollen erfolgt, möglicherweise zu einer leichten Kontamination an den Händen des beteiligten Personals (zwei Mitarbeiter) gekommen ist.
Die Auswertung des Aktivitätsgehalts des Handwaschwassers bestätigte die Vermutung der Kontamination der Hände mindestens eines Mitarbeiters. Für beide betroffene Mitarbeiter wurde daher eine Inkorporationsüberwachung angeordnet. Die weiteren Messungen ergaben, dass sich die Kontamination auf den Innenbereich des Prüfstrahlerschrankes, in dem das Präparat aufbewahrt wurde, beschränkte.
Das Ereignis hatte Auswirkungen auf Personen hervorgerufen. Daraufhin wurde eine Inkorporationsüberwachung veranlasst. Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Schachtanlage oder die Umwelt bestanden nicht.

Nr. 001/2017S03.01.2017

Überschreiten der genehmigten Umgangsaktivitätskonzentration in einer Einlagerungskammer

An dem Gehäuse der Abluftfilteranlage im Bereich der Einlagerungskammer für mittelaktive Abfälle wurde ein Anstieg der Ortsdosisleistung gemessen. Aufgrund der Höhe des Anstiegs wurde vermutet, dass die Aktivitätskonzentration der beaufschlagten Filter über dem nach § 7 StrlSchV für die ASSE genehmigten Grenzwert lag (Meldekategorie S). Die Ursache für den plötzlichen Anstieg der Aktivität in der Einlagerungskammer konnte noch nicht aufgeklärt werden. Es wird eine Freisetzung aus Abfallgebinden innerhalb der Einlagerungskammer vermutet.
Die betroffenen Filter sind inzwischen ausgetauscht und werden in einem externen Labor radiologisch untersucht. Die Überwachung der Ortsdosisleistung an der Filteranlage wurde intensiviert und es wurden zusätzliche Luftstaubproben genommen.
Gemäß den Ergebnissen dieser zusätzlichen Messungen hatte das Ereignis keine Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Schachtanlage, auf Personen oder die Umgebung.

Liste der meldepflichtigen Ereignisse für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)

Außenansicht des Endlagers Morsleben MorslebenAußenansicht des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Quelle: BASE

Beschreibung des EreignissesKategorieDatum
2024-
Nr. 001/2024N02.01.2024

Schachtanlage Bartensleben: Geotechnische Anlagen
Ausfall der Aufzeichnung von seismischen Ereignissen in der Messwerterfassungsanlage Ortungsseismik

Die Datenübertragung der ortungsseismischen Rohdaten der Schachtanlage Bartensleben ist seit dem 21.12.2023 unterbrochen, so dass ortungsseismische Ereignisse nicht erzeugt und ausgewertet werden können und somit eine ortungsseismische Überwachung nicht möglich ist (vorläufige Meldung). Ursächlich hierfür ist der Ausfall des Linux-Datenbankservers, der die ortungsseismischen Rohdaten abruft und der entsprechenden Messwerterfassungsanlage übermittelt. Die Instandsetzungen des defekten Linux-Systems sowie des Steuerrechners, auf dem die Ereignisdateien erzeugt werden, wurden eingeleitet.

2023-
Nr. 006/2023N26.10.2023

Undichtigkeiten in Abwetterlutten im Schacht Bartensleben

Am 26.10.2023 wurden bei einer jährlichen Prüfung in der westlichen und östlichen Abwetterlutte des Schachtes Bartensleben Undichtigkeiten festgestellt. Lutten sind Röhren, die der Bewetterung (Frischluftversorgung bzw. Abfuhr verbrauchter Grubenluft) unter Tage dienen. Aufgrund des Unterdrucks in den Lutten werden geringe Mengen Frischwetter aus dem Schacht in die Lutten gesaugt. Ein Übertritt potentiell kontaminierter Wetter aus den Lutten in den Frischwetterstrom ist ausgeschlossen. Die Undichtigkeiten sind die Folge einer durch die Umgebungsbedingungen hervorgerufenen Korrosion. Die Instandsetzung der undichten Abwetterlutten wird derzeit vorbereitet. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden die Prüfungen künftig in kürzeren Intervallen durchgeführt.

Nr. 005/2023N24.10.2023

Teilweise starke Verkrustungen am Probenahmerechen der Abwetterüberwachung Schacht Bartensleben mit voraussichtlich negativem Einfluss auf den Gesamtverlustfaktor des Systems

Im Rahmen einer visuellen Kontrolle des Probenahmerechens der Abwetterüberwachung im Kamin Schacht Bartensleben wurde festgestellt, dass die Öffnungen der Ansaugfinger des Probenahmerechens zum Teil stark verkrustet waren. Ursächlich hierfür sind die salzhaltigen Abwetter in Verbindung mit der hohen Luftfeuchte. Durch die Verkrustung wird der Gesamtverlustfaktor für die Berechnungen der Aktivitätskonzentration von Aerosolen in den Abwettern des Schacht Bartensleben voraussichtlich unterschätzt (vorläufige Meldung). Das Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits Messungen zur Bestimmung eines aktuellen Gesamtverlustfaktors durchgeführt, die derzeit ausgewertet werden. Es liegen nach aktuellem Kenntnisstand keine Hinweise auf eine Überschreitung der zulässigen Ableitungswerte vor. Nach der Beseitigung der Verkrustungen soll die mögliche Weiternutzung des Probenahmerechens bewertet werden. Weiterhin wird die bereits vorgesehene Installation einer Hüllrohrsonde umgesetzt. Die Überprüfung des Probenahmesystems wird in die Prüfliste aufgenommen.

Nr. 004/2023N14.10.2023

Ausfall der CO-Messung einer Brandschutzeinrichtung

Infolge eines elektronischen Defekts ist es am 14.10.2023 zum Ausfall der Kohlenstoffmonoxid (CO)-Messung einer Brandschutzeinrichtung in einem Gesenk des Schachtes Marie gekommen, wodurch die automatische Brandbekämpfung in diesem Bereich zurzeit nicht möglich ist. Da infolge der Nichtverfügbarkeit entsprechender Ersatzteile keine Instandsetzung des Messgeräts mehr erfolgen kann, wird der Einsatz eines alternativen Messverfahrens vorbereitet. Zur zukünftigen Sicherstellung der Ersatzteilversorgung sollen die entsprechenden Komponenten zukünftig spätestens nach 20 Jahren vorsorglich ausgetauscht werden.

Nr. 003/2023N09.05.2023

Unplausible Werte für Kalibrierfaktoren von Messplätzen

Bei der Überprüfung von Benutzerprotokollen durch den Strahlenschutzbeauftragten (SSB) wurde festgestellt, dass am 09.05.2023 nach der Umrüstung mehrerer Messplätze auf eine andere Software eine fehlerhafte Übertragung von Kalibrierfaktoren erfolgt war. Infolgedessen lagen die Ergebnisse der ab diesem Zeitpunkt durchgeführten Messungen ca. um den Faktor 2 niedriger als die tatsächlichen Messwerte. Die Benutzerprotokolle wurden daraufhin korrigiert. Zudem erfolgte eine Berichtigung der mit den fehlerhaften Kalibrierfaktoren erzeugten Messprotokolle und -berichte. Zur Vermeidung von Wiederholungen wurden die entsprechenden betrieblichen Vorschriften um die Regelung erweitert, dass Benutzerprotokolle erst nach Prüfung und Freigabe durch den SSB angewendet werden dürfen.

Nr. 002/2023N17.05.2023

Defekter Schachttorantrieb an der Hauptseilfahrtsanlage Bartensleben

Bei einem Schließvorgang des östlichen Schachttores der Hauptseilfahrtsanlage Bartensleben ist es am 17.05.2023 zu einem unkontrollierten Absenken des Tores gekommen, woraufhin dieses auf die Prellpuffer aufsetzte und aus den Führungsschienen rutschte. Im Anschluss an diesen Vorfall ließ sich das Tor nicht mehr verfahren, sodass derzeit keine Seilfahrten über das östliche Schachttor möglich sind. Als Ursache wurde ein defektes Schneckenrad im Antriebsmechanismus des Tores festgestellt. Der defekte Schachttorantrieb soll ausgetauscht werden. Vorbeugend soll auch der Antrieb des entsprechenden westlichen Schachttores ausgetauscht werden.

Nr. 001/2023N04.01.2023

Teilausfall der Ortungsseismik in der Schachtanlage Bartensleben

In der Schachtanlage Bartensleben war die Anlage zur Messung von Bewegungen im Gebirge (Ortungsseismik) im Zeitraum 04.01.2023 – 26.01.2023 nur eingeschränkt funktionsfähig. Die Erfassung ortungsseismischer Ereignisse war weiterhin möglich, es bestanden jedoch Einschränkungen bei deren Ortung. Die Ursache hierfür war ein Defekt an einer Komponente der Signalübertragungseinheit. Das defekte Bauteil wurde ersetzt und damit der bestimmungsgemäße Betrieb der Ortungsseismik wiederhergestellt.

2022-
Nr. 010/2022N15.12.2022

Kein Verfahren des Schienenplattformwagens der Entleerstation

Im Rahmen einer vierteljährlich durchzuführenden Prüfung einer Konditionierungsanlage für flüssige radioaktive Abfälle konnte ein Schienenplattformwagen nicht aus seiner Station verfahren werden. Hierdurch konnte die Prüfung nicht abgeschlossen werden, auch wäre ein Konditionierungsbetrieb nicht möglich gewesen. Die Ursachenklärung ergab, dass ein Endschalter nicht korrekt justiert gewesen war. Nach Behebung des Mangels konnte der Wagen wieder verfahren und die Prüfung abgeschlossen werden. Ein Konditionierungsbetrieb ist wieder möglich.

Nr. 009/2022N15.12.2022

Fehlfunktion bei Kontrolle der Füllstandsanzeige der Tanks für Eindampfrückstände

Im Rahmen einer vierteljährlich durchzuführenden Funktionsprüfung der Füllstandsmesseinrichtung der Tanks für Eindampfrückstände (EDR-Tanks) wurde eine Fehlfunktion einer Armatur festgestellt. Infolge dieser Fehlfunktion ist das Umpumpen der vorgehaltenen Flüssigkeit von einem EDR-Tank in einen zweiten EDR-Tank nur eingeschränkt möglich. Eine Funktionskontrolle der Füllstandsmesseinrichtung kann dadurch momentan nicht erfolgen. Die Ursachenklärung dauert an. Im Anschluss daran sollen Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederholung festgelegt werden.

Nr.008/2022N22.08.2022

Störung Brandtor Ostquerschlag 4. Sohle

Aufgrund einer Störung ist das Verschließen eines Brandtores im Ostquerschlag (4. Sohle) von der zentralen Warte aus momentan nicht möglich. Zur Aufrechterhaltung der Bewetterung wird das Tor bis zur Instandsetzung offengehalten. Im Brandfall erfolgt eine sofortige Abschaltung der Bewetterung, das Brandtor wird dann manuell verschlossen oder es werden Branddämme durch die Grubenwehr bereitgestellt.
Die Störung wurde durch eine in der zentralen Warte auflaufende Meldung erkannt und ist auf einen alterungsbedingten Hardwareausfall in der Steuerungseinheit des Brandtores zurückzuführen. Diese soll durch ein Nachfolgemodell ersetzt werden. Zudem soll zukünftig ein präventiver Austausch der Steuerung in einem noch festzulegenden Intervall erfolgen.

Nr. 007/2022N09.08.2022

Undichtigkeit in der Gefällerohrleitung der speziellen Kanalisation

Während der jährlichen Dichtheitsprüfung der doppelwandigen Gefällerohrleitung der speziellen Kanalisation wurde eine Undichtigkeit der Leitung vor deren Eintritt in das Gebäude der speziellen Kanalisation festgestellt. Die spezielle Kanalisation dient dem Auffangen von im Kontrollbereich anfallendem, potentiell radioaktiv kontaminiertem Niederschlagswasser. Das bei der Dichtheitsprüfung ausgetretene Leitungswasser wurde aufgefangen und der betroffene Bereich abgesperrt. Es wurden radiologische Messungen durchgeführt, welche jedoch keine Kontamination anzeigten. Weitere radiologische Messungen sind vorgesehen.
Die Undichtigkeit der Leitung ist auf Korrosion zurückzuführen. Der undichte Bereich der äußeren Rohrleitung wurde abgedichtet. Die Ableitung von Niederschlagswasser ist weiterhin möglich. Die vollständige Instandsetzung der Leitung befindet sich in Planung.

Nr. 006/2022N07.06.2022

Verschlechterung des baulichen Zustands der Containerhalle

Im Rahmen einer Bauwerksüberwachung wurde eine Verschlechterung des baulichen Zustands der Containerhalle aufgrund von Alterung und Verschleiß festgestellt. Betroffen sind die im Dach- und Fassadenbereich verbauten Fertigbetonelemente, deren Verfugung sowie die Bodenplatte der Containerhalle und der Containerfreifläche. Die Containerhalle gehört zum Kontrollbereich des ERAM und diente in der Vergangenheit der Vorbereitung der Einlagerung radioaktiver Abfälle. Es werden dort keine radioaktiven Stoffe mehr gelagert.
Die Beständigkeit der Fassade und des Dachs sind beeinträchtigt und die Tragfähigkeit der Bauteile ist vermindert, wodurch sich Auswirkungen auf sicherheitstechnisch bedeutsame Anlagenteile, Systeme und Komponenten ergeben können. Im Hinblick auf die momentane Nutzung des Gebäudes wurden organisatorische Maßnahmen getroffen und eine engmaschige Überwachung des baulichen Zustands festgelegt. Die Sanierung der Containerhalle oder deren Neubau sind in Planung. Die Befunde zum baulichen Zustand haben keine Auswirkungen auf den sicheren Betrieb des Endlagers oder die Umgebung.

Nr. 005/2022N13.04.2022

Diskrepanzen bei der Dimensionierung und bei Gewichtsangaben von Komponenten der Hauptseilfahrtanlage Bartensleben

Bei einer Prüfung von mechanischen Komponenten der Hauptseilfahrtanlage Schacht Bartensleben wurden Diskrepanzen bei der Dimensionierung und bei den Gewichtsangaben von Komponenten festgestellt. Zur Bestimmung der maximalen Nutzlast bei der Auslegung der Schachtförderanlage wurden nicht alle erforderlichen Komponenten für Transport-, sowie Be- und Entladevorgänge berücksichtigt.
Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen - vorläufige Meldung.
Als Sofortmaßnahme wurde die Nutzlast für die Güterförderung der Hauptseilfahrtanlage Schacht Bartensleben reduziert (von ursprünglich 11 Tonnen auf nun 7 Tonnen). Weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglich genehmigten Nutzlast wurden eingeleitet.

Nr. 004/2022N01.04.2022

Ausfall eines H3/C14-Sammlers in einer Abwettermessstelle im Schacht Bartensleben

Bei einer routinemäßigen Kontrolle wurden eine Störung am H3/C14-Sammler (Sammler für Tritium und radioaktiven Kohlenstoff) im Messraum der Abwetterüberwachung Schacht Bartensleben festgestellt. Ursache hierfür war der Ausfall eines elektromechanischen Umschaltventils. Das Gerät wurde zunächst abgeschaltet. Mittlerweile sind die Reparatur und der Probebetrieb abgeschlossen und die Anlage wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb. Der H3/C14-Sammler dient der Abwetterüberwachung des Schachtes Bartensleben.
Die Abwetterüberwachung von Tritium und radioaktiven Kohlenstoff erfolgt bis zur Reparatur über zwei redundante Sammler.

Nr. 003/2022N23.03.2022

Ausfall der abgesetzten Baugruppe der SPS in der Verbindungsstrecke 2. Sohle nach Schacht Marie (1. Nördliche Richtstrecke)

Durch einen technischen Defekt einer Baugruppe auf der Verbindungsstrecke nach Schacht Marie (2. Sohle) der eingesetzten speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) kam es zur Unterbrechung der Signalanbindung zur Zentralen Warte. Der Defekt wurde im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung der Leittechnik festgestellt.
Aufgrund dieses Defektes war Übertragung im Bereich der Verbindungsstrecke für einzelne Signale auf die Zentrale Warte nicht möglich. Betroffen waren bspw. die Signalisierung der Wettertore und der Gasspurenanalyse.
Die defekte Baugruppe wurde ersetzt. Seit dem 22.08.2022 befindet sich die SPS wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb. Bis dahin erfolgte bzgl. der Gasspurenanalyse eine arbeitstägliche Befahrung zur Kontrolle.

Nr. 002/2022N15.03.2022

Fehlerhafte Berechnungsvorschrift für die Ermittlung der Gesamt-Beta-Aktivitätskonzentration

Bei der Erstellung des Jahresberichts „Immissionsüberwachung“ für das Jahr 2021 wurde festgestellt, dass aufgrund einer fehlerhaften Berechnungsvorschrift falsche Ergebnisse hinsichtlich der Gesamt-Beta-Aktivität erzeugt wurden. Durch diese fehlerhafte Berechnungsvorschrift wurden Ergebnisse erzeugt, die nur ¼ des tatsächlichen Ergebnisses betrugen. Am ERAM wird unter anderem die Aerosolaktivität in der Umgebungsluft gemessen. Die Immissionsüberwachung wird an verschiedenen Messstellen, am Schacht Bartensleben, am Schacht Marie und an einer Referenzmesstelle durchgeführt und dient als Ergänzung der Emmissionsüberwachung. Bei der dazu erforderlichen Probennahme werden radioaktive Partikel der angesaugten Luft über einen Filter abgeschieden. Der Filterwechsel erfolgt grundsätzlich wöchentlich. Eine Monatsmischprobe setzt sich also aus vier Filtern zusammen. Die fehlerhafte Berechnungsvorschrift, wie auch die mit den fehlerhaften Werten erstellten Berichte wurden korrigiert.
Als zusätzliche Maßnahme wird ein Messwert-Zeit-Diagramm erstellt, mit dessen Hilfe etwaige Abweichungen zu einem Vergleichszeitraum erkannt werden können. Unter Anwendung der korrigierten Berechungsvorschrift liegen die nun neu berechneten Werte aus 2021 wieder innerhalb der Werte aus dem Vergleichszeitraum (vor 2021).

Nr. 001/2022N28.01.2022

Ausfall Feuerlöschkreiselpumpe im Tanklöschfahrzeug

Bei der Inbetriebnahme der Feuerlöschtechnik im Rahmen der regelmäßigen Feuerwehrausbildung wurde festgestellt, dass die Feuerlöschkreiselpumpe im Tanklöschfahrzeug für die Brandbekämpfung über Tage undicht war und den für die Löscharbeiten notwendigen Druck nicht aufbauen konnte. Die Kreiselpumpe wurde instandgesetzt. Ursache für die Undichtigkeit war Verschleiß. Bis zur Instandsetzung der Pumpe war das Feuerlöschfahrzeug für die Bereitstellung von Löschwasser nicht einsatzbereit. Auf dem Anlagengelände stehen alternative Möglichkeiten der Feuerlöschwasserversorgung zur Verfügung.

2021-
Nr. 006/2021N19.10.2021

Undichte Absperrarmatur in einer Löschwasserleitung im Schacht Bartensleben

Aufgrund einer inneren Undichtigkeit eines Motorschiebers in der Schlauchverbindung der Löschwasser-Steigleitung zum Hauptgesenk auf der 1. Sohle Bartensleben trat, nachdem sich die Löschwasserleitung gefüllt hatte, eine geringe Menge Löschwasser aus einer Löschdüse aus. Ursache für die Undichtigkeit der Armatur war eine deformierte Kugeldichtung. Der Löschwasseraustritt wurde durch Schließen einer vorgeschalteten Handarmatur unterbunden. Die betroffene Armatur wurde ausgetauscht. Bis zum Abschluss der Austauschmaßnahme konnte der Löschvorgang für den betroffenen Bereich nur manuell durch Öffnen der vorgeschalteten Handarmatur eingeleitet werden.

Nr. 005/2021N11.09.2021

Druckabfall in der Schachtwassersteigleitung im Schacht Bartensleben

In der Zentralen Warte wurde eine Störung mit den Anzeigen über einen Druckabfall in der Schachtwassersteigleitung und über einen Anstieg des Pegelstandes im Schachtsumpf signalisiert. Die Vor-Ort-Befahrung durch das Bereitschaftspersonal ergab als Ursache für den Druckabfall eine Leckage am Hochdruckschlauch der Schachtwassersteigleitung am Abgang zur Löschwasserleitung, die durch Korrosion und Alterung des Schlauches verursacht wurde.
Als erste Maßnahmen zur Schadensbehebung wurde die Schachtwassersteigleitung abgedichtet und die unterbrochene Löschwasserversorgung im Hauptgesenk Bartensleben durch Bereitstellung eines Löschhilfsfahrzeuges wieder gewährleistet. Die Löschwasserversorgung der Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Sohle war nicht beeinträchtigt. Der betroffene Hochdruckschlauch wurde nunmehr instandgesetzt. Als Vorkehrung gegen Wiederholung ist vorgesehen, sämtliche Hochdruckschläuche der Schachtwasserhaltung Bartensleben zu überprüfen und auszutauschen.

Nr. 004/2021N09.06.2021

Störung eines Kommunikationsprozessors

Durch einen Defekt eines Kommunikationsprozessors einer Elektronikbaugruppe der zentralen Leittechnik im Bereich der 4. Sohle des Schachts Bartensleben kam es zum Ausfall der betroffenen sowie weiterer Elektronikbaugruppen der zentralen Leittechnik. Aufgrund dieser Ausfälle war die Weiterleitung von Meldungen diverser Anlagen auf die Zentrale Warte nicht möglich. Betroffen waren z. B. die Gasüberwachung, die Trafostationen und Strahlenschutztechnik. In Weiterführung einer bereits zuvor begonnenen Änderungsmaßnahme wurden diese Signalisierungen auf alternative Leittechnikbaugruppen umgestellt, so dass die Meldungen auf die Zentrale Warte wieder möglich sind. Bis zur Umsetzung dieser Änderung wurden für die betroffenen Anlagen arbeitstägliche Kontrollbefahrungen durchgeführt.

Nr. 003/2021N29.04.2021

Entstehungsbrand an einem Fahrzeug

In der Grube Bartensleben kam es am 29.04.2021 in einer Verbindungsstrecke auf der 3. Sohle an einem abgestellten Fahrzeug zu einem Entstehungsbrand. Der Brand wurde durch eigenes, sich in der Nähe des Fahrzeug aufhaltendes Personal mit Hilfe der mitgeführten Feuerlöscher erfolgreich bekämpft. Ursache für den Entstehungsbrand war ein Kurzschluss in einem Kabelbaum im Fahrzeug. Außer am Fahrzeug entstanden keine Brandschäden an Einrichtungen des Grubengebäudes. Der Brand hatte keine Auswirkungen auf den Betrieb der Grube Bartensleben. Personen kamen nicht zu Schaden.

Nr. 002/2021N19.02.2021

Störung der Messwerterfassungsanlage der Mikroakustikanlage

Aufgrund eines kurzzeitigen Spannungsausfalls auf der Schachtanlage Bartensleben kam es zur Abschaltung der Messwerterfassungsanlage der Mikroakustikanlage der Südstrecke der 4. Sohle und zum Anstehen einer entsprechenden Störungsmeldung auf der Zentralen Warte. Die Störungsmeldung wurde dann nach ca. 3 Tagen quittiert und die Messwerterfassung stand wieder zur Verfügung. Ursache für den Spannungsausfall war eine Störung im öffentlichen Stromnetz.
Die betroffene Messwerterfassungsanlage dient der Überwachung von Mikrorissbildungen im Bereich der Südstrecke der 4. Sohle mittels mikroakustischer Sensoren. Bis zur Quittierung der Störungsmeldung war die Erkennung von Mikrorissbildungen in diesem Bereich des Grubengebäudes nicht gegeben, wobei die mikroakustische Aktivität in den letzten Jahren tendenziell abgenommen hat.

Nr. 001/2021N13.01.2021

Ausfall der Datenspeicherung und Störung der Datenübertagung an der Pegelüberwachung im Lager H

Bei der Kontrolle der Datenspeicherung am Rechner der Pegelüberwachung im System zur Überwachung des Lösungszutritts im Lager H in der Grube Marie wurde festgestellt, dass von der Pegelüberwachung des Auffangbehälters keine Daten mehr gespeichert und an die Zentrale Warte übertragen wurden. Ursache hierfür waren Spannungsschwankungen nach dem Ausfall der externen Stromversorgung. Der Datenspeicher wurde durch ein baugleiches Bauteil ausgetauscht. Die Überwachung des Lösungszutritts von der Warte aus war im Zeitraum bis zur Störungsbehebung eingeschränkt. Der Lösungszutritt in der Grube Marie liegt in der Größenordnung von Tröpfchen.

2020-
Nr. 009/2020N09.10.2020

Störung in der Signalübertragung der Tropfenzählanlage im Abbau 1a

Mit einem auf dem Steuerrechner und der Zentralen Warte auflaufenden, nicht quittierbaren Dauersignal aus der Tropfenzählanlage wurde fehlerhaft die Überschreitung eines Schwellwertes angezeigt. Ursache hierfür war die Verschmutzung des im Zuge der Erprobung eines neuen Messverfahrens eingesetzten Lichtschrankensensors durch Salzlösung aus den Tropfen. Der Sensor wurde gereinigt und neu ausgerichtet und damit wieder eine ordnungsgemäße Signalisierung hergestellt. Es wurden weitere Maßnahmen zur Vermeidung einer nochmaligen Verschmutzung des Sensors ergriffen. Die Tropfenzählanlage überwacht den Zutritt von Lösungen im Abbau 1a im Zentralteil und erzeugt im Falle der Überschreitung eines Schwellwertes für die Zuflüsse sowie bei einer deutlichen Verringerung der Lösungsdichte eine Alarmmeldung.

Nr. 008/2020N18.09.2020

Nichtberücksichtigung des Wirkungsgrades des Messplatzes bei der Gesamt-Beta-Messung von Abwasserproben

Bei der Überprüfung der Benutzerprotokolle der Messplätze der Gesamt-Beta-Aktivitätsbestimmung der Umgebungsüberwachung für die Einführung einer neuen Software wurde festgestellt, dass in dem im Mai 2018 geänderten Benutzerprotokoll für die Abwasserproben der Wirkungsgrad des Messplatzes nicht berücksichtigt worden ist. Ursache hierfür war, dass die Parameter des Benutzerprotokolls in den Messprotokollen nicht ausgedruckt und der geänderte Wirkungsgrad daher nicht kontrolliert und angepasst wurde. Zur Vermeidung derartiger Fehler werden zukünftig neue oder geänderte Benutzerprotokolle erst nach Prüfung und Freigabe durch die entsprechende Organisationseinheit und den Strahlenschutzbeauftragten verwendet. Zusätzlich werden zukünftig alle für die Auswertung der Messungen wichtigen Parameter auf den Messprotokollen ausgegeben.
Durch die Nichtberücksichtigung des Wirkungsgrades wurden die Gesamt-Beta-Aktivitäten der betroffenen Abwasserproben um einen Faktor von ca. 3 zu niedrig ermittelt. Die jetzt durchgeführten Nachrechnungen ergaben, dass die Korrektur der Gesamt-Beta-Aktivität keine Auswirkungen auf die seit Mai 2018 getroffenen Freigabeentscheidungen über die Abgabe von Abwasser aus dem Kontrollbereich hatte. Der Grenzwert für die Gesamt-Beta-Aktivität der jährlichen Ableitung mit dem Abwasser für 2018 und 2019 wurde eingehalten.

Nr. 007/2020N14.06.2020

Ausfall des Wasserprobenahmegerätes aus der Aller an der Messstelle in Walbeck

Durch eine Störung des Wasserprobenahmegerätes an der Messstelle in Walbeck war das automatische Ansaugen von Probenflüssigkeit aus der Aller für die nachfolgende Laboranalyse auf radioaktive Inhaltsstoffe nicht möglich. Ursache hierfür war ein verunreinigter Medienschlauch zwischen dem Ansaugring an der Aller und dem Wasserprobenahmegerät. Der Medienschlauch wurde gereinigt. Das Wasserprobenahmegerät befindet sich seit dem 15.07.2020 wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb. Bis zur Behebung der Störung wurden arbeitstäglich Stichproben aus der Aller entnommen.

Nr. 006/2020N13.06.2020

Ausfall eines Abwassermessgerätes

Aufgrund von Starkregen und der damit verbundenen Überflutung des Abwassercontainers auf dem Betriebsgelände kam es zur Auslösung des Fehlerstromschutzschalters des Abwassercontainers, hervorgerufen durch die Überflutung der Pumpe des Abwassermessgerätes für die Überwachung des Salzbaches vor Verlassen des Betriebsgeländes. Die Pumpe sowie die unterbrechungslose Stromversorgung (USV) des Abwassermessgerätes waren durch die Überflutung ausgefallen. Dadurch war eine beweissichernde radiologischen Überwachung des Salzbaches zeitweilig nicht möglich. Nach der Wiederherstellung der Spannungsversorgung für den Abwassercontainer sowie der Auswechselung der Pumpe und der USV des Abwassermessgerätes war das Abwassermessgerät am zweiten Folgetag wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb.

Nr. 005/2020N10.06.2020

Störung des Schachtsignalregistriergeräts der Hauptseilfahranlage Bartensleben

Bei in Betrieb befindlicher Hauptseilfahranlage (HSFA) wurde vor Ort beim Maschinisten der HSFA eine Störung des Schachtsignalregistriergerätes (SSRG) angezeigt. Die Störung wurde durch ein Defekt des Netzteils des SSRG-Rechners hervorgerufen. Nach Tausch des Netzteils wurden alle Signale wieder ordnungsgemäß aufgezeichnet. Das SSRG dient dazu, alle Signale der Bediener der HSFA und alle Betriebsdaten der HSFA zu registrieren und für einen gewissen Zeitraum zu speichern. Die Störung am SSRG hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der HSFA. Seilfahrten mit der HSFA waren nicht beeinträchtigt.

Nr. 004/2020N20.04.2020

Ausfall einer Brandmeldeanlage in der Schachtanlage Marie

Bei der monatlichen Funktionskontrolle der Brandmelder zweier Bereiche der Schachtanlage Marie, einem Raum für einen künstlichen Sumpf zum Auffangen zusetzender Schachtwässer (Schachtsumpf Marie) sowie einem Raum zur Ableitung von Abwettern (Wetterberg) mit zugehöriger Signalübertragung nach über Tage, wurde der Ausfall der Brandmeldeanlage festgestellt. Ursache für den Ausfall ist ein Defekt des Auswertegerätes. Die Ursache für den Defekt konnte nicht ermittelt werden. Die Weiterleitung der Signalisierungen nach über Tage, d.h. die optische und akustische Signalisierung am Schachtgebäude, ist dadurch nicht mehr möglich. Die Behebung des Ausfalls soll im Rahmen einer bereits geplanten Erneuerung der Brandmeldeanlagen unter Tage erfolgen. Dabei werden die Brandmelder durch neue Geräte ersetzt und deren Signalisierung direkt auf die Zentrale Warte weitergeleitet. Diese Erneuerung wird aufgrund des vorliegenden Ereignisses zeitlich vorgezogen. Bis zur Umsetzung dieser Maßnahme erfolgt die Brandüberwachung in den betroffenen Bereichen mittels eines am Wetterberg installierten Gasspurenwarngerätes mit Signalisierung in der Zentralen Warte.

Nr. 003/2020N17.02.2020

Ausfall der Hauptseilfahrtsanlage in der Grube Bartensleben

Am 17.02 2020 kam es an der Hauptseilfahrtsanlage (HSFA) der Grube Bartensleben während der täglichen Probefahrt zu einer Störung, die zum Stillstand der HSFA führte. Ursache war ein Kurzschluss an einer Funktionsbaugruppe, einem sogenannten Powerblock im Leistungsteil eines Frequenzumrichterschranks für die Drehzahlregelung des Motors der HSFA. Durch den Kurzschluss kam es an weiteren Powerblocks des Frequenzumrichters zu Schäden. Die betroffenen Powerblocks und die beschädigten Spezialsicherungen wurden ausgetauscht. Nach Durchführung von Testfahrten konnte die HSFA am 24.02.2020 wieder in Betrieb genommen werden.
Bei Auftreten der Störung befanden sich keine Personen auf dem Förderkorb der HSFA. Bis zur Beseitigung des Defekts konnten mit der HSFA der Grube Bartensleben keine Seilfahrten durchgeführt werden. Der Betrieb des Endlagers war bis zur Behebung des Schadens auf wesentliche Arbeiten mit einer reduzierten Mitarbeiterzahl beschränkt. Hierfür steht die Seilfahrtsanlage der Grube Marie zur Verfügung.

Nr. 002/2020N10.02.2020

Ausfall eines Messumformers für die Überwachung von Lösungszutritt in der Grube Marie

Am 10.02.2020 wurde auf der Zentralen Warte die Störungsanzeige Lager H „Grenzwert“ auf der 2. Sohle signalisiert. Ursache für die Störung war ein Spannungsausfall, welcher den Defekt des Messumformers zur Folge hatte. Der defekte Messumformer wurde am Folgetag getauscht und befand sich danach wieder im bestimmungsgemäßen Betrieb.
Der Messumformer ist Teil der Überwachung von Lösungszutritt in der Grube Marie und dient dazu, über die Füllstandsmessung an einem Auffangbehälter den Zutritt von Salzlösung am Zutrittsort zu überwachen. Die Überwachung des Lösungszutritts, der in der Grube Marie in der Größenordnung von Tröpfchen liegt, war im Zeitraum bis zur Störungsbehebung unterbrochen. Der zeitweilige Ausfall der Zutrittsüberwachung hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Grubenbetrieb.

Nr. 001/2020N04.01.2020

Ausfall von Extensometern innerhalb des Alarmsystems im Abbau 2 der Grube Bartensleben

Bei der täglichen Kontrolle der Vierfach-Extensometer auf der -357-mNN-Sohle der Grube Bartensleben wurde festgestellt, dass zwei der insgesamt 12 Extensometer des Alarmsystems des Abbaus 2 ausgefallen waren. Eine Signalisierung des Ausfalls an die Zentrale Warte erfolgte nicht. Ursache für den Ausfall war ein Verklemmen des Reset-Schalters für die betroffenen Extensometer am Alarmmodul der Messwerterfassungsanlage. Der Reset-Schalter wurde ausgetauscht.
Die Extensometer dienen der geomechanischen Firstüberwachung durch Messung von Dehnungsänderungen. Von den beiden ausgefallenen Extensometern konnten vom geomechanischen Überwachungssystem bis zur Störungsbehebung keine Grenzwertüberschreitungen an die Zentrale Warte übermittelt werden. Die geomechanische Firstüberwachung war durch die verbliebenen 10 intakten Extensometer weiterhin gewährleistet. Zusätzlich erfolgte bis zur Instandsetzung eine tägliche Kontrolle der Messdaten durch das geotechnische Fachpersonal.

2019-
Nr. 005/2019N12.07.2019

Ausfall der Ortungsseismik

Am 12.07.2019 schaltete der Datenlogger für die Messwerterfassungsanlage der Ortungsseismik nach einer wartungsbedingten Ausschaltung nicht wieder automatisch zu. Ursache hierfür war ein defektes Netzteil. Das Netzteil wurde ausgetauscht. Die Messwerterfassungsanlage konnte nach 3 Tagen wieder in Betrieb genommen werden. In diesem Zeitraum war keine seismische Überwachung des Zentralteils des Grubenfeldes Schacht Bartensleben möglich. Die Ortungsseismik dient der seismischen Überwachung des Grubengebäudes und wird als sicherheitstechnisch relevantes System eingestuft.

Nr. 004/2019N13.05.2019

Ausfall der Tropfenzählung an der Tropfenzählanlage im Schacht Bartensleben

Am 10.05.2019 kam es im Schacht Bartensleben zum Ausfall der Tropfenzählung der Tropfenzählanlage. Aufgrund des Ausfalls der Signalisierung wurde dies erst am 13.05.2019 bei der planmäßigen Kontrolle der Anlage bemerkt. Ursache für den Ausfall war ein Defekt an der elektrischen Anlage des Vorverstärkers für die Tropfenzählung. Die Reparatur der Anlage wurde eingeleitet.
Mit Hilfe der Tropfenzählung wird ein möglicherweise erhöhter Zufluss von Lauge in das Grubengebäude signalisiert und eine Alarmmeldung ausgelöst. Eine solche tropfenbasierte Alarmierung ist bis zur Schadensbehebung nicht möglich.
Als Ersatzmaßnahme wird bis zur Behebung des Defekts die im Vorratsbehälter aufgefangene Menge an Lauge einmal pro Schicht kontrolliert und somit eine indirekte Zutrittskontrolle sichergestellt.

Nr. 003/2019N12.04.2019

Ausfall eines Aerosolmonitors für die Abwetterüberwachung im Schacht Bartensleben

Am 12.04.2019 wurde an dem Aerosolmonitor zur kontinuierlichen Messung der Aktivitätskonzentration in der Abluft des Schachts Bartensleben eine unplausible, konstant zu niedrige Messwertanzeige festgestellt. Sowohl die Prüfungen durch das Instandhaltungspersonal der Betreiberin, als auch durch eine Servicefirma brachten keine Ergebnisse. Daraufhin wurde der Aerosolmonitor neu gestartet. Die nun angezeigten Messwerte sind wieder plausibel.
Eine eindeutige Ursache für die Funktionsstörung wurde nicht gefunden. Die Betreiberin geht davon aus, dass der zeitweilige Ausfall auf Probleme in der internen Datenverarbeitungs- und Visualisierungssoftware des Aerosolmonitors zurückzuführen ist. Durch den Ausfall des Aerosolmonitors war für einen Zeitraum von ca. drei Tagen keine kontinuierliche Überwachung (Monitoring) der Aktivitätskonzentration in der Abluft des Schachts Bartensleben möglich. Die beweissichernde Überwachung der Abluft war durch einen Radonmonitor sichergestellt. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 002/2019N21.03.2019

Störung einer Brandmeldelinie der Brandmeldeanlage für das obertägige Mehrzweckgebäude

Am 21.03.2019 kam es zur Störung einer Brandmeldelinie der Brandmeldeanlage für Bereiche des obertägigen Mehrzweckgebäudes, einschließlich der dazugehörigen Bereiche des Förderturms und der Containerhalle. Im Verlauf der Störungssuche, die bis zum Folgetag andauerte, wurde ein defekter Brandmelder als Ursache identifiziert und ausgetauscht. Während der Störung wurde als Ersatzmaßnahme für diese Bereiche eine Brandkontrolle durch eine stündliche Begehung durch das Wachpersonal durchgeführt. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 001/2019N08.01.2019

Störung der Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Sohle

Bei der wöchentlichen Überprüfung ließ sich der Alarmdruckschalter an der Betankungsstelle nicht mehr zurücksetzen. Dadurch hätte im Falle eines Brandes an der Betankungsstelle der Löschvorgang von Hand ausgelöst werden müssen. Der Alarmdruckschalter wurde instandgesetzt. Die Löschanlage war nach ca. 3 Stunden wieder mit dem intakten Alarmdruckschalter im bestimmungsgemäßen Betrieb. Die Betriebsbereitschaft der Löschanlage war auch bei dem defekten Druckschalter weiterhin gewährleistet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

2018-
Nr. 018/2018N03.12.2018

Ausfall einer Aerosolüberwachung

Bei einer Kontrolle der Messwertanzeige in der Warte für die Aerosol-Aktivitätskonzentration an der Messstelle auf der 4. Sohle im Ostfeld der Schachtanlage Bartensleben wurde festgestellt, dass der zugehörige Aerosolmonitor keine plausiblen Messwerte lieferte. Ursache dafür war eine Störung des Ringleitungsgebläses der Probenahmeeinrichtung. Das Gebläse wurde instandgesetzt, so dass der Aerosolmonitor nach ca. einem Tag nach Erkennung der Störung wieder in Betrieb gesetzt werden konnte. Durch die Gebläsestörung reichte die dem Aerosolmonitor zugeführte Menge des zu überwachenden Mediums nicht aus, um eine korrekte Aktivitätskonzentrationsberechnung durchführen zu können. Die radiologische Überwachung war durch einen Radonmonitor weiter gewährleistet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 017/2018N12.11.2018

Defekter Alarmdruckschalter der Löschanlage im Betriebsstofflager

Auf der Zentralen Warte wurde eine Störungs- und Alarmanzeige der Betankungsstelle ausgelöst. Bei der Vor-Ort-Befahrung durch das Bereitschaftspersonal wurde als Ursache für die Störungs- und Alarmanzeige ein defekter Alarmdruckschalter der Löschanlage im Betriebsstofflager festgestellt. Der Druckschalter wurde ausgetauscht. Die Betriebsbereitschaft der Löschanlage war auch bei dem defekten Druckschalter weiterhin gewährleistet. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 016/2018N27.09.2018

Ausfall eines Aerosolmonitors

Nach Servicearbeiten an der unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) einer Messstelle im Ostfeld, auf der 4. Sohle und damit verbundener kurzzeitiger Netztrennung ließ sich der Aerosolmonitor an dieser Messstelle nicht mehr einschalten. Ursache hierfür war eine Störung am internen Datenerfassungsgerät (sogenannter Datenlogger) des Aerosolmonitors. Der Datenlogger wurde ausgetauscht. Der Aerosolmonitor arbeitet seit dem 17.10.2018 wieder bestimmungsgemäß. Während des Ausfalls konnten keine Werte für die Aerosolaktivitätskonzentration dieser Messstelle übertragen werden. Die beweissichernde Überwachung war durch einen Radonmonitor und einen Aerosolsammler weiterhin gewährleistet.

Nr. 015/2018N21.09.2018

Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Marie

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es zu kurzzeitigen Spannungseinbrüchen in der Schachtanlage Marie mit Abschalten von Einrichtungen zur Bewetterung. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 014/2018N08.09.2018

Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Marie

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es zu kurzzeitigen Spannungseinbrüchen in der Schachtanlage Marie mit Abschalten von Einrichtungen zur Bewetterung. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 013/2018N07.09.2018

Austritt von Hydraulikflüssigkeit auf der Schachtanlage Bartensleben

Beim Unterbohren eines übertägigen Gebäudes auf der Schachtanlage Bartensleben kam es in der Startergrube zu einem Leck im Hydrauliksystem der Bohrmaschine. Dadurch traten geringe Mengen Hydrauliköl aus, von denen der größte Teil in einem Eimer aufgefangen werden konnte. Der durch geringe Mengen Hydrauliköl kontaminierte Boden wurde ausgehoben und wird bis zu seiner fachgerechten Entsorgung sicher gelagert.

Nr. 012/2018N07.09.2018

Austritt von Dieselkraftstoff auf der Schachtanlage Bartensleben und auf eine Straße außerhalb des Betriebsgeländes

Aufgrund einer Undichtigkeit eines mit Dieselkraftstoff gefüllten Behälters kam es zum Austritt des Kraftstoffs auf das Betriebsgelände der Schachtanlage Bartensleben und auf eine Straße außerhalb des Betriebsgeländes. Es kam zu keinem Eindringen von Kraftstoff in das Erdreich bzw. in die betriebliche oder öffentliche Kanalisation. Der ausgetretene Kraftstoff wurde mit geeignetem Bindemittel aufgenommen und die verschmutzten Flächen gereinigt.

Nr. 011/2018N11.08.2018

Ausfall eines Ganzkörpermonitors

Aufgrund einer Störung in der zentralen Messgasversorgung fiel der Ganzkörpermonitor für die Personenschleusung in der kleinen Kaue aus. Nach Wiederkehr der Messgasversorgung wurde bei der Inbetriebnahme des Ganzkörpermonitors festgestellt, dass zwei Zählrohre defekt waren. Die Zählrohre wurden ausgetauscht.
Die Personenschleusung aus dem Kontrollbereich war weiterhin gewährleistet, da für Kontaminationskontrollen ein anderer baugleicher Ganzkörpermonitor zur Verfügung stand. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 010/2018N11.08.2018

Ausfall eines Aerosolmonitors in der Abwettermessstelle der Schachtanlage Bartensleben

Bei einer Kontrolle der Abwettermessstelle wurde festgestellt, dass ein Aerosolmonitor seit dem 11.08.2018 ausgefallen war. Dieser lieferte aufgrund der Unterbrechung der Messgasversorgung keine korrekten Werte für die Aerosolaktivitätskonzentration. Die zentrale Gasversorgung wurde daraufhin wieder in Betrieb genommen und der Aerosolmonitor überprüft. Eine defekte Analogeingangskarte, die u. a. für die Überwachung der meteorologischen Kennwerte im Abwetter erforderlich ist, wurde ersetzt. Während des Ausfallzeitraums des Aerosolmonitors erfolgte die radiologische Überwachung durch einen Radonmonitor und einen Aerosolsammler. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 009/2018N10.08.2018

Spannungsausfall auf der Schachtanlage Marie

Durch eine Störung im öffentlichen Stromnetz kam es am 10.08.2018 auf der Schachtanlage Marie zu einem Spannungseinbruch mit Abschalten von diversen Einrichtungen zur Spannungsversorgung, zur Bewetterung sowie von Überwachungseinrichtungen.
Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 008/2018N27.07.2018

Störung der Hilfsfahranlage der Schachtanlage Bartensleben

Bei einer Überprüfung der Hilfsfahranlage (HIFA), die beim Versagen der Schachtförderanlage zur Rettung der auf dem Förderkorb befindlichen Personen zum Einsatz kommt, löste der Haltemagnet beim Anfahren des oberen Schachtendschalters nicht aus und es wurde keine Sicherheitsbremsung ausgelöst.
Der defekte Haltemagnet wurde ausgetauscht. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 007/2018N28.03.2018

Ausfall eines Aerosolmonitors

Bei der täglichen Kontrolle der Messstellen der Raumluftüberwachung wurde auf der 4. Sohle ein ausgefallener Aerosolmonitor festgestellt. Ursache für den Ausfall war eine Störung am Datenlogger des Monitors. Der defekte Datenlogger wurde durch die Herstellerfirma instandgesetzt. Der Monitor arbeitet seit dem 19.04.2018 wieder bestimmungsgemäß.
Während der Nichtverfügbarkeit des Gerätes war der Aerosolmonitor an dieser Messstelle nicht funktionsfähig. Die beweissichernde Überwachung der kurzlebigen Aerosolaktivitätskonzentration war jedoch durch einen kontinuierlich messenden Radonmonitor und die Überwachung der langlebigen Aerosole durch die wöchentliche Auswertung der Filter des Aerosolsammlers am selben Messort weiterhin gewährleistet, was aufgrund der vorliegenden betrieblichen Strahlenschutzsituation (wenig Tätigkeiten Untertage) angemessen ist.

Nr. 006/2018N28.02.2018

Spannungseinbruch auf der Schachtanlage Bartensleben

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es am 28.02.2018 auf der Schachtanlage Bartensleben zu einem Spannungseinbruch mit Abschalten von diversen Einrichtungen zur Spannungsversorgung, zur Bewetterung sowie von Überwachungseinrichtungen. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 005/2018N13.02.2018

Ausfall der Aerosolüberwachung in einer Messstelle im Ostfeld des Schachts Bartensleben

Bei der Kontrolle der auf der zentralen Warte angezeigten Aktivitätskonzentrationsmesswerte für Aerosole an einer Messstelle im Ostfeld des Schachts Bartensleben wurde ein unplausibler Abfall der Konzentration auf 0 Bq/m³ festgestellt. Ursache war eine Störung des Ringleitungsgebläses, das den definierten Gasdurchfluss durch das Messgerät gewährleistet. Das Gebläse wurde instandgesetzt.
Durch den zu geringen Gasdurchfluss konnte keine realistische Aktivitätskonzentration ermittelt werden. Durch den Gebläseausfall war auch eine Aerosolprobenahme über den Staubsammler am betroffenen Messort nicht möglich. Eine rückwirkende Datenanalyse ergab, dass die Störung seit dem 04.02.2018 vorlag.
Gemäß den betrieblichen Regelungen ist der Ausfall des Aerosolmonitors bei einer Ausfallzeit von mehr als 3 Tagen meldepflichtig. Die beweissichernde Überwachung war in diesem Zeitraum durch einen Radonmonitor weiterhin gewährleistet.

Nr. 004/2018N05.02.2018

Ausfall eines Aufzeichnungsgerätes der Fernbeobachtungsanlage

Bei der Kontrolle von Überwachungsmonitoren wurde festgestellt, dass auf dem Monitor des Aufzeichnungsgerätes 1 die Darstellung der Kamerabilder ausgefallen war. Ursache hierfür war eine Störung einer Funktion zur Organisation des Speichers im Aufzeichnungsgerät 1. Die Kamerabilder des Aufzeichnungsgerätes 1 wurden am Folgetag auf den Monitor des Aufzeichnungsgerätes 2 aufgeschaltet, so dass die Überwachung der betroffenen Bereiche wieder gewährleistet war. Die Störung war nach kurzer Zeit durch manuellen Neustart der gestörten Funktion im Aufzeichnungsgerät 1 wieder behoben. Bis zur zwischenzeitlichen Aufschaltung der Kameraüberwachung auf das Aufzeichnungsgerät 2 wurden die betroffenen Bereiche verstärkt durch das Personal kontrolliert.

Nr. 003/2018N23.01.2018

Störung der Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage am Betriebsstofflager

Bei der wöchentlichen Überprüfung der Branderkennungs- und Bekämpfungsanlage ließ sich der Alarmdruckschalter an der Betankungsstelle des Betriebsstofflagers nicht mehr zurücksetzen. Der Druckschalter wurde gewechselt. Bis zum Ersatz des Druckschalters war die Löschanlage an der Betankungsstelle nicht betriebsbereit. Mobile Pulverlöschgeräte standen zur Absicherung der ersten Brandbekämpfung an der Betankungsstelle zur Verfügung.

Nr. 002/2018N26.01.2018

Störungen in der Stromversorgung auf der Schachtanlage Marie

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch in der Schachtanlage Marie mit Abschalten von diversen Einrichtungen zur Spannungsversorgung, zur Bewetterung sowie von Überwachungseinrichtungen. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 001/2018N05.01.2018

Ausfall von Überwachungskameras auf der 4. Sohle der Schachtanlage Bartensleben

Bei der turnusmäßigen Funktionskontrolle der Überwachungsmonitore wurde festgestellt, dass die Monitore zur Personenkontrolle für das Passieren eines Kontrollbereichsübergangs auf der 4. Sohle keine Bilder mehr anzeigten. Ursache für den Ausfall waren defekte Netzteile von zwei Kameras. Die Netzteile wurden ausgetauscht. Es handelte sich bei den ausgefallenen Kameras um Sicherungseinrichtungen. Die radiologische Überwachung innerhalb des Kontrollbereichs war jederzeit gewährleistet.

2017-
Nr. 025/2017N05.12.2017

Kurzzeitige Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Bartensleben

Durch mehrere Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es auf der Schachtanlage Bartensleben zu Spannungseinbrüchen mit Abschaltungen und Auslösung von Störmeldungen für diverse Ventilatoren, von Überwachungseinrichtungen und Einrichtungen zur Stromversorgung (Telefonanlage). Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 024/2017N01.11.2017

Störung der Branderkennungs- und Brandbekämpfungsanlage im Betriebsstofflager auf der 4. Sohle

Bei der wöchentlichen Prüfung ließ sich der Alarmdruckschalter an der Betankungsstelle nicht mehr zurücksetzen. Dadurch war die Löschanlage der Betankungsstelle nicht betriebsbereit. Bis zum Austausch des defekten Schalters sind an der Betankungsstelle mobile Pulverlöschgeräte einsatzbereit, die eine erste Brandbekämpfung ermöglichen.

Nr. 023/2017N29.10.2017

Kurzzeitiger Spannungseinbruch auf der Schachtanlage Bartensleben

Durch eine Störung im öffentlichen Stromnetz aufgrund von Unwetter in der Region kam es auf der Schachtanlage Bartensleben zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch mit Abschalten von diversen Einrichtungen zur Bewetterung und von Überwachungseinrichtungen. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 022/2017N24.10.2017

Ausfall eines Aufzeichnungsgerätes der Fernbeobachtungsanlage

Bei der Kontrolle von Überwachungsmonitoren wurde festgestellt, dass ein Monitor eines Aufzeichnungsgerätes ausgefallen war. Ursache hierfür war die Auslösung des Fehlerstromschutzschalters aufgrund von Feuchtigkeit in einer Steckdose. Die Störung war nach kurzer Zeit wieder behoben. Bis zur Wiederinbetriebnahme der Kameraüberwachung wurde der betroffene Bereich verstärkt durch das Personal kontrolliert.

Nr. 021/2017N24.10.2017

Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Bartensleben

Durch mehrere Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es auf der Schachtanlage Bartensleben zu Spannungseinbrüchen mit Abschaltungen und Auslösung von Störmeldungen für diverse Ventilatoren, von Überwachungseinrichtungen und Einrichtungen zur Stromversorgung (Telefonanlage) sowie zur Störung im Heizwerk. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 020/2017N20.10.2017

Ausfall des Aerosolmonitors in einer Messstelle der Abwetterüberwachung Schacht Bartensleben

Bei der Kontrolle der Aktivitätskonzentration an einer Messstelle wurde ein unplausibler Messwert festgestellt. Ursache war eine defekte Zählrohrfolie, aufgrund derer der ordnungsgemäße Gasdurchfluss im Gerät nicht mehr gewährleistet war. Somit waren eine korrekte Berechnung der Zählrate und der Aktivitätskonzentration nicht mehr möglich. Die Reparatur des Gerätes wurde durch den Hersteller vorgenommen.
Gemäß den betrieblichen Regelungen ist der Ausfall des Aerosolmonitors bei einer Ausfallzeit von mehr als 3 Tagen meldepflichtig. Während der Unverfügbarkeit des Gerätes konnten an dieser Messstelle keine Werte für die Aerosolaktivitätskonzentration bestimmt werden. Die beweissichernde Überwachung war jedoch durch einen Radonmonitor und einen Aerosolsammler weiterhin gewährleistet.

Nr. 017/2017

Nr. 018/2017

N05.10.2017

Störungen in der Stromversorgung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz aufgrund von Unwetter in der Region kam es zu mehreren kurzzeitigen Spannungseinbrüchen (Schachtanlage Bartensleben) bzw. zu einem Spannungsausfall (Schachtanlage Marie) mit Abschalten von diversen Einrichtungen zur Spannungsversorgung, zur Bewetterung sowie von Überwachungseinrichtungen. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 016/2017N02.10.2017

Fehlauslösung der Brandmeldeanlage für mehrere Gebäude über Tage

In der Schachtanlage Bartensleben kam es zu einer Fehlauslösung eines Brandmelders im Rauchansaugsystem. Dadurch wurde Feueralarm in der Zentralen Warte ausgelöst und die Werkfeuerwehr alarmiert. Der Hauptgrubenlüfter (HGL) im Schacht Bartensleben, der HGL auf der 3. Sohle sowie die Ventilatoren im Abwetterbauwerk Schacht Marie wurden automatisch abgefahren. Die Ursache für das Fehlauslösen des Brandmelders konnte nicht festgestellt werden. Die gesamte Wettertechnik wurde daraufhin wieder angefahren.

Nr. 015/2017

Nr. 019/2017

N

N

09.09.2017

06.10.2017

Ausfall des Steuerrechners der Alarmierungsanlage für die Werkfeuerwehr und Grubenwehr

Auf der Schachtanlage Bartensleben kam es am 09.09. und 06.10.2017 aufgrund von Programmabstürzen zu Ausfällen des Steuerrechners für die Alarmierung der Werkfeuerwehr und der Grubenwehr. Nach dem letztmaligen Programmabsturz war eine Wiederinbetriebnahme des Systems nicht mehr möglich. Eine Ersatzbeschaffung war bereits nach zuvor aufgetretenen Ausfällen des Steuerrechners (siehe Meldung vom 23.07.2017) eingeleitet worden. Bis zur Installation eines neuen Alarmierungssystems müssen im Alarmfall die Mitglieder der Einsatzleitung sowie der Grubenwehr und Werkfeuerwehr separat per Telefon informiert werden.

Nr. 013/2017

Nr. 014/2017

N

N

11.08.2017

13.08.2017

Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Marie

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz kam es am 11.08. und 13.08.2017 auf der Schachtanlage Marie zu Spannungseinbrüchen mit Auslösung von Störmeldungen für die Ventilatoren im Abwetterbauwerk Schacht Marie und zum Abschalten des Hauptgrubenlüfters nach Schacht Marie. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme des Hauptgrubenlüfters erfolgten jeweils noch am selben Tag. Die Ereignisse hatten keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 011/2017

Nr. 012/2017

N

N

24.07.2017

30.07.2017

Spannungseinbrüche auf der Schachtanlage Bartensleben

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz aufgrund von Unwetter in der Region kam es am 24.07. und 30.07.2017 auf der Schachtanlage Bartensleben zu Spannungseinbrüchen mit Abschalten von diversen Einrichtungen zur Spannungsversorgung, zur Bewetterung sowie von Überwachungseinrichtungen. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 010/2017N23.07.2017

Mehrmaliger Ausfall des Steuerrechners der Alarmierungsanlage für die Werkfeuerwehr und Grubenwehr

Auf der Schachtanlage Bartensleben kam es aufgrund unterschiedlicher Ursachen im Software- bzw. Hardwarebereich zu einem zweimaligen Ausfall des Steuerrechners für die Alarmierung der Werkfeuerwehr und der Grubenwehr.
Durch den Ausfall des Steuerrechners hätte nur eine separate Alarmierung der Mitglieder der Einsatzleitung und der Rettungskräfte über Telefon erfolgen können. Der Rechner wurde durch das Bereitschaftspersonal instandgesetzt.

Nr. 009/2017N20.07.2017

Spannungseinbruch auf der Schachtanlage Marie

Durch eine Störung im öffentlichen Stromnetz aufgrund von Unwetter in der Region kam es zu einem kurzzeitigen Spannungseinbruch mit Abschalten von Ventilatoren der Grubenbewetterung und zu Störmeldungen für die Schachtwasserhaltung und eine Abwettermessstelle über Tage. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Ventilatoren erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 007/2017

Nr. 008/2017

N22.06.2017

Störungen in der Stromversorgung auf den Schachtanlagen Bartensleben und Marie

Durch Störungen im öffentlichen Stromnetz aufgrund von Unwetter in der Region kam es zu mehreren kurzzeitigen Spannungseinbrüchen (Schachtanlage Bartensleben) bzw. zu einem Spannungsausfall (Schachtanlage Marie) mit Abschalten von diversen Einrichtungen zur Spannungsversorgung, zur Bewetterung sowie von Überwachungseinrichtungen. Die Quittierung der ausgelösten Störmeldungen sowie die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Einrichtungen erfolgten noch am selben Tag. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Endlagerbetrieb, auf Personen oder die Umgebung.

Nr. 006/2017N02.05.2017

Störung einer Ringbusleitung der Brandmeldeanlage

Aufgrund einer Störung in einer Ringbusleitung der Brandmeldeanlage der Schachtanlage Bartensleben fielen die Brandmelder für mehrere Raumbereiche aus. Ursache für die Störung war ein defekter Brandmelder in dieser Ringbusleitung. Die Brandmeldeanlage wurde am darauffolgenden Tag instandgesetzt. Während der Ausfallzeit der Brandmelder wurden vom Betreiber zur Sicherstellung der Brandüberwachung der betroffenen Räume Ersatzmaßnahmen in Form von Kontrollgängen und Beobachtung mittels der Fernbeobachtungsanlage veranlasst.

Nr. 005/2017N28.04.2017

Ausfall eines Hand-Fuß-Kleidermonitors in der Personenschleuse

Bei einer turnusmäßigen Sichtkontrolle wurde festgestellt, dass an einem Hand-Fuß-Kleider-Monitor (HFK) eine Lichtschranke an den Handsonden nach Abschluss der Messungen den Monitor nicht mehr für weitere Messungen freigab. Eine Messung war erst wieder nach einem Neustart des Gerätes für jeweils eine weitere Messung möglich. Der Monitor war somit nicht mehr einsatzbereit. Der HFK wurde durch die Herstellerfirma repariert. Bis zum Abschluss der Reparatur stand der Monitor für einen Zeitraum von ca. 18 Tagen nicht zu Verfügung. Gemäß den betrieblichen Regelungen ist der Ausfall eines HFK bei einer Ausfallzeit von mehr als 4 Stunden meldepflichtig. Die erforderlichen Kontaminationskontrollen vor Betreten der Personenschleuse waren in diesem Zeitraum durch einen zweiten HFK gleichen Typs gewährleistet.

Nr. 003/2017N11.03.2017

Ausfall der Alarmierungsanlage für Grubenwehr und Werkfeuerwehr in der Zentralen Warte

Durch einen Defekt des Mainboards des PC kam es auf der Schachtanlage Bartensleben zum Ausfall der Alarmierungsanlage für die Grubenwehr und Werkfeuerwehr in der Zentralen Warte. Das Mainboard wurde durch die Servicefirma instandgesetzt. Der Ausfall hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Grubenbetrieb. Die Alarmierung hätte bis zur vollständigen Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Alarmierungsanlage nach Absolvierung von Tests und des Probebetriebs für ca. 2 Wochen telefonisch erfolgen können.

Nr. 002/2017

Nr. 004/2017

N

N

01.03.2017

27.03.2017

Störung einer speicherprogrammierbaren Steuerung

Auf der Schachtanlage Bartensleben kam es zu einer gestörten Kommunikation zwischen einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) in der Zentralen Warte und Baugruppen der SPS auf verschiedenen Sohlen im Grubengebäude. Dies führte zu Störungen der Steuerung von Komponenten der Lüftungsanlagen (Steuerung von Wetterlüftern, Anzeigen von Schließzuständen von Wettertüren) sowie von Überwachungseinrichtungen. Ursache für die Kommunikationsstörung war eine defekte elektronische Baugruppe innerhalb der SPS. Nach Austausch der elektronischen Baugruppe trat der Fehler am 27.03.2017 erneut auf. Es wurde die kürzlich ersetzte Baugruppe der SPS im Hauptgesenk der 4. Sohle als Fehlerquelle identifiziert.

Nr. 001/2017N18.01.2017

Signalisierung eines Brandes in der 20/6/0,4-kV-Schaltanlage über Tage

Durch die Auslösung einer Brandschutzklappe (BSK) des Batterieraums der übertägigen 10/6/0,4-kV-Schaltanlage auf der Schachtanlage Bartensleben wurde in der Zentralen Warte eine Brandmeldung signalisiert. Die Werkfeuerwehr wurde alarmiert. Die Überprüfung der Räumlichkeiten durch die Feuerwehr ergab keine Anzeichen von einem Brand. Der Feueralarm wurde ausgelöst, da in der BSK ein Brandmelder integriert ist und eine Unterscheidung zwischen Störmeldung der Klappe und Brandmeldung auf der Zentralen Warte nicht möglich ist. Die Auslösung der BSK wurde durch den Ausfall der Spannungsversorgung der elektrisch betriebenen Klappe (Sicherungsfall) verursacht. Nach Austausch der Sicherung erlosch die Meldung wieder.

Stand: 19.04.2024