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Nukleare Sicherheit
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Forschung zur nuklearen Sicherheit
Der Genehmigungsinhaber von Kernkraftwerken ist verpflichtet, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen zu treffen. Die Bundesaufsicht für diese Aufgabe obliegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unterstützt das BMUV bei dieser Aufgabe mit seiner Expertise.
Durch seine Arbeit wirkt das BASE an der Weiterentwicklung des gesetzlichen und untergesetzlichen kerntechnischen Regelwerks mit. Es arbeitet aktiv in verschiedenen nationalen und internationalen regelgebenden Gremien sowie wissenschaftlichen Netzwerken. Die Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik und der Kompetenzerhalt auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit sind wichtige Aspekte der Aufgabenwahrnehmung des BASE.
Forschung bildet somit einen zentralen Baustein zur Bewertung der Sicherheit
- beim Rückbau von Atomkraftwerken,
- beim Betrieb von Forschungsreaktoren,
- von kerntechnischen Anlagen im Ausland und
- ist eine wesentliche Grundlage für die kompetente Mitarbeit im Rahmen von internationalen Überprüfungsprozessen.
Themenschwerpunkte der BASE-Forschung sind in der Forschungsagenda detailliert dargestellt.
Aktuell ausgeschriebene Forschungsvorhaben werden bei E-Vergabe, der Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht.