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Nukleare Sicherheit

Kerntechnische Anlagen, Stilllegung, Sicherheit, Störfallmeldestelle, nukleare Unfälle

Nukleare Sicherheit

Meldeverfahren

Gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragen- und Meldeverordnung (AtSMV) müssen die Betreiber kerntechnischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland auftretende Meldepflichtige Ereignisse an die jeweils zuständigen Landesaufsichtsbehörden melden. Sinn und Zweck des behördlichen Meldeverfahrens ist es, sowohl den Sicherheitsstatus dieser Anlagen zu überwachen, als diesen auch mit den aus den gemeldeten Ereignissen gewonnenen Erkenntnissen im Rahmen der Aufsichtsverfahren zu verbessern.

Meldepflichtige Ereignisse erfüllen die Meldekriterien der Anlagen 1 bis 7 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV). Sie werden entsprechend einer ersten ingenieurmäßigen Einschätzung nach deren Auftreten den unterschiedlichen Meldekategorien und Meldekriterien zugeordnet.

Meldekriterien

Meldekriterien

Die Meldekriterien sind in der AtSMV für die verschiedenen kerntechnischen Einrichtungen wie folgt geregelt:

  • Anlage 1:
    Meldekriterien für Ereignisse in Kernkraftwerken
  • Anlage 2:
    Meldekriterien für Ereignisse in Anlagen der Kernbrennstoffver- und -entsorgung
  • Anlage 3:
    Meldekriterien für Ereignisse in Forschungsreaktoren
  • Anlage 4:
    Meldekriterien für Ereignisse in Anlagen in Stilllegung
  • Anlage 5:
    Meldekriterien für Ereignisse bei der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
  • Anlage 6:

    Meldekriterien für Ereignisse bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle

  • Anlage 7:

    Meldekriterien für Ereignisse in Endlagern und der Schachtanlage Asse II

Die Meldekriterien werden in drei Abschnitte unterteilt:

  • Radiologie und Strahlenschutz:

    Ereignisse, bei denen z.B. eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung oder eine radioaktive Kontamination innerhalb der Anlage erfolgt.

  • Anlagentechnik und –betrieb:

    Ereignisse, bei denen z.B. Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle im Sicherheitssystem oder beispielsweise Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern auftreten.

  • Einwirkungen von Außen und anlageninterne Ereignisse:

    Hierunter fallen Ereignisse, bei denen z.B. ein Schaden durch ein Erdbeben oder durch einen anlageninternen Brand entstanden ist.

Meldekategorien

Meldekategorien

Während die Meldekriterien angeben, welche Ereignisse unter die Meldepflicht fallen, geben die Meldekategorien Aufschluss darüber, wie dringlich die Information der Aufsichtsbehörde erfolgen muss und welche sicherheitstechnische Bedeutung das Ereignis hat. Im Einzelnen lassen sich die Kategorien wie folgt umschreiben:

Meldekategorien
KategorieErläuterung
SEreignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfung einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
EEreignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikante Ereignisse.
NEreignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen.
VEreignisse vor der Inbetriebnahme der Anlage, die innerhalb von 10 Tagen gemeldet werden müssen und über die die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf den späteren sicheren Betrieb der Anlage informiert werden muss.

Innerhalb der letzten Jahre war der überwiegende Teil der meldepflichtigen Ereignisse in deutschen Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren der Kategorie N zugeordnet. Nur einige wenige meldepflichtige Ereignisse hatten die Kategorie E.

Meldeweg

Der Betreiber meldet das meldepflichtige Ereignis an die Aufsichtsbehörde mittels eines Meldeformulars. Darin macht er neben allgemeinen Angaben zur Anlage und zum Ereignis auch Angaben zu

  • Ursachen und Auswirkungen,
  • Maßnahmen zur Behebung der Auswirkungen und
  • Vorkehrungen gegen Wiederholungen eines solchen Ereignisses.

Die Aufsichtsbehörde meldet das Ereignis nach einer ersten Prüfung parallel an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV), die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS). Dabei

  • erfasst und dokumentiert das BASE die meldepflichtigen Ereignisse,
  • übt das BMUV im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesaufsicht über das Handeln der Länder aus und sorgt damit für eine einheitliche Handhabung sicherheitstechnischer Grundsätze und Anforderungen.

Erläuterungen zum Meldeverfahren

Das Meldeverfahren unterstützende Ausführungsbestimmungen wurden durch Beschlüsse des Länderausschusses für Atomkernenergie – Hauptausschuss – gebilligt. Dies sind:

  • Erläuterungen zur Anwendung der Meldekriterien gemäß Anlagen 1 bis 7 der AtSMV,
  • Meldeformulare zur schriftlichen Meldung der Ereignisse an die Aufsichtsbehörden,
  • Zusammenstellung von verwendeten Begriffen.

Diese Unterlagen werden im Handbuch für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz (Nr. 1A-17) veröffentlicht. Ziel der "Erläuterungen zu den Meldekriterien" ist neben der notwendigen Präzisierung und Beschreibung der radiologischen und anlagentechnischen Meldekriterien und der damit verbundenen genaueren Definition der Meldeschwelle auch die Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen der Aufsichtsbehörden beim Vollzug der AtSMV. Deshalb werden die Erläuterungen kontinuierlich verbessert und angepasst.

Stand: 28.03.2022