Navigation und Service

Zwischenlagerung / Transport

Abfälle, Transportbehälter, Transport, Zwischenlagerung, staatliche Verwahrung

Zwischenlagerung / Transport

Übersicht: Zulassungsverfahren

Transport- und Lagerbehälter TN 85 Transport- und Lagerbehälter TN 85Transport- und Lagerbehälter TN 85 Quelle: Areva - TN International

Die Beförderung von radioaktiven Stoffen unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften, um den Schutz von Personen, Eigentum und der Umwelt zu gewährleisten. Dieses Schutzziel wird im Wesentlichen durch das Konzept des „sicheren Versandstücks“ erreicht, wobei das Versandstück die Verpackung mit dem radioaktiven Inhalt darstellt.

Dieses Konzept umfasst verschiedene Arten von Versandstücken:

  • freigestellte Versandstücke (z. B. für klinische Reagenzien)
  • Industrieversandstücke vom Typ IP-1, Typ IP-2 und Typ IP-3 (z. B. für radioaktive Abfälle)
  • Typ A-Versandstücke (z. B. für radiopharmazeutische Produkte)
  • Typ B-Versandstücke (z. B. für abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Strahlenquellen)
  • Typ C-Versandstücke (für die Beförderung radioaktiver Stoffe im Luftverkehr ab einer bestimmten Aktivität)
  • Versandstücke für spaltbare Stoffe (z. B. für unbestrahlte Brennelemente)

Sicherheitstechnische Anforderungen

Für die Versandstücke bestehen unterschiedliche sicherheitstechnische Anforderungen. Diese sind abhängig von der Art und Menge (Gefährdungspotential) des zu transportierenden radioaktiven Stoffes und reichen von allgemeinen Anforderungen an Versandstücke mit sehr begrenztem Inhalt (freigestellte Versandstücke) bis hin zu "unfallsicheren" Versandstücken mit radioaktiven Stoffen hoher Aktivität (Typ B und Typ C).

Für Versandstücke mit spaltbaren radioaktiven Stoffen bestehen darüber hinaus zusätzliche Anforderungen, um die Kritikalitätssicherheit (das heißt den Ausschluss der Entstehung einer nuklearen Kettenreaktion) während des Transports zu gewährleisten.

Bauart

Transport- und Lagerbehälter CASTOR® HAW28M Transport- und Lagerbehälter CASTOR HAW28MTransport- und Lagerbehälter CASTOR® HAW28M Quelle: BfS

Die Bauart bezeichnet die genaue Beschreibung des Versandstücks, in der unter anderem

  • Beschreibungen zum Inhalt und zur Verpackung,
  • Konstruktionszeichnungen und
  • Werkstoffspezifikationen

enthalten sind.

Der Nachweis, dass eine Bauart alle anzuwendenden sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt, ist im Sicherheitsbericht zu führen. Es wird zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigen Bauarten unterschieden.

Für die Beförderung radioaktiver Stoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen, gelten hohe sicherheitstechnische Anforderungen. Die Bauart der Versandstücke für diese Stoffe ist zulassungspflichtig. Hierzu zählen Versandstücke vom Typ B und C, sowie Versandstücke, die spaltbare radioaktive Stoffe enthalten. Diese Zulassungen werden vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilt.

Bauarten von Versandstücken, an die aufgrund des begrenzten Inhalts von radioaktiven Stoffen geringere Anforderungen gestellt werden, benötigen keine Zulassung. Ein Beispiel für solche Versandstücke sind Behälter vom Typ IP für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Allerdings muss auch für diese Bauarten ein dokumentierter Nachweis vorliegen, der die Einhaltung aller anzuwendenden sicherheitstechnischen Anforderungen des Gefahrgutrechts belegt.

Stand: 11.10.2023