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Zwischenlagerung / Transport

Abfälle, Transportbehälter, Transport, Zwischenlagerung, staatliche Verwahrung

Zwischenlagerung / Transport

Zwischenlager Gorleben

Außenansicht des Zwischenlagers für Brennelemente Gorleben Zwischenlager GorlebenBrennelemente-Zwischenlager Gorleben Quelle: Christopher Mick

Standort und Lagerbelegung

Das Zwischenlager Gorleben ist ein Lager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von bestrahlten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren sowie von hochradioaktiven Glaskokillen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im Ausland. Das Brennelemente-Zwischenlager befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Gorleben (Landkreis Lüchow-Dannenberg), etwa 2 Kilometer südlich des Ortszentrums von Gorleben. Betrieben wird es von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ). Weitere Genehmigungsinhaberin ist die Brennelementlager Gorleben GmbH.

Das Zwischenlager Gorleben wurde zwischen 1982 und 1983 errichtet. Die Lagerhalle besteht aus einem Empfangs- und Wartungsbereich sowie einem Lagerbereich mit 420 Stellplätzen für Transport- und Lagerbehälter zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen.

Die Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG vom 2. Juni 1995 gilt bis zum 31. Dezember 2034. In der aktuell gültigen Fassung der 6. Änderungsgenehmigung vom 21. Juni 2018 (s.u.) gestattet sie die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren in Transport und Lagerbehältern der Bauartreihe CASTOR sowie für HAW-Glaskokillen in CASTOR-Behältern, Transport- und Lagerbehältern der Bauart TN85 und in einem Behälter der Bauart TS 28V. Die Aufbewahrungsgenehmigung vom 2. Juni 1995 gilt bis zum 31. Dezember 2034 für die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren in CASTOR-Behältern sowie für HAW-Glaskokillen in CASTOR-Behältern und in einem Behälter TS 28V.

Weitere Anlagen auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände befinden sich neben dem Transportbehälterlager Gorleben noch das Abfalllager Gorleben und die Pilotkonditionierungsanlage Gorleben. Alle kerntechnischen Anlagen in Gorleben werden von der BGZ betrieben. Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

  • Das Abfalllager Gorleben dient der Lagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Künftig sollen nach den Planungen der Betreiberin im Brennelemente-Zwischenlager Gorleben auch sonstige radioaktive Stoffe aus dem Abfalllager Gorleben gelagert werden.
  • In der Pilotkonditionierungsanlage sollten ursprünglich insbesondere Verpackungsverfahren für die spätere sichere Endlagerung radioaktiver Stoffe entwickelt und optimiert werden. Die Anlage soll zurückgebaut werden.

Beantragte Genehmigungen

  • Mit Schreiben vom 5. Dezember 2013 hat die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) die Lagerung von sonstigen radioaktiven Stoffen in einem Teil der Lagerhalle des Zwischenlagers Gorleben beantragt. Bei den sonstigen radioaktiven Stoffen handelt es sich um nicht wärmeentwickelnde Abfälle, die sich derzeit im Abfalllager Gorleben befinden. In dem für diese Abfälle vorgesehenen Teil der Lagerhalle befinden sich keine Transport- und Lagerbehälter mit Kernbrennstoffen.

Erteilte Genehmigungen

Die ursprüngliche Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG), vormals Transportbehälterlager Gorleben (TBL-G) vom 2. Juni 1995 wurde durch folgende Änderungsgenehmigungen modifiziert:

  • 1. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von bestrahlten Leichtwasserreaktorbrennelementen in weiteren Behälterbauarten. Auf einige der genehmigten Behälterbauarten wurde jedoch später verzichtet und der Genehmigungsumfang im Rahmen der 3. Änderungsgenehmigung entsprechend angepasst.
  • 2. Änderungsgenehmigung vom 18. Januar 2002 zur Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in Behältern der modifizierten Bauart CASTOR HAW 20/28CG SN 16. Bei der Modifikation handelt es sich um geringfügige Änderungen, wie zum Beispiel die Verbesserung der Neutronenabschirmung durch die Vergrößerung der Moderatormasse in der Behälterwand.
  • 3. Änderungsgenehmigung vom 23. Mai 2007 zur Aufbewahrung der französischen Behälterbauart TN85 für HAW-Glaskokillen mit einer höheren Wärmeleistung von bis zu 56 Kilowatt (kW) pro Behälter.
  • 4. Änderungsgenehmigung vom 29. Januar 2010 (nichtamtliche Lesefassung*) zur Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen der AREVA NC auch in Behältern der neuen Bauart CASTOR HAW28M im TBL Gorleben. Die Behälter können bei Beladung mit 28 Kokillen eine maximale Wärmeleistung von 56 kW erreichen. Darüber hinaus schließt die 4. Änderungsgenehmigung eine veränderte Aufstellung der vormals genehmigten Transport- und Lagerbehälter der französischen Bauart TN85 ein.
  • 5. Änderungsgenehmigung vom 01.08.2017 (nichtamtliche Lesefassung*) erlaubt das Hinzutreten der BGZ als zusätzliche Genehmigungsinhaberin. Mit Hinzutreten der BGZ wird das Ausscheiden der GNS genehmigt.
  • 6. Änderungsgenehmigung vom 21.06.2018 (nichtamtliche Lesefassung*) zur Erweiterung des baulichen Schutzes des TBL Gorleben gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter. Die beabsichtigten Maßnahmen dienen der Optimierung der Sicherheitsmaßnahmen. Zu ihrer Realisierung ist auch eine baurechtliche Genehmigung durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg erforderlich.

Durch die Änderungsgenehmigungen jeweils nicht verändert wurde der Umfang der ursprünglichen Aufbewahrungsgenehmigung im Hinblick auf die Anzahl von 420 Stellplätzen für Transport- und Lagerbehälter, die maximale Schwermetallmasse von 3800 Mg, die maximale Aktivität von 2·1020 Bq, die maximale Gesamtwärmeleistung von 16 MW und die Aufbewahrungsdauer bis zum 31. Dezember 2034.

[*]Unter dem Begriff "nicht-amtliche Lesefassung" ist die nicht rechtsverbindliche Zusammenfassung des in den einzelnen Genehmigungen (Grundgenehmigung plus Änderungsgenehmigungen) ausgesprochenen Gestattungsrahmens ohne genehmigende Wirkung zu verstehen.

Übersicht Zwischenlager

Stand: 20.07.2023