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Endlagersuche

Standortauswahlverfahren, Akteure, Beteiligung, Finanzierung, Amtliches Dokumentenverzeichnis

Endlagersuche

Endlagersuche in der Schweiz

Flagge der Schweiz Flagge SchweizQuelle: pixabay

Kurzüberblick über die Schweizer Endlagersuche

  • Die Schweiz sucht nach Endlagerstandorten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie hochradioaktive Abfälle in geeigneten Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche (geologische Tiefenlager), die einen dauerhaften Schutz für Mensch und Umwelt vor den radioaktiven Abfällen sicherstellen.
  • Die Suche konzentriert sich in der aktuell laufenden Etappe 3 auf Opalinuston als Wirtsgestein, der in geeigneter Tiefenlage insbesondere in der Grenzregion zu Deutschland vorkommt.
  • Die Standortentscheidung soll bis 2031 getroffen werden.
  • Im September 2022 hat die Schweizer Vorhabenträgerin bekanntgegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern nahe der deutschen Gemeinde Hohentengen aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Kombilagers für alle Abfallarten eignet und wird in der Folge ausführliche Genehmigungsunterlagen für diesen Standort ausarbeiten. (Pressemitteilung des BASE zur Standortankündigung in der Schweiz)
  • Das BASE informiert die deutsche Öffentlichkeit, schafft Dialogangebote und führt die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch.
  • Die BASE-Infobroschüre zur Schweizer Endlagersuche bietet einen kompakten Überblick über den Ablauf des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.
  1. Grundlagen der Endlagersuche in der Schweiz
  2. Aktueller Stand des Suchverfahrens in der Schweiz
  3. Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit
  4. Begleitung des Verfahrens durch Deutschland
  5. Wichtige Dokumente
  6. Weiterführende Links und Informationen

Grundlagen der Endlagersuche in der Schweiz

Nukleare Abfälle in der Schweiz

Seit 1969 nutzt die Schweiz Atomkraft zur Stromerzeugung. Derzeit befinden sich vier Reaktorblöcke in Betrieb (Beznau I, Beznau II, Gösgen, Leibstadt). Ein weiterer Reaktorblock in Mühleberg wurde 2019 stillgelegt. In Folge des Reaktorunfalls in Fukushima im Jahr 2011 beschloss die Schweizer Regierung einen schrittweisen Atomausstieg. Demnach dürfen die derzeit bestehenden Atomkraftwerke weiterbetrieben werden, solange sie sicher sind. Sie dürfen jedoch nicht ersetzt werden. Im Verlauf der Betriebsdauer der Schweizer Atomkraftwerke werden nach dem Entsorgungsprogramm 2021 voraussichtlich rund 9.300 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle anfallen sowie rund 73.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Vorgesehen ist, dass diese Abfälle in einer geeigneten Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche entsorgt werden sollen. In der Schweiz wird hier von einem „geologischen Tiefenlager“ gesprochen.

Grundlagen des Auswahlverfahrens

Seit 2008 ist die Schweiz auf der Suche nach möglichen Standorten für geologische Tiefenlager, die einen dauerhaften Schutz für Mensch und Umwelt vor den Gefahren der radioaktiven Abfälle bieten. Der Ablauf des Auswahlverfahrens ist im Sachplan Geologische Tiefenlager (SGT) geregelt, einem raumplanerischen Instrument der Schweizer Bundesregierung. Die Standortwahl erfolgt in drei Etappen. Ausgehend von einer weißen Landkarte wurden in der gesamten Schweiz in Frage kommende Gebiete und Gesteinsschichten betrachtet. Nach und nach wurden weniger gut geeignete Gebiete ausgeschlossen. Zuletzt sollen die am besten geeigneten Standorte übrig bleiben. Angestrebt wird derzeit ein Standort für ein Kombilager, dass sowohl schwach- und mittelradioaktive Abfälle als auch hochradioaktive Abfälle aufnimmt.

Geplant ist, dass die Entscheidung über die Standorte bis 2031 getroffen wird. Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen ab ca. 2050, die hochradioaktiven Abfälle ab ca. 2060 eingelagert werden. Als potenzielles Wirtsgestein für ein geologisches Tiefenlager konzentriert man sich in der aktuell laufenden Etappe 3 auf ein tonreiches Gestein, den Opalinuston.

Verantwortliche Akteure

Das Eidgenössische Bundesamt für Energie (BFE) trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Verfahrens und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Überwacht wird die Arbeit des BFE durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist mit der Durchführung der Endlagerung beauftragt. Sie hat die Aufgabe, geeignete Standorte für geologische Tiefenlager zu finden, die Anlagen zu planen, die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der Lager einzuholen und sie letztendlich auch zu bauen und zu betreiben. Die Nagra wird als Genossenschaft von den Verursachern der radioaktiven Abfälle – den Betreibern der Kernkraftwerke, der Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) – betrieben. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüft und beurteilt die Vorschläge der Nagra aus sicherheitstechnischer Sicht und berät das BFE bei sicherheitstechnischen Fragestellungen.

Ablauf der Endlagersuche

1. Etappe

In der ersten Etappe des Verfahrens (2008-2011) hat die Nagra sechs mögliche Standortgebiete identifiziert, die die sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien für ein Tiefenlager erfüllen. Das ENSI prüfte und genehmigte die Vorschläge. Anschließend stimmte der Schweizer Bundesrat ebenfalls zu, die sechs Gebiete in den Sachplan aufzunehmen.

Um jedes geologische Standortgebiet herum wurden sogenannte Standortregionen definiert. Sie umfassen den raumplanerischen Bereich an der Oberfläche und bezeichnen den Betroffenheits- und Beteiligungsraum für die Öffentlichkeit vor Ort – auch grenzüberschreitend. In jeder Standortregion wurden am Ende der Etappe 1 Regionalkonferenzen ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen und Bedarfe der Region in das Verfahren einzubringen. Da mehrere Standortgebiete in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze liegen, gehören auch Gebietskörperschaften auf deutscher Seite zu den Standortregionen und Regionalkonferenzen. (siehe Abschnitt Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit).

2. Etappe

In der zweiten Etappe (2011-2018) musste die Nagra mindestens zwei mögliche Standortgebiete für jeweils hochradioaktive sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorschlagen. Nach der behördlichen Überprüfung durch das ENSI und einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren legte der Schweizer Bundesrat schließlich drei Gebiete zur weiteren Untersuchung in Etappe 3 fest: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Alle drei Standortgebiete liegen in unmittelbarer Grenznähe zur deutschen Hochrhein-Bodensee-Region. Sie befinden sich hauptsächlich auf dem Gebiet der Kantone Aargau und Zürich sowie zu einem kleinen Teil im Kanton Thurgau. Aufgrund der hohen Betroffenheit der deutschen Grenzregion gehören auch deutsche Gemeinden zu den drei Standortregionen und sind in die Regionalkonferenzen eingebunden.

Karte der Schweizer Standortareale Karte Grenzregion Schweiz DeutschlandÜberblick Standortgebiete in der deutsch-schweizerischen Grenzregion Quelle: BASE

Neben der Einengung der möglichen Standortgebiete ermittelte die Nagra in Zusammenarbeit mit den Standortregionen mögliche Areale für die Oberflächenanlagen, über die der Hauptzugang zum späteren Tiefenlager erfolgen soll. Diese wurden am Ende der Etappe 2 ebenfalls durch den Schweizer Bundesrat festgelegt.

3. Etappe

In der laufenden dritten Etappe (seit 2018) werden die geologischen Untersuchungen der Nagra fortgeführt und die Planungen für die Oberflächeninfrastrukturen konkretisiert. Am Ende dieser letzten Etappe steht die Festsetzung des Standorts im Sachplan sowie die Erteilung der Rahmenbewilligung. Diese umfasst insbesondere die Festlegung des geologischen Standorts sowie die Grundkonfiguration der notwendigen Oberflächeninfrastrukturen. Von 2019 bis 2022 führte die Nagra Tiefbohrungen durch, um die geologischen Kenntnisse über die Standortgebiete zu verbessern. Des Weiteren erstellte die Nagra für die drei Standortgebiete vergleichende Sicherheitsanalysen.

Aktueller Stand des Suchverfahrens in der Schweiz

Standortankündigung im September 2022

Auf Basis ihrer Erkenntnisse gab die Nagra im September 2022 bekannt, dass das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten geeignet ist und hat die Errichtung eines Kombilagers für hochradioaktive sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgeschlagen.

Im Vergleich zu den Standortgebieten Zürich Nordost und Jura Ost bietet Nördlich Lägern laut Nagra die größte geologische Barrierewirkung, die beste Stabilität der Gesteinsschichten sowie eine hohe Flexibilität für die Anordnung des unterirdischen Lagers. Die oberirdischen Anlagen und Zugänge sollen im Haberstal in der Gemeinde Stadel (Kanton Zürich) errichtet werden.

Das Standortgebiet befindet sich nördlich von Zürich und grenzt unmittelbar an die deutsche Gemeinde Hohentengen im Landkreis Waldshut an. Der geplante Standort für die oberirdischen Anlagen liegt wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt.

Die Konditionierungsanlagen, die zur Umverpackung der radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter erforderlich sind, sollen außerhalb des Standortgebiets errichtet werden. Die Nagra schlägt vor, diese auf dem Areal des bestehenden Zwischenlagers in der Gemeinde Würenlingen (Kanton Aargau) zu platzieren. Dies hat laut Nagra den Vorteil, dass Synergien mit den dort bereits bestehenden Kernanlagen genutzt werden können und der Flächenbedarf geringer ist. Die Standortankündigung entspricht noch keiner finalen Festlegung. Es handelt sich um einen vorgelagerten Verfahrensschritt ohne formellen Entscheidungscharakter. Gleichwohl bedeutet die Ankündigung, dass sich die weiteren Arbeiten der Nagra auf das Standortgebiet Nördlich Lägern fokussieren werden.

Erste Expertise von deutscher Seite veröffentlicht

Die Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager (ESchT), die das Verfahren von deutscher Seite aus fachlich begleitet, hat eine erste Plausibilitätsprüfung des Standortvorschlages veröffentlicht. Darin kommt die ESchT zum Ergebnis, dass die Begründungen der Nagra zur Wahl von Nördlich Lägern als Standortregion für ein Kombilager auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen nachvollziehbar und plausibel erscheinen. Die ESchT empfiehlt, dass die Nagra rechtzeitig Informationen unter anderem zu den Transportrouten von der Verpackungsanlage zum Tiefenlager vorlegt und Lösungen mit den regionalen Akteuren erarbeitet. Gleichzeitig mahnt die ESchT zur Rücksichtnahme auf die Betroffenheit und Besorgnis an der deutschen Grenzregion. Dabei sei insbesondere „der Bedarf an Grundwasserschutzmaßnahmen im Einvernehmen mit der Region zu klären“. Das Dokument steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Nächste Schritte

Rahmenbewilligungsgesuch

Ein Rahmenbewilligungsgesuch ist ein Genehmigungsverfahren nach Schweizer Kernenergiegesetz, mit dem die Grundzüge des Tiefenlagers sowie die ungefähre Lage und Größe der wichtigsten Infrastrukturanlagen an der Oberfläche bestimmt werden.

Die wichtigsten Bestandteile des Rahmenbewilligungsgesuchs sind der Sicherheits- und Sicherungsbericht und der Bericht zur Begründung der Standortwahl sowie – aus Sicht der Beteiligungsmöglichkeiten aus Deutschland – der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB).

Im nächsten Schritt wird die Nagra ausführliche Unterlagen zu dem Standortvorschlag ausarbeiten, die voraussichtlich Ende 2024 als Rahmenbewilligungsgesuch eingereicht werden. Parallel konkretisiert die Nagra in Zusammenarbeit mit der Standortregion die Lage und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen. Sie sind ebenfalls Bestandteil des Rahmenbewilligungsgesuchs.

Ein weiterer Bestandteil des Rahmenbewilligungsgesuchs ist ein Umweltbericht mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Als vorbereitenden Schritt für die UVP hat die Nagra Ende 2022 je eine UVP-Voruntersuchung (UVP-VU) für das geplante Tiefenlager und die erforderliche Konditionierungsanlage erarbeitet, mit welchen der Untersuchungsumfang der eigentlichen UVP im Rahmenbewilligungsgesuch festgelegt werden soll. Die verfahrensleitende Behörde, das Schweizer BFE, hat hierzu ein grenzüberschreitendes Behördenstellungnahmeverfahren durchgeführt. Das BASE hat die Beteiligung auf deutscher Seite koordiniert, die Rückmeldungen von deutschen Behörden gebündelt und zusammen mit einer eigenen Stellungnahme eingereicht. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) und die Nagra ausgewertet und beantwortet. Sie sollen spätestens mit der Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs veröffentlicht werden.

Sobald das Rahmenbewilligungsgesuch vorliegt, wird es vom ENSI und weiteren Fachbehörden auf Sicherheits-, Umwelt- und raumplanerische Aspekte überprüft. Die Standortkantone und -regionen sowie Behörden und die Öffentlichkeit können Stellungnahmen einreichen. Voraussichtlich 2029 wird der Schweizer Bundesrat darüber entscheiden, ob die Gesuche bewilligt werden. Das Parlament muss diesen Entscheid genehmigen. Er untersteht einem fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Bürger:innen Anfang der 2030er Jahre final über den Standort.

Ablaufplan der 3.Etappe im Schweizer Verfahren der Endlagersuche

Schweiz Ablaufplan BFE Schweiz Ablaufplan BFEAblauf Etappe 3 Quelle: BFE, adaptierte Darstellung

Verhandlungen über Abgeltungszahlungen

Losgelöst von den formellen Verfahrensschritten verhandeln die Gemeinden der betroffenen Standortregion/en sowie die betroffenen Kantone in Etappe 3 mit den Entsorgungspflichtigen – den Betreiberunternehmen der Schweizer Atomkraftwerke – über Abgeltungszahlungen. Abgeltungen sind freiwillige Zahlungen, welche die Standortregion für ihren Beitrag zur Lösung einer nationalen Aufgabe erhält. Derzeit laufen die Vorbereitungen. Die Verhandlungen werden frühestens nach Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs im Jahr 2024 starten. Im Jahr 2017 wurde ein Leitfaden erarbeitet, der einen ersten Rahmen für die Abgeltungsverhandlungen schafft. Vorgesehen ist demnach eine deutsche Beteiligung in der Verhandlungsdelegation der Gemeinden. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Forderung nach einer Beteiligung des Landes Baden-Württemberg in der Delegation der Standortkantone.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben im Mai 2023 eine Ausarbeitung zu den Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen angefertigt, zu der auch das BASE inhaltliche Grundlagen zugeliefert hat. Die Ausarbeitung ist auf der Website des Deutschen Bundestags abrufbar.

Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit

Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren

Im Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager wurden umfangreiche Mitsprachemöglichkeiten für die Öffentlichkeit geschaffen. Gebietskörperschaften, Interessengruppen und Bürger:innen können ihre Forderungen, Anliegen und Bedürfnisse über unterschiedliche Beteiligungsformate und Gremien einbringen. Aufgrund der Nähe der betrachteten Gebiete zur deutschen Grenze sind auch die Gebietskörperschaften auf deutscher Seite in diese Formate und Gremien eingebunden.

Die Regionalkonferenzen – Beteiligungsforen für die Öffentlichkeit vor OrtEinklappen / Ausklappen

Zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens ist die „regionale Partizipation“. Sie eröffnet den Standortregionen Möglichkeiten zur Mitwirkung im Sinne von Beteiligung und Mitsprache. Kern der regionalen Partizipation sind die Regionalkonferenzen, die im Jahr 2011 in jeder Standortregion eingerichtet wurden. Sie bestehen aus Vertreter:innen der betroffenen Gemeinden, Interessengruppen sowie Bürger:innen. Die Regionalkonferenzen wählen einen Vorstand und bearbeiten in Fachgruppen themenspezifische Fragestellungen.

Aufgabe der Regionalkonferenzen ist es, die regionalen Interessen, Anliegen und Forderungen in das Suchverfahren einzubringen. In Etappe 2 war eine der Hauptaufgaben der Regionalkonferenzen, sich mit der Platzierung der Standortareale für die Oberflächenanlagen zu befassen. In der aktuell laufenden Etappe 3 wirken sie bei der Konkretisierung der Planungen für die Oberflächeninfrastruktur mit. Darüber hinaus setzen sie sich mit den möglichen Auswirkungen eines Tiefenlagers auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auseinander und erarbeiten Maßnahmen zur regionalen Entwicklung.

Beteiligung Deutschlands

Da die drei zuletzt betrachteten Standortgebiete in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland liegen, sind auch Vertreter:innen der betroffenen deutschen Gemeinden und Landkreise in den Regionalkonferenzen vertreten. Von den rund 90-130 Delegierten jeder Regionalkonferenz stellen deutsche Vertreter:innen derzeit zwischen 12% und 15% der Mitglieder.

Stellungnahmeverfahren zum Abschluss jeder EtappeEinklappen / Ausklappen

Jede der drei Etappen des Sachplanverfahrens endet mit einem formellen Stellungnahmeverfahren, einer sogenannten „Vernehmlassung“, bevor der Schweizer Bundesrat final über den Abschluss jeder Etappe entscheidet. An den Vernehmlassungen können sich Behörden, Interessengruppen und Bürger:innen beteiligen, indem sie Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Nagra, dem Ergebnis der behördlichen Überprüfung und den Berichten der Regionalkonferenzen einreichen. Die Stellungnahmen werden gewichtet und ausgewertet. Sie stellen eine Grundlage für die Beschlussfassungen am Ende jeder Etappe dar.

Beteiligung Deutschlands

Die Vernehmlassungen finden grenzüberschreitend statt. Auch deutsche Bürger:innen und Behörden können sich beteiligen. Die letzte Vernehmlassung wurde zum Abschluss der Etappe 2 im Zeitraum November 2017 bis März 2018 durchgeführt. Von den insgesamt rund 1.500 Stellungnahmen, die eingereicht wurden, gingen über 1.000 aus Deutschland ein. Zum Abschluss der Etappe 3 ist eine weitere Vernehmlassung vorgesehen. Diese ist nach aktuellem Stand für das Jahr 2028 geplant.

Beteiligung in GremienEinklappen / Ausklappen

Im Sachplanverfahren wurden neben der „regionalen Partizipation“ weitere Gremien eingerichtet, über die Vertreter:innen von Gebietskörperschaften, Fachexpert:innen und weitere Akteure kontinuierlich in das Verfahren eingebunden sind.

Eines der zentralen Gremien ist der Ausschuss der Kantone (AdK). Er stellt die Zusammenarbeit zwischen den Standortkantonen, den betroffenen Nachbarkantonen und Nachbarstaaten sicher und gibt Empfehlungen an den Bund ab. Von deutscher Seite sind die angrenzenden Landkreise, das Umweltministerium Baden-Württemberg sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) beratend im AdK vertreten.

Deutsche Akteure sind auch in weiteren Gremien vertreten, beispielsweise dem Technischen Forum Sicherheit (TFS), dessen Aufgabe es ist, technische und wissenschaftliche Fragen aus der Öffentlichkeit zu diskutieren und zu beantworten; oder auch dem Fachgremium erdwissenschaftliche Untersuchungen (FEU), das dem Fachaustausch zu den geowissenschaftlichen Untersuchungen der Nagra dient (3D-Seismik, Quartärbohrungen, Tiefbohrungen, etc.).

Begleitung des Verfahrens durch Deutschland

Ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist es, dass die Interessen der deutschen Gemeinden in Grenznähe angemessen berücksichtigt und die deutsche Öffentlichkeit umfassend beteiligt wird. Insbesondere gilt es, mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen eines Schweizer Endlagers frühzeitig und fachlich fundiert nachvollziehen und überprüfen zu können. Die Sicherheit eines möglichen Endlagers muss dabei stets die oberste Priorität haben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) begleitet federführend für die deutsche Bundesregierung jeden Schritt des Sachplanverfahrens.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist von deutscher Seite aus für die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zuständig. Es unterstützt als zuständige Bundesbehörde für Endlagervorhaben das BMUV mit seiner Fach- und Kommunikationsexpertise. Darüber hinaus formuliert das BASE eigene Standpunkte, die es gegenüber den Schweizer Akteuren vertritt.

Seit Beginn des Sachplanverfahrens wurden institutionalisierte Strukturen geschaffen, um eine gegenseitige Koordination der Akteure auf deutscher Seite zu ermöglichen und die betroffene Grenzregion zu unterstützen:

Begleitkommission Schweiz (BeKo Schweiz) Einklappen / Ausklappen

Die Begleitkommission Schweiz (BeKo Schweiz) bietet eine Plattform zum Meinungsaustausch und zur Koordination unter den unterschiedlichen deutschen Akteuren, die sich mit dem Schweizer Verfahren befassen. In ihr bringen sich die betroffenen grenznahen Gebietskörperschaften das Umweltministerium Baden-Württemberg, politische Parteien und Nichtregierungsorganisationen sowie BASE und BMUV ein.

„Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager“ (ESchT)Einklappen / Ausklappen

Die deutsche „Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager“ (ESchT) beantwortet Fragen des BMUV und der BeKo Schweiz und begleitet das Suchverfahren fachlich. Die ESchT stellt den betroffenen Akteuren vor Ort eine unabhängige, fachliche Expertise zur Verfügung, indem sie zu wichtigen Verfahrensschritten Stellungnahmen erarbeitet. Anlässlich der Standortankündigung im September hat die ESchT eine erste Plausibilitätsprüfung des Standortvorschlages veröffentlicht, welche im Downloadbereich zur Verfügung steht.

Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager (DKST)Einklappen / Ausklappen

Die Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager (DKST) bündelt die Anliegen der regional betroffenen Akteure – der Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und Planungsverbände, aber auch der Bürgerinitiativen und der Bevölkerung. Sie stellt die Verbindung zwischen Bund, Land und Region her und sichert den gegenseitigen Informationsfluss.

Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in Deutschland

Zuschauer bei einer Veranstaltung Bürgerbeteiligung TiengenBesucherinnen und Besucher auf der BfE-Informationsveranstaltung zur Schweizer Endlagersuche

Das BASE begleitet das Schweizer Suchverfahren kontinuierlich und stimmt sich regelmäßig mit den weiteren Akteuren auf deutscher Seite ab. Aufgrund der Zuständigkeit für die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist es ein wesentliches Anliegen des BASE, die Öffentlichkeit in Deutschland über anstehende Verfahrensschritte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren sowie den Austausch unter allen Interessierten und Betroffenen zu fördern. Hierfür schafft das BASE Informationsangebote und bietet Plattformen zum Dialog für die Gemeinden und Landkreise in der Grenzregion. Ziel ist es, zu einem informierten Diskurs und einer Bündelung der Interessen auf deutscher Seite beizutragen.

Begleitung der Standortankündigung im September 2022

Da die Standortankündigung der Nagra einen Verfahrensschritt ohne formellen Entscheidungscharakter darstellt, sind zu diesem Zeitpunkt auch keine grenzüberschreitenden Beteiligungsmöglichkeiten für die breite Öffentlichkeit vorgesehen. Ein formelles Stellungnahmeverfahren ist erst im weiteren Verlauf der Etappe 3 – nach der Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs und der behördlichen Überprüfung – voraussichtlich für das Jahr 2028 geplant.

Um die Öffentlichkeit in Deutschland über die Standortankündigung zu informieren, hat das BASE im August 2022 eine Broschüre erstellt, die den Ablauf des Verfahrens, die Standortankündigung und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit kompakt und leicht verständlich darstellt.

Weiterhin richtete das BASE nach der Standortankündigung am 22.09.2022 eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Stadthalle Waldshut aus, die auch per Live-Stream übertragen wurde. Auf der Veranstaltung erläuterten das Schweizer BFE und die Nagra den Standortvorschlag und beantworteten Fragen aus der Öffentlichkeit. Außerdem stellte die ESchT eine erste Plausibilitätsprüfung des Standortvorschlages vor. Rund 80 Besucher:innen vor Ort und ca. 240 Zuschauer:innen im Livestream nahmen an der Veranstaltung teil und hatten zuvor die Möglichkeit, direkt mit den verantwortlichen Akteuren auf einem Infomarkt ins Gespräch zu kommen. Die Dokumentation der Veranstaltung steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Impressionen der öffentlichen Informationsveranstaltung vom 22.09.2022

Ina Stelljes, Leiterin der Abteilung Beteiligung beim BASE steht am Rednerpult und spricht zu den Teilnehmenden Ina Stelljes, Leiterin der Abteilung Beteiligung im BASE hält einen VortragQuelle: Bundesfoto / Silas Stein

Rückblick: Dialog und Beteiligung zum Abschluss der Etappe 2

Anlässlich des grenzüberschreitenden Stellungnahmeverfahrens zum Abschluss der Etappe 2 in den Jahren 2017/2018 informierte das BASE (damals: BfE – Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) die Öffentlichkeit und staatliche Stellen in Deutschland umfassend über die Beteiligungsmöglichkeiten. Unter anderem richtete es eine öffentliche Informationsveranstaltung im Landkreis Waldshut mit über 300 Teilnehmer:innen aus. An der Vernehmlassung beteiligten sich zahlreiche Akteure aus Deutschland. Insgesamt gingen mehr als 1.000 Stellungnahmen aus Deutschland ein. Die wichtigsten Stellungnahmen sind auf der Website der DKST dokumentiert.

Das BASE (damals: BfE) erarbeitete zudem eine Stellungnahme, die im Downloadbereich zur Verfügung steht. Hier sind wesentliche Positionen formuliert, die aus bundesdeutscher Sicht im Verfahren von Bedeutung sind. Empfohlen werden beispielsweise eine geschlossene Darstellung aller Umweltauswirkungen, die Erarbeitung einer grenzüberschreitenden regionalen Entwicklungsstrategie sowie eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der deutschen Grenzregion bei Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen. In einem Schreiben vom Herbst 2021 erkundigte sich das BASE beim BFE, inwiefern die Eingaben im Verfahren berücksichtigt wurden. Das Schreiben sowie die Antwort des BFE sind ebenfalls im Downloadbereich einsehbar.







Stand: 16.06.2023