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Asse: Bundesregierung weist Vorwürfe gegen das BASE zurück

Schachtanlage Asse Schachtanlage AsseQuelle: BGE

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Fraktion „Die Linke“ Vorwürfe zu angeblich langen Zulassungsverfahren zurückgewiesen. Die Asse-Begleitgruppe hatte in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass unter anderem kleinere Verfahren bei der Asse zu viel Zeit in Anspruch nähmen und mahnte unter anderem das BASE, Anträge schneller als bislang zu bearbeiten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung zu einem konkret gefragten Fall hervorgeht, liegen die kritisierten Zeitabläufe in der Hand des zuständigen Betreibers der Schachtanlage Asse, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH. Bei dem Verfahren ging es um die Inspektion einer Kammer mit radioaktiven Abfällen in der Schachtanlage Asse II. „Kamera-Austausch: Papierkrieg dafür dauert mehr zwei Jahre“, titelte im August 2019 die Wolfenbütteler Zeitung. Die falsche Darstellung des Sachverhaltes hat sich auch der Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel in einer Resolution zueigen gemacht, die am 13. Januar 2020 verabschiedet wurde.

Und das ist der Sachverhalt: Nach Messung von erhöhten Radioaktivitätswerten in einer Kammer mit radioaktiven Abfällen hatte das BASE als Atomaufsicht im März 2017 die BGE mbH aufgefordert, Maßnahmen zur Ursachenermittlung zu ergreifen. Dazu schlug das Unternehmen mit Schreiben vom 22. Juni 2017 unter anderem vor, eine Kamera zur Inspizierung der Kammer einzusetzen. Das BASE hatte nur zwei Arbeitstage später, mit Schreiben vom 26. Juni 2017, bei dem Unternehmen nachgefragt, inwiefern eine solche Maßnahme durch die bestehenden Genehmigungen abgedeckt sei. Ohne weitere Antwort zog die BGE mbH am 31. Juli 2017 den Antrag für die Maßnahme zurück. Einen Genehmigungsantrag bei der zuständigen Behörde, dem niedersächsischen Umweltministerium, stellte der Betreiber ein Jahr später. Wiederum ein Jahr später reichte er eine überarbeitete Antragsunterlage ein.

Der Faktor Zeit spielt angesichts des Zustandes des Grubengebäudes für die Sicherheit bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse eine wichtige Rolle. Das BASE achtet darauf, dass die Genehmigungen und hohen Sicherheitsanforderungen des Atomgesetzes eingehalten werden. Für die Genehmigungsverfahren wiederum ist das niedersächsische Umweltministerium verantwortlich. Um Lösungen zu beschleunigten Verfahren zu finden, trägt auch die Begleitgruppe eine Verantwortung, indem sie jeweils klar benennt, wer das aus ihrer Sicht konkret gewährleisten könnte.

Stand: 20.03.2020

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