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Beratungsgruppe diskutiert zum Start der Fachkonferenz

Zwei Hände halten jeweils ein Puzzleteil aneinander. 6. Sitzung Beratungsgruppe FachkonferenzQuelle: pixabay

Der Beginn und die Ausgestaltung der Fachkonferenz Teilgebiete waren Diskussionsschwerpunkt der 6. Sitzung der Beratungsgruppe zur Vorbereitung der Fachkonferenz. Der Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, hat die Veröffentlichung ihres Zwischenberichts für den Herbst diesen Jahres angekündigt. Für die Fachkonferenz stellte das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung seine Überlegungen vor, wie sich einerseits dem angemeldeten Zeitbedarf begegnen lässt, um den Zwischenbericht nachvollziehen zu können. Und wie andererseits im Sinne der Fairness gleiche Startbedingungen für alle beteiligten Gruppen geschaffen werden können.

Um diese Interessen zu vereinen schlug das BASE vor, zeitgleich mit der Veröffentlichung des Zwischenberichtes im Herbst 2020 die Fachkonferenz Teilgebiete einzuberufen. Die erste Sitzung drehe sich dann im Schwerpunkt um die Vorstellung des Zwischenberichtes und die Diskussion der Geschäftsordnung zur Fachkonferenz. Dabei sollen entsprechend den Vorgaben des Standortauswahlgesetzes die Teilnehmer*innen der Fachkonferenz von Anfang an selbst den Arbeitsmodus gestalten und festlegen. Damit in der Folgezeit für die Diskussion des Zwischenberichtes der BGE mbH genügend Zeit verbleibt, bietet das BASE in seiner Planung einen vierten Termin im Anschluss an die sechs Monate an.

Gleiche Startbedingungen für alle

Über die Vorgehensweise, die Veröffentlichung des Teilgebieteberichts im Rahmen einer Konferenz vorzusehen um gleiche Startbedingungen für alle zu schaffen, herrschte Konsens. Unterschiedlich wurde das Vorgehen bewertet, ob der unbestritten notwendige Zeitbedarf zur Aneignung der ersten Ergebnisse in Form einer Prä-Konferenz aufgefangen werden solle oder mit einem Zusatztermin im Anschluss an die sechs Monate.

Grundlage der konzeptionellen Überlegungen, die das BASE vorgestellt hatte, war unter anderem ein vom BASE beauftragtes Rechtsgutachten, dessen Ergebnis vom Autor in der Beratungsgruppe vorgestellt wurde. Das Rechtsgutachten ordnet die Vorstellungen des BASE rechtlich ein und nennt darüber hinaus Risiken, die zu erwarten sind, wenn der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und dem Beginn der Fachkonferenz zeitlich auseinander liegt.

Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen

Das BASE griff in der 6. Sitzung der Beratungsgruppe auch die aktuelle Diskussion zur einer möglichen Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und des Beginns der Fachkonferenz auf. Unter anderem der BUND und das Nationale Begleitgremium hatten hierzu Forderungen an die Akteure der Endlagersuche gestellt. Der Debatte stellte sich das BASE in einer Tischvorlage in Form einer Übersicht und Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen, die mit den verschiedenen Vorgehen verbunden sind.

Zuletzt stellte die BGE mbH konzeptionelle Überlegungen vor, wie sie die Ergebnisse präsentieren beabsichtigt. Dabei berücksichtigte das Unternehmen, dass auch im Herbst noch aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen im öffentlichen Leben zu rechnen ist.

Stand: 07.05.2020

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