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Asse-Stilllegung: BASE fordert Betreiber zu genauem Zeitplan auf
Als atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) die Aufgabe, Endlager für radioaktive Abfälle in allen Phasen zu überwachen. Bei der Schachtanlage Asse II gehört dazu auch die Rückholung der radioaktiven Abfälle bis zur Stilllegung.
Kürzlich hat der Betreiber der Asse II, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, in einer Skizze grob dargelegt, wie er die Rückholung der Abfälle realisieren möchte. Demnach ist der Beginn der Rückholung für das Jahr 2033 geplant.
Während des gesamten Stilllegungsprozesses ist dieser Projektplan von zentraler Bedeutung für die Beurteilung atomrechtlicher Fragen. Daher hat das BASE in einem aufsichtlichen Schreiben die BGE mbH dazu aufgefordert, alle Teilprojekte mit zeitlichen Zwischenzielen zu hinterlegen und dem BASE mitzuteilen.
Stand: 12.06.2020