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Konzept: Organisation der Fachkonferenz

Fachkonferenz Illustration Fachkonferenz IllustrationQuelle: BASE

Zur Konkretisierung der Organisation der Fachkonferenz Teilgebiete hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ein Konzept vorgelegt. Das Konzept erläutert insbesondere für den Auftakt der Fachkonferenz am 17. und 18. Oktober 2020 in Kassel das Anmeldeverfahren, die Online-Beteiligung und zur Vorbereitung der Selbstorganisation eine mögliche Geschäftsordnung.

Ziel der Fachkonferenz ist es, den Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH zu erörtern. Die BGE mbH hat angekündigt, den Zwischenbericht Ende September zu veröffentlichen.

Die Fachkonferenz beginnt mit einer Auftaktveranstaltung im Oktober 2020. Die Auftaktveranstaltung verfolgt zwei zentrale Ziele:

  1. Die Auftaktveranstaltung soll eine einheitliche Informationsgrundlage im Sinne von Fairness und Chancengleichheit schaffen: Hierzu wird die BGE mbH auch für Nicht-Expert*innen verständlich den Zwischenbericht vorstellen und erläutern, welche Schlüsse sie nach Auswertung der geologischen Daten gezogen hat.
  2. Die Auftaktveranstaltung soll die Selbstorganisation der Fachkonferenz vorbereiten: Die konkrete Ausgestaltung und Arbeitsweise der Fachkonferenz hat der Gesetzgeber offen gelassen, um den Teilnehmer*innen selbst die Möglichkeit zu geben, sich zu organisieren. Das BASE versteht sich als Dienstleister, der eine unabhängige und selbstbestimmte Arbeitsweise der Fachkonferenz ermöglicht. Als Starthilfe hat das BASE im Dialog mit verschiedenen Interessengruppen einen Vorschlag für eine Geschäftsordnung erarbeitet, die beim Auftakt der Fachkonferenz vorgestellt und diskutiert werden soll (siehe Seitenende).

    Eine Beschlussfassung der Geschäftsordnung bei der Auftaktveranstaltung im Oktober 2020 sieht das BASE nicht vor.

Knapp viermonatige Einarbeitungsphase bis zur Beratung des Zwischenberichtes

Nach einer knapp viermonatigen Einarbeitungsphase beraten die Konferenzteilnehmer*innen anschließend an drei Terminen im Februar, April und Juni 2021 den Zwischenbericht der BGE mbH. Im Juni 2021 endet die Fachkonferenz. Für die Erörterung des Zwischenberichts steht den Konferenzteilnehmer*innen die BGE mbH als Beratungs- und Diskussionspartner für die inhaltlichen Fragen des Zwischenberichtes zur Verfügung. Aufgabe des Unternehmens ist es, die Ergebnisse zur Ermittlung der Teilgebiete so darzustellen, dass sie auch für Nicht-Expert*innen nachvollziehbar sind. Die Beratungsergebnisse hat die BGE mbH bei ihrer weiteren Arbeit zur Ermittlung der Standortregionen zu berücksichtigen.

Die Auftaktveranstaltung als Online-Format

Der Auftakt der Fachkonferenz am 17. und 18. Oktober wird primär als digitale Veranstaltung stattfinden. Damit stellt das BASE sicher, dass trotz Corona-Bedingungen so viele Interessierte wie möglich teilnehmen können. Sofern sich die derzeitigen Vorgaben des Landes Hessen nicht bis dahin maßgeblich ändern, wird es zusätzlich auch einer begrenzten Zahl von Personen möglich sein, an der Veranstaltung vor Ort teilzunehmen. Sowohl Online-Teilnehmende als auch Teilnehmende vor Ort haben die gleichen digitalen Interaktionsmöglichkeiten. Wie viele Interessierte vor Ort in Kassel teilnehmen können, ist abhängig von den dann geltenden Corona-Vorgaben zum Infektionsschutz.

Um auch denjenigen Interessierten den Dialog zu ermöglichen, die aufgrund einer mangelnden Internetverbindung oder technischer Möglichkeiten nicht an der Konferenz teilnehmen können, wird das BASE zusätzlich für den Verlauf der Fachkonferenz eine Online-Konsultationsplattform einrichten. Hier können Interessierte auch zwischen den Terminen ihre Hinweise und Kommentare zum Zwischenbericht eingeben.

Stand: 20.08.2020

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