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Rücknahme aus der Wiederaufarbeitung: Sofortvollzug wieder in Kraft gesetzt

Ein Castor-Behälter hängt an einem Kran. Unbeladener Castor in BiblisUnbeladener Castor in Biblis Quelle: dpa picture alliance

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hatte im Mai 2020 die sofortige Vollziehbarkeit der Aufbewahrungsgenehmigung für hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Zwischenlager Biblis ausgesetzt. Diese Anordnung war von der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH zunächst im Januar 2020 beantragt worden, um die Abfälle nach Biblis transportieren zu können, die bei der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im britischen Sellafield entstanden sind.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit und des mit dem Transport verbundenen erheblichen Planungsaufwandes war zum damaligen Zeitpunkt die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit begründet.

Neuplanung des Transportes nach Verschiebung wegen der Corona-Pandemie

Am 12. März 2020 hatte die Bundespolizei den geplanten Transport der Abfälle von Sellafield nach Biblis aufgrund der Situation rund um die Covid-19-Pandemie suspendiert. Ein Transport hätte nach der Einschätzung der zuständigen Stellen eine zu hohe Gefahr mit sich getragen, dass sich die an dem Transport beteiligten Personen mit Covid-19 infizieren. Nach Angaben der BGZ mbH war vorerst noch kein Zeitpunkt avisiert, wann der Rücknahmetransport stattfinden kann.

Aufgrund der Suspendierung des Transportes auf Grund der Einschätzung der zuständigen Stellen über die Ausbereitung der Covid 19-Pandemie hatte das BASE die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Genehmigung ausgesetzt, da eine Eilbedürftigkeit für die Nutzung der Genehmigung damit vorläufig nicht mehr bestand.

Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche zwischen den mit der Durchführung des Transportes befassten Stellen der durchführenden Unternehmen und mit Vertretern der britischen Regierung stattgefunden. Die BGZ mbH verweist nun in einem aktuellen Antrag darauf, dass in diesen Gesprächen ein neuer Rahmen für den Transport geplant wurde. Auf dieser Grundlage hat die Betreiberin des Zwischenlagers Biblis erneut die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Genehmigung beantragt.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage hat das BASE am 15. September 2020 daher die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit der Aufbewahrungsgenehmigung aufgehoben. Damit wird die ursprünglich im Januar 2020 erfolgte Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit wieder in Kraft gesetzt.

Stand: 16.09.2020

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