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Grundlagenarbeit für Endlagersicherheit

BASE beteiligt Öffentlichkeit bei der Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung

Ein aufgeschlagener Aktenordner  AktenordnerQuelle: picture alliance/imageBROKER

Bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist der Schutz vor möglichen Strahlenexpositionen ein wichtiger Aspekt. Um die Endlagersicherheit an potenziellen Standorten bewerten zu können, bedarf es daher eines fachlich fundierten Indikators. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat hierzu gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die fachlichen Inhalte einer Berechnungsgrundlage erarbeitet.

Die Berechnungsgrundlage definiert, unter welchen Anforderungen und Vorgehensweisen die fiktive Dosis für zukünftig lebende Personen abzuschätzen ist. Die Unterlagen sind einsehbar und können in Kürze von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Hierzu sieht das BASE neben einer Online–Konsultation für die Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Veranstaltung im kommenden Jahr vor.

Hintergrund der Berechnungen

Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist die bestmögliche Sicherheit des Standortes der entscheidende Faktor. Daher spielen vorläufige Sicherheitsuntersuchungen eine wesentliche Rolle. Die bei diesen Sicherheitsuntersuchungen zu berücksichtigenden Anforderungen sind festgelegt in der Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung, die demnächst in Kraft tritt. Als ein Indikator muss dabei die mögliche Strahlenexposition der Bevölkerung (genauer: die zusätzliche mittlere effektive Jahresdosis für Einzelpersonen der Bevölkerung) im Bewertungszeitraum von bis zu 1 Million Jahren nach Verschluss eines potentiellen Endlagers abgeschätzt werden.

Es ist zu zeigen, dass jeder Untersuchungsraum die festgelegten Dosisindikatoren von 10 beziehungsweise 100 Mikrosievert pro Kalenderjahr einhalten kann – ansonsten scheidet er aus dem Verfahren aus. Das Ziel der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist die regulatorische Festlegung von Anforderungen und Vorgehensweisen bei der notwendigen Dosisabschätzung.

Erarbeitung der Berechnungsgrundlage

Der Entwurf für die Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen wurde im Auftrag des BMU unter Federführung des BASE gemeinsam mit dem BfS erstellt. Die eigens dafür im BASE eingerichtete Projektgruppe Ausbreitungspfade hat sich bei ihren Arbeiten fachlich durch eine Ingenieursgemeinschaft (ZPP Ingenieure AG, Itasca Consultants GmbH und CSD INGENIEURE AG) unterstützen lassen. Der Entwurf der Berechnungsgrundlage wurde dem BMU am 31.07.2020 übergeben und kann am untenstehend eingesehen werden.

BASE beteiligt Öffentlichkeit

Das BASE wird den Entwurf der Berechnungsgrundlage der Öffentlichkeit vorstellen und zur Diskussion stellen. Vorgesehen sind aktuell eine Online-Konsultation und eine Konsultationsveranstaltung in 2021. Das BASE übernimmt die organisatorische und inhaltliche Planung sowie das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung –fachlich unterstützt wird es dabei zudem von Experten des BfS. Über weitere Schritte wird das BASE in Kürze informieren.

Stand: 24.09.2020

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