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Fachkonferenz Teilgebiete: Anmeldung zum ersten Beratungstermin ist eröffnet
Ab sofort können sich Interessierte für die Veranstaltung vom 5. bis 7. Februar 2021 registrieren.
Anfang Februar 2021 findet der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete statt. Die Veranstaltung wird Corona-bedingt derzeit als rein digitales Format mit interaktiven Beteiligungsmöglichkeiten geplant. Jede*r – ob Bürger*in, Vertreter*in einer Gebietskörperschaft aus einem Teilgebiet oder einer gesellschaftlichen Organisation, Wissenschaftler*in, Engagierte*r oder Interessierte*r – ist eingeladen, an der Fachkonferenz Teilgebiete teilzunehmen.
Die Veranstaltung beginnt am Freitag, den 5. Februar um 13:00 Uhr und endet am Sonntag, den 7. Februar um 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist für die Teilnahme zwingend erforderlich und ab sofort hier möglich. Anmeldeschluss ist der 29. Januar 2021.
Die Teilnehmenden der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz am 17./18. Oktober 2020 haben eine Arbeitsgruppe Vorbereitung gebildet, um die Fachkonferenz mit ihrem ersten Beratungstermin vorzubereiten. Ein Programmentwurf wird derzeit von der AG Vorbereitung erarbeitet und voraussichtlich Mitte Januar 2021 veröffentlicht. Um Beiträge und weitere Themenvorschläge zu sammeln, die auf der Fachkonferenz erörtert werden sollen, hat die AG Vorbereitung einen „Call for Papers“ gestartet, mit der Bitte um Einsendungen bis zum 4. Januar 2021.
Mit der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete im Oktober 2020 hat die im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle begonnen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren hatte zu diesem Termin eingeladen.
Die Fachkonferenz Teilgebiete hat den gesetzlichen Auftrag, den Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH in drei Beratungsterminen zu erörtern. Die BGE mbH hat den Zwischenbericht auf der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz vorgestellt und erläutert, welche Gebiete aus ihrer Sicht geologisch nicht als Endlagerstandorte geeignet sind und welche im Verfahren weiter betrachtet werden sollen.
Stand: 18.12.2020