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Schwedisches Endlagerprojekt: Deutsche Bevölkerung kann sich beteiligen

Update: Das BASE hat mit Schreiben vom 23. April 2021 zur Notifikation Stellung genommen. Das Schreiben und die ausführliche Stellungnahme liegen anbei zum Download bereit.

Die Flagge Schwedens flattert im Wind. Schweden-FlaggeSchweden-Flagge Quelle: pa / Zoonar | Cigdem Simsek

Schweden plant, ein Endlager für bestrahlte Brennelemente sowie eine Konditionierungsanlage zu einem bestehenden Zwischenlager, dessen Lagerkapazität erweitert wird, zu errichten. Hierzu hat das Land im Jahr 2016 eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Deutsche Behörden haben damals im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung gegenüber Schweden zu den Vorhaben Stellung genommen.

Im Rahmen der anschließenden Prüfung durch die Schwedische Umweltbehörde (SEPA) sowie durch das zuständige Umweltgericht wurde festgestellt, dass das Endlager grundsätzlich die Anforderungen an die Langzeitsicherheit erfüllt, jedoch Ungewissheiten in Bezug auf verschiedene mögliche Prozesse der Kupferkorrosion bestehen bleiben.

Da diese Prozesse möglicherweise dazu führen könnten, dass die geplanten Endlagerbehälter deutlich schneller korrodieren als angenommen und somit die Langzeitsicherheit des Endlagers nicht gewährleistet wäre, musste die Betreiberorganisation SKB zu dieser Frage ergänzende Unterlagen erstellen.

Deutsche Öffentlichkeit kann Stellungnahmen abgeben

Diese Unterlagen liegen nun vor. Da sie wesentliche Genehmigungsunterlagen darstellen, führt Schweden nun eine erneute Konsultation durch, an der sich die für die Sicherheit der Endlagerung verantwortlichen deutschen Behörden beteiligen werden.

Auch die deutsche Öffentlichkeit hat erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen gegenüber der zuständigen schwedischen Behörde SEPA abzugeben. Die zusätzliche Unterlage der SKB kann in englischer Sprache heruntergeladen werden. Die Zusammenfassung der Unterlagen kann in deutscher Sprache heruntergeladen werden.

Eine Stellungnahme ist auch in deutscher Sprache möglich und muss bis zum 23. April 2021 unter Angabe der Fallnummer NV-07138-15 an folgende E-Mail-Adresse erfolgen: richard.kristoffersson@swedishepa.se

Stand: 01.04.2021

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