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Neue Organisations-Struktur stärkt langfristige Innovationskraft

Das BASE nutzt die Erfahrungen seiner fachlichen Arbeit und aus dem eigenen Aufbau für organisatorische Neuerungen. Diese setzen auf die organisatorische Bündelung und inhaltliche Stärkung zentraler Aufgabenfelder des BASE, fördern die interdisziplinäre Vernetzung sowie eine stärkere internationale Ausrichtung.

Zudem sollen künftig neue Aufgabenfelder erschlossen und die Innovationsfähigkeit als Behörde gestärkt werden. Mit einem „Laboratorium Beteiligende Verwaltung“ wird dazu eine interdisziplinär arbeitende Denkfabrik beim BASE eingerichtet. Diese soll Beteiligungs- und Transformationsprozesse anstoßen, begleiten und für moderne Verwaltungen nutzbar machen.

Organigramm des BASE Organisationsplan des BASEQuelle: BASE

Die Hintergründe für die Anpassungen sind sowohl inhaltlich-fachlicher Natur als auch in der nunmehr weitgehend abgeschlossenen Aufbauphase des BASE begründet. Seit 2017 hat das Bundesamt, gekoppelt an die wachsenden Aufgaben, zahlreiche neue Mitarbeiter:innen dazu gewonnen. Mit heute ca. 400 Mitarbeiter:innen hat sich die Behörde in den letzten beiden Jahren mehr als verdoppelt.

Aufgaben des BASE

Inhaltlich betreut das BASE Aufgabenfelder, die gesellschaftlich kontrovers diskutiert werden und starke Transformationsprozesse durchlaufen. Der Umbau der Energiegewinnung von fossilen auf erneuerbare Energieträger schreitet voran, der Ausstieg aus der Erzeugung von Atomenergie soll mit dem Abschalten der letzten Reaktoren Ende 2022 vollzogen werden.

Was bleibt, sind große Mengen hochradioaktiver Abfälle, die sicher endgelagert werden müssen. Das BASE verantwortet bei der laufenden Suche nach einem Endlager-Standort die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der dabei vorgesehene Prozess ist in seiner Größenordnung, Komplexität und Dauer international einzigartig.

Bei der seit 2017 laufenden Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle wurden dem BASE umfassende Aufgaben im Bereich der Beteiligung übertragen. Der dabei vorgesehene Prozess ist in seiner Größenordnung, Komplexität und Dauer international einzigartig.

Anforderungen an öffentliche Verwaltungen steigen

Auch an Verwaltungen werden zunehmende Anforderungen gestellt - etwa ein Mehr an Innovationsfähigkeit, Transparenz und Digitalisierung. Nach Auffassung des BASE bedarf diese Entwicklung neuer und zukunftsfähigerer Ansätze als dies bislang in klassischen Strukturen abgebildet wird.

Vor diesem Hintergrund hat das BASE seine Arbeit und seine Strukturen überprüft und zum 1. August 2021 angepasst:

  • Die Felder internationale Zusammenarbeit und Forschung, die aufbaubedingt von mehreren Abteilungen betreut wurden, sind nun in der Forschungsabteilung zentralisiert (Abteilung F). Durch die Bündelung werden Synergien geschaffen und Kapazitäten bei der weiteren Forschung und der internationalen Vernetzung des Amtes frei.

  • Alle Aufsichtsfunktionen (Atomaufsicht, Bergaufsicht, Endlagersuche und bestehende Endlagerprojekte) sind nun in einer Aufsichtsabteilung (Abteilung A) gebündelt. Bislang waren die Funktionen auf drei Abteilungen verteilt.

  • Alle Genehmigungsaufgaben werden in der Abteilung G zusammengeführt. Mit diesen Anpassungen werden zudem gemäß aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen Aufsichtstätigkeiten von Genehmigungsaufgaben grundsätzlich voneinander getrennt.

  • Bei der Vizepräsidentin des BASE wird ein „Laboratorium Beteiligende Verwaltung“ eingerichtet. Ziel der Denkfabrik ist die strategische Entwicklung von Verwaltungsstrukturen für Beteiligungs- und Transformationsprozesse. Sie verknüpft die Themen Beteiligung, agile Verwaltung, Open Government und demokratische Innovationen miteinander. Das Laboratorium unterstützt das BASE dabei, innovative Beteiligungskompetenzen und Kommunikationsstrukturen zu entwickeln und sich national und international zu vernetzen.

  • Übergeordnete Rechtsthemen und rechtliche Dienstleistungen werden in einem neuen Referat „Justiziariat“ in der Zentralabteilung konzentriert.

  • Die Geschäftsstellen des Kerntechnischen Ausschusses (KTA), der Entsorgungskommission (ESK) und der Reaktorsicherheitskommission (RSK) sind in der Abteilung N (Nukleare Sicherheit) angesiedelt. Dadurch wird eine engere inhaltliche Nähe zu den unterschiedlichen Aufgabenstellungen erreicht als bei der bisherigen Angliederung an die Zentralabteilung.

  • Die Stabsstelle Qualität und Revision (bislang bei der Vizepräsidentin angesiedelt) wird als Einheit der Stabsstelle Präsidialbereich und damit direkt beim Präsidenten des BASE zugeordnet.

Die Anpassungen werden mit bestehenden Ressourcen gedeckt und führen dadurch zu keinem personellen Mehrbedarf. Durch die Straffung und Verlagerung der Aufgaben werden zudem Kapazitäten und Stellen gewonnen, die für andere Aufgabenstellungen und Schwerpunktsetzungen genutzt werden können.

Stand: 24.08.2021

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