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Zwischenlager-Neubau: BASE erörtert Stellungnahmen mit den Einwender:innen

ESTRAL in Lubmin Zwischenlager in LubminQuelle: EWN GmbH

Im Genehmigungsverfahren zum Zwischenlager-Neubau ESTRAL in Lubmin sind die Einwendungen der Öffentlichkeit diskutiert worden. Das BASE hat die dabei geäußerten Anmerkungen aufgenommen und wird sie im Genehmigungsverfahren berücksichtigen.

Stattgefunden hat der Erörterungstermin am 1. und 2. November 2022 in Greifswald. Anwesend waren u.a. Vertreter:innen der Genehmigungsbehörde BASE, der Antragstellerin Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN), Sachverständige und die Einwender:innen. Das BASE hatte für eine Online-Übertragung dieser Veranstaltung plädiert – dem stand der Widerstand der EWN GmbH entgegen.

EWN muss die Sicherheit gewährleisten

Von Einwender:innen wurde u.a. die Frage gestellt, ob es im Neubau eine Heiße Zelle – also ein abgeschirmter Bereich, in dem mit den hochradioaktiven Stoffen ferngesteuert hantiert werden kann – geben wird. Der Bau einer Heißen Zelle ist eine Möglichkeit, mit der das Unternehmen EWN dem BASE nachweisen kann, dass es eine Reparaturmöglichkeit vorhält, um bei Bedarf Behälter technisch nachzurüsten. In Lubmin hat sich EWN GmbH für eine andere Reparaturmöglichkeit entschieden.

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs wurde außerdem erörtert, inwieweit solche Ereignisse im Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Der Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und Terrorismus wird im Genehmigungsverfahren umfassend geprüft. Das Zwischenlager erhält nur dann eine Genehmigung durch das BASE, wenn die Antragstellerin die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gewährleisten kann. Diese Überprüfung beinhaltet jedoch nicht Angriffe mit Kriegswaffen durch die Streitkräfte eines anderen Staates. Dauerhafte und umfassende Sicherheit kann nur die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten leisten.

Besondere Infrastruktur rund um Lubmin beachtet

Ein weiterer Punkt hob auf die Energieinfrastruktur am Standort in Lubmin ab. Im Umkreis von zehn Kilometern von dem geplanten Zwischenlager-Neubau sind Anlagen, Einrichtungen oder chemische Betriebe vorhanden, in denen mit explosionsfähigen Stoffen umgegangen wird. Zu solchen Anlagen zählen z.B. ein Grundöllager im Industriehafen Lubmin, die Ostseepipelines Nordstream 1 + 2 wie auch die Europäische Gas-Anbindungsleitung.

Im Genehmigungsverfahren werden durch das BASE alle bestehenden benachbarten Anlagen betrachtet, die Auswirkungen auf ESTRAL haben können, beispielsweise durch Druckwellen bei Explosionen. Die Ansiedlung eines LNG-Terminals in Lubmin in der Nachbarschaft des ESTRAL-Vorhabens ist eine neue Entwicklung und deshalb noch nicht Bestandteil bisheriger Prüfungen.

Es liegt in der Verantwortung der Vorhabenträgerin EWN GmbH, dem BASE Unterlagen vorzulegen, die nachweisen, dass das Zwischenlager einem Störfall in benachbarten Anlagen standhält und die Bevölkerung geschützt ist.

Ob die Genehmigung zum Neubau des Zwischenlagers vom BASE erteilt wird, hängt maßgeblich davon ab, ob und wann die EWN GmbH die Antragsunterlagen vollständig und in der erforderlichen Qualität vorlegt.

Stand: 03.11.2022

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