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BASE veröffentlicht Statusbericht zur Kernenergienutzung 2021

Grafik zum Statusbericht Statusbericht zur Kernenergienutzung 2022Quelle: BASE

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat den Statusbericht zur Kernenergienutzung 2021 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über verschiedene Aspekte der Kernenergienutzung und wird jährlich vom BASE erstellt und herausgegeben.

Aus einem zunächst nur für den internen Gebrauch des damaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) verfügbaren Bericht entwickelte sich im Laufe der Zeit ein Dokument, das als Übersichtswerk sowohl für die Fachwelt als auch für die interessierte Öffentlichkeit von Bedeutung ist. Für den Gebrauch auf internationaler Ebene wird der Bericht regelmäßig auch in einer englischen Übersetzung angeboten.

Inhalte des Statusberichts

Der Bericht bietet Daten und Informationen über alle Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und Anlagen der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung in Deutschland. Er beinhaltet auch Informationen über die Lagerung abgebrannter Brennelemente sowie deren zukünftige Endlagerung.

Zu den Kernkraftwerken enthält der Bericht in zusammengefasster Form die wesentlichen Betriebsergebnisse und Hinweise auf die im Berichtsjahr erteilten atomrechtlichen Genehmigungen. Zu den abgeschalteten bzw. in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerken sowie den eingestellten Vorhaben wird eine Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Status gegeben. Für die Forschungsreaktoren sind die wesentlichen Angaben zum Typ, den Kenndaten (thermische Leistung, thermischer Neutronenfluss) und dem Nutzungszweck der Anlage dargestellt. Des Weiteren wird ein Überblick über die Genehmigungs- und Betriebshistorie sowie den aktuellen Betriebszustand gegeben.

Warum veröffentlicht das BASE den Bericht?

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist die zentrale Fachbehörde des Bundes für den sicheren Umgang mit den Hinterlassenschaften der Nutzung der Kernenergie.

Das BASE nimmt Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich Endlagerung, Zwischenlagerung sowie für den Umgang und Transport von hochradioaktiven Abfällen wahr. Es reguliert insbesondere das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und führt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch. Das BASE gehört als selbständige Bundesoberbehörde zum Ressort des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und berät es mit seiner Fachexpertise in Fragen der nuklearen Entsorgung und der kerntechnischen Sicherheit. Es betreibt und koordiniert Forschung in seinen Themengebieten.

Das BASEbzw. bis 2016 das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – erstellt im Rahmen dieses Aufgabenspektrums bereits seit 1993 jährlich einen Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 13.10.2022

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