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Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle – Sicherheit bis zur Endlagerung

Titelbild der Broschüre: Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle Titelbild der Broschüre: Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle - Sicherheit bis zur EndlagerungQuelle: BASE

Die hochradioaktiven Abfälle aus der Laufzeit der Atomkraftwerke befinden sich heutzutage in meist oberirdischen Bauten an 16 Standorten in ganz Deutschland. Die Genehmigungen dieser Zwischenlager sind bewusst auf 40 Jahre befristet. 2034 läuft die Genehmigung für das zentrale Zwischenlager Gorleben aus, die Standort-Zwischenlager an den einzelnen Atomkraftwerken folgen in den 2040er Jahren. Damit werden die Zwischenlager-Genehmigungen wohl nicht bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers ausreichen. Eine Neugenehmigung muss rechtzeitig beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beantragt werden. Welche Fragen sich bei einer längeren Zwischenlagerung ergeben und welche Nachweise die Betreiber dem BASE vorlegen müssen, dazu hat das BASE eine aktuelle Broschüre veröffentlicht.

Der Schutz von Mensch und Umwelt hat bei der Lagerung hochradioaktiver Stoffe höchste Priorität. Die Broschüre erläutert, welche sicherheitstechnischen Anforderungen die Betreiber gegenüber dem BASE nachweisen müssen. Erläutert wird auch der Schutz eines Zwischenlagers gegen Terror- und Sabotageakte.

Zu den Genehmigungsvoraussetzungen gehören auch Reparaturkonzepte für die Behälter, falls an einem Deckel Dichtheitsverluste festgestellt werden sollten. In diesem Zusammenhang wird immer wieder gefordert, die Betreiber sollten eine sogenannte heiße Zelle errichten. Die Broschüre erläutert, für welche Reparaturmöglichkeiten sich die Zwischenlager-Betreiber stattdessen entschieden haben.

Stand: 18.11.2022

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