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Philippsburg: Zwischenschritt abgeschlossen im Genehmigungsverfahren

Ausgabejahr 2018
Datum 17.08.2018

Innenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg Standort-Zwischenlagers PhilippsburgInnenansicht des Standort-Zwischenlagers Philippsburg Quelle: EnBW

Für das Zwischenlager am Standort Philippsburg gibt es in den laufenden Genehmigungsverfahren zur Zwischenlagerung bundesdeutscher Abfälle aus der Wiederaufarbeitung ein erstes Ergebnis. Demnach besteht für das vom Energieversorgungsunternehmen EnBW beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ergab eine Untersuchung der Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). EnBW hatte die Zwischenlagerung von fünf Behältern mit mittelradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung aus dem französischen La Hague am Standort Philippsburg beantragt.

Das BfE hat bei seiner Prüfung keinen eigenen Ermessensspielraum: Ergibt die Untersuchung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, kann das BfE im Genehmigungsverfahren diese auch nicht anordnen. Unabhängig davon wird das BfE die Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Verfahrens informieren. Über das Vorhaben selbst gibt der Antragsteller Auskunft.

Das Zwischenlager Philippsburg ist einer von vier Standorten, an denen bundesdeutsche Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Ausland aufbewahrt werden sollen. Im Gegensatz zu den weiteren Standorten Biblis, Brokdorf und Isar sollen in Philippsburg keine hochradioaktiven sondern mittelradioaktive Abfälle zwischenlagert werden.

Das Kernkraftwerk Philippsburg ging 2011 mit der Neubewertung der Kernenergie und der damit verbundenen Laufzeitverkürzung vom Netz. Die genehmigten Zwischenlagerkapazitäten werden deshalb nicht ausgeschöpft. Auch durch die Aufbewahrung von fünf Castor-Behältern aus der Wiederaufarbeitung nutzt der Betreiber die zugelassene Aktivitätsmenge und Wärmeleistung nicht aus. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Änderungsvorhaben demnach nicht notwendig.

Das BfE wird nun im weiteren Genehmigungsverfahren prüfen, ob der Antragsteller die hohen Sicherheitsanforderungen für die Zwischenlagerung erfüllt. Erst wenn alle erforderlichen Nachweise gemäß den strengen Vorgaben des Atomgesetzes vorliegen, kann das geplante Vorhaben genehmigt werden. Die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, ob die Unterlagen vollständig sind und in der erforderlichen Qualität vorliegen.

Hintergrund und Zahlen

Das Zwischenlager Philippsburg wurde 2003 nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt, 2007 ging es in Betrieb. Von den 152 genehmigten Behälter-Stellplätzen sind derzeit 60 belegt. Bis zur Stilllegung des Kernkraftwerkes werden voraussichtlich 102 Stellplätze benötigt. 2015 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass bundesdeutsche Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung im Ausland entstanden waren, in den vier Zwischenlagern Biblis, Brokdorf, Isar und Philippsburg aufbewahrt werden sollen. An allen Standorten laufen aktuell Genehmigungsverfahren. Neben Philippsburg hat das BfE auch für Biblis bereits die UVP-Vorprüfung abgeschlossen.

Stand: 17.08.2018

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