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Sicherheitsanforderungen für Rücknahme-Transport nach Biblis nachgewiesen

Eine erste Genehmigung für den Rücktransport der hochradioaktiven Abfälle, die bei der Wiederaufarbeitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich entstanden sind, ist erteilt. Die Transportfirma DAHER Nuclear Technologies GmbH hat nach Prüfung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung alle dafür notwendigen Sicherheitsanforderungen nachgewiesen.

Ausgabejahr 2020
Datum 14.02.2020

Castorbehälter auf einem Waggon Castorbehälter auf WaggonCastorbehälter auf einem Waggon

Genehmigt ist der Transport der hochradioaktiven Abfälle in maximal sechs Transportbehältern im Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020. Wann genau und auf welchem Weg konkret der Transport stattfindet, stimmt die Antragstellerin insbesondere mit den zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ab. Die Rücknahme der deutschen Abfälle ist völkerrechtlich verbindlich vorgegeben.

Aufbewahrungsgenehmigung für Biblis liegt vor

Die Aufbewahrung der verglasten Abfälle im Zwischenlager Biblis wurde vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Ende 2019 genehmigt. Auch nach der Rücknahme der sechs Behälter wird am Standort Biblis die bereits genehmigte Zahl an Behältern für hochradioaktive Abfälle nicht ausgeschöpft. Im Zwischenlager Biblis ist u.a. die Aufbewahrung von maximal 135 Behältern mit hochradioaktiven Abfällen gestattet. Inklusive der Behälter mit den verglasten Abfällen aus Sellafield werden dort 27 Behälter mit hochradioaktiven Abfällen weniger stehen als ursprünglich geplant. Ursächlich hierfür ist insbesondere die vorzeitige Beendigung des Leistungsbetriebs des Atomkraftwerks Biblis.

Hintergrund: Rücknahme der deutschen Abfälle

Bis heute befinden sich verglaste radioaktive Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Vereinigten Königreich und Frankreich. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen hatten bis 2005 bestrahlte Brennelemente aus ihren Atomkraftwerken dorthin zur Wiederaufarbeitung transportiert. Die dabei entstandenen flüssigen Abfälle wurden anschließend in Glas geschmolzen und seitdem sukzessive zurück transportiert. Um Transporte der radioaktiven Abfälle zu minimieren und die Wiederaufarbeitung insgesamt zu beenden, wurden die Atomkraftwerksbetreiber ab 2002 durch Änderung des Atomgesetzes verpflichtet, Zwischenlager zur Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente an den Standorten der Reaktoren zu bauen. Seit dem Jahr 2005 ist die Lieferung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken in die sogenannte Wiederaufarbeitung verboten.

Rolle des Zwischenlagers in Gorleben

Bis 2011 transportierten die Abfalleigentümer die radioaktiven Rückstände aus der Wiederaufarbeitung in das Zwischenlager Gorleben in Niedersachsen. Dort stehen heute rund 80 Prozent der Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. In Gorleben befindet sich auch der einzige Standort, der in der Vergangenheit teilweise auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht worden war. Diese geologischen Untersuchungen waren 2012 beendet worden.

Mit dem Standortauswahlgesetz, das der Bundestag 2013 mit breiter Mehrheit verabschiedete, änderte der Gesetzgeber auch das Atomgesetz: die verbliebenen verglasten Abfälle im Ausland sind demnach in den Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke aufzubewahren. Ziel war es, bei der ergebnisoffenen Suche nach einem Endlager nicht den Eindruck zu erwecken, Gorleben sei als Endlagerstandort bereits festgelegt. 2015 verständigten sich Bundesregierung, Länder und Energieversorgungsunternehmen, die verbliebenen radioaktiven Abfälle in Biblis, Brokdorf, Niederaichbach (Atomkraftwerk Isar) und Philippsburg zwischenzulagern.

Übersicht über erteilte Genehmigungen

Informationen zum Zwischenlager Biblis

Zur Rücknahme der Wiederaufarbeitungs-Abfälle

Stand: 14.02.2020

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