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Zum presserechtlichen Verfahren gegen die BI Lüchow-Dannenberg vor dem Landgericht Hamburg

Paragraphenzeichen

Auch eine Behörde hat grundsätzlich das Anrecht darauf, sich presserechtlich gegen ehrverletzende und unwahre Behauptungen zur Wehr zu setzen. Darauf verwies das Landgericht Hamburg im presserechtlichen Verfahren gegen die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Die BI hatte in Veröffentlichungen behauptet, dass der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die Sicherheit der Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle auch weit über die genehmigten 40 Jahre hinaus bestätigt habe. Diese Behauptung hatte die BI bereits im Verfahren nicht aufrecht erhalten können. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht ging es deshalb nur noch darum, ob möglicherweise andere Äußerungen des BfE in dem oben genannten Sinn ausgelegt werden könnten.

BI wird Darstellung des wirklichen Sachverhalts veröffentlichen

Das Gericht betonte die hohen Hürden der Pressefreiheit für eine vom BfE geforderte Richtigstellung. Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer könnten diese strengen Voraussetzungen für eine Richtigstellung jedoch erfüllt sein. Im Interesse einer endgültigen Beilegung der presserechtlichen Auseinandersetzung stimmte das BfE bereits in der mündlichen Verhandlung einem Vergleich zu. Dem folgte später auch die Bürgerinitiative. Sie wird demnach in der kommenden Ausgabe der Gorleben Rundschau eine Korrektur zur Darstellung des wirklichen Sachverhalts veröffentlichen. Ebenfalls wird sie dort ihr Motiv für die Falschinterpretation der vom BfE seit Jahren vertretenen Position zum notwendigen Sicherheitsnachweis für die Zwischenlager nennen.

Die strafbewährte Unterlassungserklärung, die die BI gegenüber dem BfE bereits im Herbst 2018 abgegeben hat, bleibt daneben bestehen. Sie verpflichtet die Bürgerinitiative, die weitere Verbreitung der nachweislich unzutreffenden Aussage zu unterlassen.

Die Falschaussage berührt die Glaubwürdigkeit der Behörde im Kern

„Es war uns wichtig, unmissverständlich klarzustellen und zu dokumentieren, dass die von der Bürgerinitiative dem BfE zugeschobene Aussage unzutreffend ist. Sie widerspricht allen Positionen, die das BfE aktuell und in der Vergangenheit vertreten hat. Und sie widerspricht unserer Aufgabe als unabhängige und der Sicherheit von Mensch und Umwelt verpflichteten Genehmigungsbehörde“, teilt eine Pressesprecherin mit. Die Falschaussage berührte die Glaubwürdigkeit der Behörde im Kern.

Da die Bürgerinitiative nicht zu einer Richtigstellung bereit war, auch nicht nach außergerichtlichen Kontaktaufnahmen, hatte das BfE vor Gericht seinen Anspruch auf eine formale Richtigstellung prüfen lassen.

Stand: 09.03.2019