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Frühe Information und Beteiligung beim Zwischenbericht Teilgebiete

BASE nimmt Stellung zur Forderung des Nationalen Begleitgremiums nach Verschiebung der Veröffentlichung des Zwischenberichtes und der Fachkonferenz

Das Nationale Begleitgremium hat am 23. April 2020 gefordert, die Veröffentlichung der bisherigen Arbeitsergebnisse der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH sowie die daran anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verschieben. In einem Antwortschreiben setzt sich BASE-Präsident König mit den zentralen Aspekten der Vorschläge auseinander. Auftrag des BASE ist es nicht, „…die Diskussion der vorliegenden Ergebnisse zu verzögern. Dieses wäre auch nicht mit meinem Verständnis einer möglichst frühen Information und Beteiligung aller interessierten Gruppen und Einzelpersonen vereinbar. Das Standortauswahlgesetz legt für die Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung fest, dass die Öffentlichkeit „frühzeitig“ informiert und beteiligt werden muss (§ 5 (2) StandAG)," heißt es dazu im Brief.

Stand: 30.04.2020