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BASE nimmt Stellung zum JRC-Bericht

Fachstellungnahme zum Bericht des Joint Research Centre „Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‛do no significant harm‛ criteria of Regulation (EU) 2020/852 ‛Taxonomy Regulation‛”

Flaggen der Europäischen Union wehen im Wind vor dem Berlaymont-Gebäude der Europäischen Kommission in Brüssel Flaggen der Europäischen UnionQuelle: pa/dpa | Arne Immanuel Bänsch

Es gibt zahlreiche Gründe, weshalb die Nutzung der Atomkraft nicht ökologisch nachhaltig und diese Form der Energiegewinnung daher auch nicht als Teil der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (EU) zu sehen ist – zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE).

Grundlage hierfür ist eine Fachstellungnahme für das Bundesumweltministerium, an dem auch das Bundesamt für Strahlenschutz beteiligt war.

BASE-Stellungnahme ist Reaktion auf Bericht des Joint Research Centres

Anlass für diese Stellungnahme ist der Bericht des sogenannten Joint Research Centres, einer Generaldirektion der EU, deren Ursprung die Nuklearforschung war. Dieses kam im März 2021 zu einer positiven Bewertung der Atomkraft:

Demnach sei der Kriterienkatalog des sogenannten „do no significant harm“-Prinzips erfüllt – eine Ab- und Einschätzung, die Energieerzeugungsformen entsprechend ihrer Umweltbilanz bewertet.

Wenn die EU-Kommission dieser Bewertung des JRC folgen und Atomenergie als ökologisch nachhaltige Wirtschaftsform bewerten würde, erschiene sie auch als entsprechende finanzielle Anlage- und Investitionsform attraktiv und würde etwa mit den Erneuerbaren Energien gleichgesetzt werden.

Schwere AKW-Unfälle im JRC-Bericht nicht ausreichend beurteilt

Zum Hintergrund: Die Bewertung der Atomkraft ist auf europäischer Ebene umstritten. Eine technische Experten-Gruppe etwa kam 2020 zu der Auffassung, dass eine Entscheidung zugunsten der Nutzung von Atomkraft als Teil der Taxonomie nicht zu treffen sei. Daraufhin wurde das Joint Research Center der EU mit einer Bewertung der Atomenergie beauftragt.

Das BASE weist nun in seinem Bericht auf folgende negativ zu wertende Punkte mit Blick auf Atomkraft hin:

  • mangelnde Berücksichtigung der Gefahr schwerer Unfälle,
  • ungelöste Endlager- bzw. Entsorgungsproblematik und
  • eine ungenügende Betrachtung von Folgelasten für kommende Generationen.

Als Fazit kommt der Bericht daher zu folgender Einschätzung:

„Der JRC-Bericht betrachtet die Folgen und Risiken der Kernenergienutzung für Mensch und Umwelt sowie für nachfolgende Generationen nur unvollständig oder spart diese in seiner Bewertung aus. Soweit er sie behandelt, werden die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zum Teil nicht korrekt berücksichtigt. Der JRC-Bericht liefert somit einen unvollständigen Beitrag, mit dem die Nachhaltigkeit der Kernenergienutzung nicht umfassend bewertet werden kann.“

Stand: 14.07.2021