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Teaser Das BASE ist auch zuständig für die Erteilung von Genehmigungen für die Beförderung von Großquellen nach §§ 27 und 29 StrlSchG.

Haupt Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist u.a., dass der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (kurz SEWD) gewährleistet ist. Darunter fallen z.B. Terror- und Sabotageakte mit dem Ziel einer Freisetzung radioaktiver Stoffe oder der Versuch, radioaktives Material zu entwenden.