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Standortauswahlverfahren

Wie läuft die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland ab? Alle deutschen Bundesländer und Regionen werden in die Suche einbezogen. Die in Frage kommenden Gebiete werden untersucht, bewertet und verglichen. Ziel ist, ein sicheres Endlager für hochradioaktive Abfälle zu finden.

Standortauswahlverfahren

Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschloss der Deutsche Bundestag im Juni 2011 mit breiter Mehrheit den Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Stromerzeugung. Im April 2023 gingen die letzten Atomkraftwerke vom Netz. Übrig bleiben u.a. 1750 Behälter mit 27.000 Kubikmetern hochradioaktiven Abfällen, die dauerhaft sicher endgelagert werden müssen.

Laut Gesetz soll innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden - ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die einzelnen Verfahrensschritte regelt das Standortauswahlgesetz (StandAG). Es wurde auf Basis der Empfehlungen der Endlagerkommission fortentwickelt und trat im Mai 2017 in Kraft.

Zum Start der Endlagersuche wurde gesetzlich festgelegt, dass eine Standortentscheidung im Jahr 2031 angestrebt wird. Die Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nehmen nach aktuellen Angaben der BGE aber erheblich mehr Zeit in Anspruch als erwartet. Die daraus zu ziehenden Schlüsse für das Verfahren werden nun von den beteiligten Institutionen ausgewertet.

Ablauf der Suche

Das Standortauswahlverfahren begann 2017 mit einer „weißen Landkarte“: Von Beginn an wurden alle deutschen Bundesländer und alle Regionen in die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle einbezogen. Die Gebiete wurden zunächst auf Basis von vorhandenen geologischen Daten auf ihre Eignung untersucht. In den folgenden Phasen geschieht dies mittels Erkundungsprogrammen.

Auswahlprozess Endlagersuche
© BASE

1. Ermittlung von Teilgebieten

In der 1. Phase sammelt die BGE, das mit der Suche beauftragte Unternehmen, geologische Daten der Länder und wertet diese nach gesetzlich festgelegten Kriterien aus. Dazu gehören Ausschlusskriterien wie Erdbebengefahr, Vulkanismus oder Schädigungen des Untergrundes durch Bergbau. Des Weiteren untersucht die BGE, welche Gebiete aus ihrer Sicht die Mindestanforderungen erfüllen. Zum Beispiel sollen 300 Meter Gestein das Endlager von der Erdoberfläche trennen. Eine ausreichend starke Schicht aus Granit, Salz oder Ton muss das Endlager umgeben.

Damit Bürger:innen möglichst früh einen Einblick in den Stand der Arbeiten bekommen, stellte die BGE einen Zwischenbericht zur Diskussion. Sie hat diesen am 28. September 2020 veröffentlicht. Darin wird sichtbar, welche Gebiete aus Sicht des Unternehmens aufgrund der geologischen Nichteignung möglicherweise ausscheiden. Der Bericht stellt keine Festlegung dar, welche Gebiete untersucht werden und welche nicht. Das passiert erst zum Ende der ersten Phase.

Die Veröffentlichung des Zwischenberichtes war zugleich der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat: die Fachkonferenz Teilgebiete. Sie richtete sich an Bürger:innen, Kommunen, gesellschaftliche Organisationen und Wissenschaftler:innen. Die Fachkonferenz begann mit einer Auftaktveranstaltung des BASE im Oktober 2020. Ihr Ziel war es, eine einheitliche Informationsgrundlage für alle Interessierten zu schaffen und die Selbstorganisation der Fachkonferenz-Teilnehmer:innen anzustoßen.

Es folgten drei Beratungstermine, auf welchen der Zwischenbericht zur Diskussion stand. Nach Abschluss der Beratungen übermittelte die Fachkonferenz ihre Ergebnisse an die BGE, die diese wiederum bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat.

Nach der Anwendung weiterer Kriterien und vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen übermittelt die BGE am Ende der ersten Phase einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE. Das BASE prüft den Vorschlag und richtet in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz ein. Sie sind die wichtigsten Gremien zur Beteiligung der Öffentlichkeit vor Ort und können beispielsweise Stellungnahmen abgeben, Nachprüfaufträge anfordern oder wissenschaftliche Expertise einholen.

Am Ende der Beteiligung und Überprüfung übermittelt das BASE den Vorschlag an die Bundesregierung. Welche Gebiete weiter erkundet werden sollen, entscheiden die gewählten Volksvertreter:innen des Bundestags per Gesetz. Erst wenn ein Gebiet endgültig aus dem Auswahlverfahren ausscheidet, löst sich die zugehörige Regionalkonferenz auf.

2. Übertägige Erkundung

In der 2. Phase finden übertägige Erkundungen in den Standortregionen statt. Die BGE untersucht den Untergrund durch Erkundungsbohrungen und seismische Messungen. Dadurch erhält die BGE ein genaues Bild der Geologie. Auf dieser Basis schlägt sie vor, welche Standorte in der dritten Phase untertägig erkundet werden sollen. Auch hier prüft das BASE den Vorschlag, abschließend entscheidet wieder der Gesetzgeber.

3. Untertägige Erkundung

In der 3. Phase erfolgt eine untertägige Erkundung von mindestens zwei Standorten durch die BGE. Geolog:innen untersuchen mit Bohrungen und anderen Methoden das Gestein. Auf Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Erkundungsdaten legt die BGE einen Standortvorschlag vor. Das BASE bewertet die Ergebnisse aus den Untersuchungen sowie aus dem Beteiligungsverfahren und übermittelt den geprüften Vorschlag mitsamt seinen Empfehlungen für den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit.

Deutschland steht am Beginn eines der anspruchsvollsten Umweltprojekte der kommenden Jahre: der Suche nach einem Endlager für hochradioaktiven Abfall. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat als zuständige Regulierungsbehörde zu diesem Thema ein Video veröffentlicht, in dem der gesamte Ablauf des Verfahrens einfach und verständlich erklärt wird.

Stand: 14.04.2025