Forschung zu nuklearer Sicherheit
Auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit sind der Kompetenzerhalt und die Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik wichtige Aspekte der Aufgabenwahrnehmung des BASE. In diesem Zusammenhang führt das BASE Forschung durch.

Forschung bildet einen zentralen Baustein zur Bewertung der Sicherheit
- beim Rückbau von Atomkraftwerken,
- beim Betrieb von Forschungsreaktoren,
- von kerntechnischen Anlagen im Ausland und
- als wesentliche Grundlage für die kompetente Mitarbeit im Rahmen von internationalen Überprüfungsprozessen.
Der Genehmigungsinhaber von Kernkraftwerken ist verpflichtet, die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen zu treffen. Er handelt dabei nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und wird von den zuständigen Länderbehörden im Auftrag des Bundes aufsichtlich überwacht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übt hierbei die Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht aus. Ebenso obliegt ihm die Gesetzgebungskompetenz bei der Atomenergienutzung. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) unterstützt das BMUV bei diesen Aufgaben mit seiner Expertise.
Durch seine Arbeit wirkt das BASE an der Weiterentwicklung des gesetzlichen und untergesetzlichen kerntechnischen Regelwerks mit. Es arbeitet aktiv in verschiedenen nationalen und internationalen regelgebenden Gremien sowie wissenschaftlichen Netzwerken. Die Verfolgung des Standes von Wissenschaft und Technik und der Kompetenzerhalt auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit sind wichtige Aspekte der Aufgabenwahrnehmung des BASE.
Themenschwerpunkte der BASE-Forschung
In der Forschungsagenda können Sie detailliert die einzelnen Themenschwerpunkte der BASE-Forschung nachlesen.