Unzulässige Verwendung des BfE-Logos
Kategorie:
Endlagersuche
|Datum:
10.10.2018
Nach wiederholt unzulässiger Verwendung des amtlichen Logos hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in folgendem Fall auf Unterlassung geklagt: Ein Unternehmer hatte über Veröffentlichungen versucht den Eindruck zu erwecken, über fertige und seriöse Endlagerpläne zu verfügen. Um diesen Eindruck zu unterstreichen, versah er ohne die entsprechenden Rechte zu besitzen seine verschiedenen Publikationen mit dem Bundesadler kombiniert mit BfE-Schriftzug. Das Landgericht Berlin gab der Klage des BfE mit Urteil vom 6. September 2018 statt.