Das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG NRW) hat eine Klage der Stadt Ahaus und einer Privatperson abgewiesen. Die Kläger hatten versucht, die Einlagerung von CASTOR-Behältern mit Inventar aus dem Betrieb des gasgekühlten Jülicher AVR zu verhindern. Die Einlagerung wurde 2016 vom BfS genehmigt.