BfE informiert über Zwischenfälle in Endlagern
Meldung
Stand: 28.11.2017

Ab sofort informiert das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) auf seiner Internetseite über meldepflichtige Ereignisse im Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Morsleben sowie in der Schachtanlage Asse. Das BfE ist seit dem 30.7.2016 atomrechtliche Aufsicht über die Anlagen. Meldepflichtige Ereignisse sind Unfälle, Störfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit bedeutsame Vorkommnisse. Dies kann dann beispielsweise der Fall sein, wenn festgelegte radiologische Grenzwerte überschritten werden oder es zu Abweichungen im festgelegten Betriebsablauf kommt. Meldepflichtiger Betreiber der Anlagen ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE).
Die veröffentlichten, meldepflichtigen Ereignisse werden in drei Kategorien unterteilt:
• Kategorie S (Sofortmeldung),
• Kategorie E (Eilmeldung)
• und Kategorie N (Normalmeldung).
Die Kategorien geben Aufschluss darüber, wie dringlich das BfE von der BGE über das Vorkommnis informiert werden muss und welche sicherheitstechnische Bedeutung das Ereignis hat.
Für das
Endlager Konrad gilt die Meldepflicht für besondere Vorkommnisse erst ab der Inbetriebnahme der Anlage.
Stand: 28.11.2017