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BASE-Präsident Christian Kühn zum Abbau des AKW Gundremmingen

Pressemitteilung

Stand: 20.10.2025

BASE-Präsident Christian Kühn zum Abbau des AKW Gundremmingen

BASE-Präsident Christian Kühn zum Abbau des AKW Gundremmingen 

Die Sprengung der Kühltürme in Gundremmingen wirkt eindrucksvoll und einfach zugleich: innerhalb von Sekunden scheint die Infrastruktur der Atomenergie in sich zusammenzufallen. Doch so einfach ist die Entsorgung der atomaren Anlagen nicht.

Um ein gesamtes AKW abzubauen, schließen sich noch jahre- und jahrzehntelange Arbeiten an. „Erst wenn alle radioaktiven Abfälle in Endlagern sicher abgeschirmt wurden, sind Mensch und Umwelt in Deutschland dauerhaft geschützt“, sagt Christian Kühn, Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. 

Noch kein Endlager für hochradioaktive Abfälle

Der Abbau ist zwar technisch gelöst, aber für die AKW- Betreiber dennoch immens aufwendig. Die meisten beim AKW-Abbau anfallenden Reststoffe sind nie mit Radioaktivität in Kontakt gekommenen. Sie sind radiologisch unbedenklich, werden in einem nach Strahlenschutzverordnung geregelten Verfahren freigegeben und konventionell entsorgt.

Etwa 2 % der Gesamtmasse des Kontrollbereiches eines Atomkraftwerks bleiben jedoch als schwach- und mittelradioaktive Abfälle zurück. Diese müssen nach Zwischenlagerung in ein Endlager verbracht werden. Für die entstandenen hochradioaktive Abfälle wie z.B. die alten Brennelemente des Reaktorkerns muss ein Endlager sogar noch gefunden werden. 

Erst drei Reaktoren vollständig abgebaut

Nach der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland befinden sich inzwischen alle 33 ehemals betriebenen Reaktoren in Stilllegung. Weitere drei wurden bereits vollständig abgebaut.

Verantwortlich für den Abbau der westdeutschen Leistungsreaktoren sind die Energieversorgungsunternehmen, die dafür Rückstellungen bilden mussten. Der Abbau der ostdeutschen Reaktoren erfolgt in Verantwortung und Finanzierung durch die öffentliche Hand. Die Aufsicht über den Abbau führen die zuständigen Länderbehörden.

Stand: 20.10.2025