Navigation und Service

BASE erteilt Genehmigungen zu Aufbewahrung und Transport der Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus

Pressemitteilung

Stand: 25.08.2025

BASE erteilt Genehmigungen zu Aufbewahrung und Transport der Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus
Forschungsreaktor München II

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat die Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente aus dem Forschungsreaktor der Technischen Universität München in Garching im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus sowie zwei Transporte dieser Brennelemente von Garching nach Ahaus genehmigt. Die Brennelemente waren in der „Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz“ (FRM II) im Einsatz und haben ihre vorgesehene Nutzungsdauer erreicht. Der Forschungsreaktor ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der TU München.

Die aktuelle Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus umfasst die Aufbewahrung der FRM II-Brennelemente in bis zu 21 Behältern der neuen Behälterbauart Castor MTR3 im Lagerbereich II des Zwischenlagers Ahaus. Die Brennelemente dürfen in den einzelnen Behältern für einen Zeitraum von maximal 40 Jahren aufbewahrt werden. Davon unberührt bleibt die Aufbewahrungsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus, die bis zum 31. Dezember 2036 befristet ist.

Betreiberin des Zwischenlagers ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Die Orano NCS GmbH hatte die Beförderung von insgesamt 10 Brennelementen in zwei Straßentransporten beantragt. Die nun erteilte Beförderungsgenehmigung ist bis einschließlich 31. Mai 2027 gültig. Die genaue Terminierung der Transporte findet durch die Genehmigungsinhaberin in Absprache mit den Aufsichts- und Polizeibehörden statt. Die abgebrannten Brennelemente werden solange im Zwischenlager Ahaus aufbewahrt, bis ein Endlager zur Verfügung steht.

Hintergrund

In Deutschland betreiben Forschungseinrichtungen und Universitäten seit Jahrzehnten Reaktoren zu Forschungszwecken, nicht zur Stromerzeugung. Ihr Betrieb ist von dem Ausstieg aus der Atomkraft in Deutschland ausgenommen. Für die dort entstehenden Abfälle ist das zentrale Zwischenlager in Ahaus vorgesehen. Bereits seit Anfang der 90er Jahre existieren entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt Ahaus.

Weitere Forschungsreaktoren, deren abgebrannte Brennelemente in Ahaus zwischengelagert werden sollen, sind der Berliner Forschungsreaktor BER II sowie perspektivisch der Forschungsreaktor TRIGA der Universität Mainz. 

Stand: 25.08.2025