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Urteil: Zwischenlager Philippsburg ist gegen Terrorgefahren geschützt

Pressemitteilung

Stand: 18.12.2025

Urteil: Zwischenlager Philippsburg ist gegen Terrorgefahren geschützt
Eingangsbereich des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat mit seinem Urteil vom 16.12.2025 die Klage der Stadt Philippsburg und weiterer Privatpersonen abgewiesen und seinen Beschluss vom November 2024 bestätigt. Die vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) erteilten Aufbewahrungsgenehmigungen haben damit weiterhin Bestand. „Damit ist klar, dass das BASE während des Genehmigungsverfahrens alle nötigen Voraussetzungen für eine sichere Zwischenlagerung geprüft hat“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.

Die Kläger hatten versucht, die Aufbewahrung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung von Brennelementen deutscher Atomkraftwerke in Frankreich zu verhindern. Als Argument führten sie die veränderte Sicherheitslage seit dem Einsetzen des Krieges in der Ukraine an. Sie bezweifeln die Sicherheit des Zwischenlagers mit Blick auf einen möglichen Absturz bewaffneter Militärflugzeuge sowie etwa die Gefahr durch Angriffe von Drohnen.

Diese Klage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit seinem Urteil vom 16.12.2025 abgewiesen und die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen.

Hintergrund

Im Rahmen der Vereinbarungen zur Rückführung von Abfällen aus der Wiederaufarbeitung haben Deutschland und Frankreich 2021 vertraglich vereinbart, vier Behälter hochradioaktiver verglaster Abfälle im Zwischenlager Philippsburg aufzubewahren. Während des Betriebs des Atomkraftwerkes Philippsburg waren 165 Behälter mit Brennelementen in die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague transportiert worden. Von den 12 Castor-Behältern mit verglasten Rückständen, die aus der Wiederaufarbeitung resultieren, waren vier für die Rückführung nach Philippsburg vorgesehen. Die Aufbewahrungsgenehmigung wurde im Juli 2023 vom BASE in Form der 10. Änderungsgenehmigung erteilt. Der Transport der Behälter und die Einlagerung ins Zwischenlager haben im November 2024 stattgefunden.

Stand: 18.12.2025