Endlagersuche
Deutschland braucht einen dauerhaft sicheren Lagerort für seinen hochradioaktiven Atommüll. Das Standortauswahlgesetz gibt den Rahmen für die Suche vor. Ziel ist der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt – auch aus Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.
Gesucht: Ein dauerhaft sicherer Standort
Heute lagern rund 1.750 Behälter mit insgesamt 27.000 Kubikmetern hochradioaktivem Atommüll in insgesamt 16 Zwischenlagern in ganz Deutschland. Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. Das ist das Ziel des Standortauswahlverfahrens, im Rahmen dessen seit 2017 nach einem Endlager gesucht wird.
Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktiven Atommüll erfolgt wissenschaftsbasiert, vergleichend und nach gesetzlich festgelegten Anforderungen und Kriterien. Zu Beginn wurde ganz Deutschland betrachtet. Kein Standort und keine Region waren vorausgewählt. Schritt für Schritt werden mögliche Standorte eingegrenzt.
Die Verantwortung ist klar verteilt
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt die Standortsuche durch, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft ihre Vorschläge und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. An zentralen Punkten entscheidet der Gesetzgeber.
Endlagersuche & Beteiligung
Wie wird die Endlagersuche finanziert?
Wer bezahlt die Endlagerung?
Die Verursacher der radioaktiven Abfälle, also die Betreiber der Atomkraftwerke, haben für die sichere Verwahrung der Hinterlassenschaften des Atomzeitalters rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt.
Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen, den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO). Aus dem Fonds sollen nun alle anstehenden Kosten für die Zwischen- und Endlagerung finanziert werden.
Die Details der Finanzierung sind im Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt. Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung, dem Fonds in Rechnung.
Was wird aus dem Fonds bezahlt?
Kosten, die dem „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) in Rechnung gestellt werden, sind u. a. Ausgaben für:
- das Beteiligungsverfahren (u. a. Informationsplattform, Fachkonferenz Teilgebiete, Forum Endlagersuche),
- die Ermittlung von Teilgebieten und geeigneten Standortregionen,
- die über- und untertägige Erkundung,
- die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Standortauswahl.
Wer verwaltet den Fonds?
Für die Verwaltung und gewinnbringende Anlage des Geldes für die Zwischen- und Endlagerung hat der Bund die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) gegründet. Diese hat im Juni 2017 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die EU-Kommission grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben hatte.
Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz im Dezember 2016 beschlossen. Die Regelung basiert auf Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Diese hatte die Aufgabe, zu prüfen, wie sich die Stilllegung und der Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanzieren lassen.
Sind die Finanzmittel für die Zwischen- und Endlagerung ausreichend?
Sollten die Mittel des „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ nicht ausreichen, um die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung zu finanzieren, stehen die Steuerzahler:innen für die restlichen Kosten ein. Eine Nachhaftung der Betreiber der Atomkraftwerke ist nicht vorgesehen.