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Endlagersuche

Deutschland braucht einen dauerhaft sicheren Lagerort für seinen hochradioaktiven Atommüll. Das Standortauswahlgesetz gibt den Rahmen für die Suche vor. Ziel ist der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt – auch aus Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen.

Endlagersuche

Gesucht: Ein dauerhaft sicherer Standort

Gesetzliche Grundlagen der Endlagersuche

2013 beschloss der Deutsche Bundestag einen Neustart der Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle. Mit breiter Mehrheit verabschiedete er das Standortauswahlgesetz (StandAG). Dieses wurde anschließend von einer Expert:innenkommission („Endlagerkommission“) evaluiert. Die novellierte Fassung trat im Mai 2017 in Kraft. Sie legt fest, wie die neugestartete Endlagersuche abläuft: ergebnisoffen, transparent, nach gesetzlich festgelegten fachlichen Kriterien und unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und zum Neustart der Endlagersuche

Heute lagern rund 1.750 Behälter mit insgesamt 27.000 Kubikmetern hochradioaktivem Atommüll in insgesamt 16 Zwischenlagern in ganz Deutschland. Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. Das ist das Ziel des Standortauswahlverfahrens, im Rahmen dessen seit 2017 nach einem Endlager gesucht wird.

Die Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktiven Atommüll erfolgt wissenschaftsbasiert, vergleichend und nach gesetzlich festgelegten Anforderungen und Kriterien. Zu Beginn wurde ganz Deutschland betrachtet. Kein Standort und keine Region waren vorausgewählt. Schritt für Schritt werden mögliche Standorte eingegrenzt.

Die Verantwortung ist klar verteilt

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) führt die Standortsuche durch, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) prüft ihre Vorschläge und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. An zentralen Punkten entscheidet der Gesetzgeber.

Wie finden wir ein Endlager für hochradioaktive Abfälle?

Einfach und verständlich erklärt: Der Ablauf der Suche nach einem Standort für hochradioaktiven Atommüll in Deutschland.

Wie wird die Endlagersuche finanziert?

Wer bezahlt die Endlagerung?

Die Verursacher der radioaktiven Abfälle, also die  Betreiber der  Atomkraftwerke, haben für die sichere Verwahrung der Hinterlassenschaften des Atomzeitalters rund 24 Milliarden Euro bereitgestellt.

Den Betrag haben sie im Juli 2017 an einen öffentlich-rechtlichen Fonds überwiesen, den „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO). Aus dem Fonds sollen nun alle anstehenden Kosten für die Zwischen- und  Endlagerung finanziert werden.

Die Details der Finanzierung sind im  Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt. Die Kosten, die beim Standortauswahlverfahren entstehen, stellen sowohl die Verfahrensführerin, das BASE, als auch die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung, dem Fonds in Rechnung.

Was wird aus dem Fonds bezahlt?

Kosten, die dem „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) in Rechnung gestellt werden, sind u. a. Ausgaben für:

  • das Beteiligungsverfahren (u. a. Informationsplattform, Fachkonferenz Teilgebiete, Forum Endlagersuche),
  • die Ermittlung von Teilgebieten und geeigneten Standortregionen,
  • die über- und untertägige Erkundung,
  • die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit der Standortauswahl.

Wer verwaltet den Fonds?

Für die Verwaltung und gewinnbringende Anlage des Geldes für die Zwischen- und Endlagerung hat der Bund die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (KENFO) gegründet. Diese hat im Juni 2017 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die EU-Kommission grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben hatte.

Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz im Dezember 2016 beschlossen. Die Regelung basiert auf Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK). Diese hatte die Aufgabe, zu prüfen, wie sich die  Stilllegung und der  Rückbau der  Atomkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle finanzieren lassen.

Sind die Finanzmittel für die Zwischen- und Endlagerung ausreichend?

Sollten die Mittel des „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ nicht ausreichen, um die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung zu finanzieren, stehen die Steuerzahler:innen für die restlichen Kosten ein. Eine Nachhaftung der  Betreiber der  Atomkraftwerke ist nicht vorgesehen.