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Europäische Zusammenarbeit für die nukleare Sicherheit

Um die nukleare Sicherheit in Europa zu gewährleisten, bestehen auf europäischer Ebene umfassende Vorschriften und Verpflichtungen. Das BASE unterstützt die Erstellung von Informationen nach Euratom-Vertrag, arbeitet aber auch mit europäischen Organisationen wie der ENSREG und der WENRA zusammen, um die nukleare Sicherheit in Europa zu stärken.

Europäische Zusammenarbeit für die nukleare Sicherheit

Nukleare Sicherheit ist auch länderübergreifend von Bedeutung: Auswirkungen von möglichen kerntechnischen Unfällen machen nicht an Ländergrenzen halt. Deswegen gibt es auf europäischer Ebene u.a.:

  • Verpflichtungen aus dem Gründungsvertrag der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) sowie verbindliche Mindeststandards in EU-Richtlinien
  • die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG – European Nuclear Safety Regulators Group). Sie unterstützt die Kommission der Europäischen Union bei Fragen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und zur sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.
  • die Western European Nuclear Regulators' Association (WENRA). Hier tauschen sich europäische Aufsichts- und Genehmigungsbehörden zur nuklearen Sicherheit aus.

Das BASE unterstützt bei der Erfüllung von Verpflichtungen Deutschlands aus dem Euratom-Vertrag und ist in Arbeitsgruppen der ENSREG und WENRA beteiligt.

EURATOM-Vertrag und Europäische Richtlinien

Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) wurde am 25. März 1957 mit dem Euratom-Vertrag gegründet. Der Euratom-Vertrag ist einer der "Römischen Verträge", die die historische Grundlage für die heutige Europäische Union (EU) mit ihren 27 Mitgliedsstaaten bilden.

Europäisches Recht zur nuklearen Sicherheit

Verpflichtungen zur nuklearen Sicherheit sind auf europäischer Ebene im Euratom-Vertrag selbst, aber grundlegend auch in EU-Richtlinien festgehalten:

  • Richtlinie 2009/71/EURATOM des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen, geändert durch die Richtlinie 2014/87/Euratom des Rates vom 8. Juli 2014.
  • Richtlinie 2011/70/EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

Informationspflicht gemäß Artikel 37 Euratom-Vertrag

Kerntechnische Anlagen können durch Ableitungen radioaktiver Stoffe aller Art (beispielsweise durch Emissionen von Abluft und Abwasser sowie Abgabe fester radioaktiver Abfälle aus der Anlage) Auswirkungen auf die Nachbarländer haben. Nach Artikel 37 des Euratom-Vertrages ist jeder Mitgliedsstaat verpflichtet, die Europäische Kommission vorab über geplante Genehmigungen zur Ableitung radioaktiver Stoffe zu unterrichten.

Prüfung der Umweltauswirkungen durch EU-Kommission

Die Europäische Kommission überprüft, ob eine geplante Genehmigung eine radioaktive Kontamination in anderen EU-Mitgliedstaaten verursachen kann. Dazu werden "Allgemeine Angaben" ausgewertet, die neben Informationen über geplante Ableitungen auch Informationen über mögliche Stör- und Unfälle enthalten.

 Die Kommission prüft insbesondere, ob es zu einer Kontamination von:

  • Wasser
  • Boden
  • Luft

in anderen Mitgliedstaaten kommen kann. Der Bericht mit den "Allgemeinen Angaben" wird in der Regel vom Antragsteller ( Betreiber) erstellt.

Was zu den zu übermittelnden „Allgemeinen Angaben“ zählt und für welche Tätigkeiten diese zu erstellen sind, hat die Kommission in der Empfehlung 2010/635/Euratom vom 11. Oktober 2010 über die Anwendung des Artikels 37 des Euratom-Vertrages spezifiziert.

Die Kommission gibt auf Grundlage der "Allgemeinen Angaben" eine Stellungnahme ab, bevor die zuständige Behörde des Mitgliedsstaates die Genehmigung erteilen darf. Die Stellungnahmen der Kommission werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Europäische Arbeitsgruppen der nuklearen Sicherheit

Das BASE arbeitet auf europäischer Ebene eng mit Organisationen wie der ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) und der WENRA (Western European Nuclear Regulators' Association) zusammen. In diesen Arbeitsgruppen sind die Mitglieder aktiv an der Gestaltung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit in Europa beteiligt.

ENSREG – European Nuclear Safety Regulators Group

Die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit ist eine unabhängige Expertengruppe, die 2007 auf Beschluss der Europäischen Kommission gegründet wurde. Sie berät und unterstützt die Kommission bei Fragen zur Sicherheit kerntechnischer Anlagen und zur sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.

In der ENSREG sind hochrangige Mitglieder der atomrechtlichen Behörden aus allen EU-Mitgliedsstaaten vertreten. Die ENSREG erleichtert die Koordinierung und Kooperation zwischen den nationalen Regulierungsbehörden.

Die Arbeitsgruppen der ENSREG

Die ENSREG hat drei permanente Arbeitsgruppen:

  • Arbeitsgruppe 1 zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit (WGNS)
  • Arbeitsgruppe 2 zur Verbesserung der Entsorgung radioaktiven Abfalls und der Stilllegung (WGRWMD)
  • Arbeitsgruppe 3 zur Verbesserung der Transparenz (WGTA).

Alle Arbeitsgruppen berichten regelmäßig an die ENSREG.

Das Arbeitsprogramm der ENSREG

Wichtige Punkte im Arbeitsprogramm 2024–2026 der ENSREG sind:

  1. Umsetzung von Maßnahmen entsprechend der Vorgaben seitens der Euratom sowie Durchführung internationaler Peer Reviews
  2. sichere Entsorgung von abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen
  3. Neue Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung der EU-/Euratom-Politik und Rechtsakte sowie Überprüfung der Umsetzung internationaler Hilfs- und Kooperationsprogramme,
  4. verstärkte Offenheit, Transparenz und Kommunikation.

Deutschland ist in der ENSREG durch das BMUKN vertreten. Das BASE ist unterstützend tätig und beteiligt sich insbesondere im Bereich kontinuierlicher Verbesserung der kerntechnischen Sicherheit. Es beteiligt sich so beispielsweise an den Arbeiten zum regelmäßigen thematischen Peer Review, das 2017 zum ersten Mal durchgeführt wurde.

WENRA – Western European Nuclear Regulators' Association

Die Western European Nuclear Regulators' Association (WENRA) wurde 1999 als Gremium von europäischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden gegründet. In der WENRA konnten die damaligen Staaten der Europäischen Union über ihre Position zur Sicherheit der Kernkraftwerke in Beitrittsstaaten aus Ost- und Mitteleuropa beraten und einen gemeinsamen Standpunkt entwickeln.

Heute versteht sich WENRA als Netzwerk unabhängiger europäischer Aufsichtsbehörden. Im Gegensatz zur ENSREG ist die WENRA kein Beratungsgremium der Europäischen Union. Die WENRA-Strategie ist online verfügbar.

Arbeitsgruppen der WENRA

In der WENRA wurden drei Hauptarbeitsgruppen, nach Themen gegliedert, eingerichtet:

In den WENRA-Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Ansätze, um die Sicherheit in der Kerntechnik national umzusetzen und sicherzustellen. Die Arbeitsgruppen der WENRA sollen dabei helfen, Unterschiede zwischen den kerntechnischen Regelwerken der Länder kontinuierlich abzubauen.

Die WENRA Sicherheitsanforderungen

Die WENRA ist für die Erstellung, Umsetzung und Verbreitung harmonisierter Sicherheitsanforderungen (Safety Reference Levels) anerkannt. Die WENRA-RHWG hat zum Beispiel die "WENRA Safety Reference Levels for Existing Reactors" entwickelt. Die beiden weiteren Arbeitsgruppen, WGWD und WGRR, haben ähnliche Sicherheitsanforderungen für die Anlagen in ihrem Geltungsbereich erarbeitet und veröffentlicht.

Dabei handelt es sich um eine Reihe grundlegender Anforderungen zu verschiedenen sicherheitsrelevanten Themen. Die Safety Reference Levels werden regelmäßig überprüft und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse, wie z.B. nach dem Kernkraftwerksunfall in Fukushima, aktualisiert.

Das BASE ist in der Arbeitsgruppe WGRR vertreten und arbeitet an den Safety Reference Levels für Forschungsreaktoren mit.

Stand: 02.02.2026