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Zwischenlager Brokdorf

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerkes Brokdorf, das am 31.Dezember 2021 abgeschaltet wurde.

Zwischenlager Brokdorf

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Standort und Lagerbelegung

Der Standort des Zwischenlagers befindet sich auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Brokdorf in Schleswig-Holstein nahe der Elbe. Der Betrieb des Atomkraftwerkes endete am 31. Dezember 2021.

Das Zwischenlager Brokdorf nahm am 5. März 2007 mit der Einlagerung des ersten Behälters vom Typ CASTOR V/19 seinen Betrieb auf. Verantwortliche Betreiberin ist seit dem 1. Januar 2019 das bundeseigene Unternehmen BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Das Unternehmen hat die Verantwortung für den Betrieb vom vorherigen Betreiber, dem Energieversorgungsunternehmen PreussenElektra GmbH, übernommen.

Die Genehmigung für das Zwischenlager wurde am 28. November 2003 erteilt. Sie ist befristet auf 40 Jahre und gilt ab der ersten Einlagerung von Behältern im Jahr 2007 (Ende der Genehmigung: 2047). Für das Zwischenlager wurden 100 Behälterstellplätze zur Aufbewahrung von hochradioaktiven Abfällen beantragt und genehmigt. Infolge des vorzeitigen Endes der Nutzung der Atomenergie werden voraussichtlich nur 80 Behälterplätze benötigt.

Im Zwischenlager Brokdorf werden radioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung aufbewahrt.

Weitere Informationen zur Rücknahme radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung finden Sie hier.

Erteilte Genehmigungen

Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Brokdorf der Kernkraftwerk Brokdorf GmbH & Co. oHG und der E.ON Kernkraft GmbH vom 28. November 2003 (PDF, 989KB, nicht barrierefrei)

1. Änderungsgenehmigung vom 24. Mai 2007, Einsatz der Prüfvorschrift PV 170 (PDF, 98KB, nicht barrierefrei)

2. Änderungsgenehmigung vom 19. Juli 2012, Aufrüstung der Krananlage (PDF, 199KB, nicht barrierefrei)

3. Änderungsgenehmigung vom 29. August 2012, Modifikation CASTOR® V/19, Inventar (PDF, 297KB, nicht barrierefrei)

4. Änderungsgenehmigung vom 7. Juli 2022, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). (PDF, 290KB, nicht barrierefrei)

5. Änderungsgenehmigung vom 07. Dezember 2022, zusätzliche Beladevarianten und Behälterinventare für CASTOR® V/19 (PDF, 276KB, nicht barrierefrei)

6. Änderungsgenehmigung vom 19. Dezember 2023, Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart Castor V/19 (PDF, 305KB, nicht barrierefrei)

7. Änderungsgenehmigung vom 27. März 2024, Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in Behältern der Bauart Castor HAW28M (PDF, 499KB, nicht barrierefrei)

8. Änderungsgenehmigung vom 10. Juli 2025, Mischbeladung von Köchern in Behältern der Bauart Castor V/19 (PDF, 259KB, nicht barrierefrei)

Stand: 28.07.2026