Navigation und Service

Längere Endlagersuche –
längere Zwischenlagerung

Die Laufzeiten für Zwischenlager sind befristet. Was bedeutet die längere Suche nach einem Endlager für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle?

Längere Endlagersuche – 
längere Zwischenlagerung

Information & Dialog zur längeren Zwischenlagerung

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat ein Informations- und Dialogkonzept zur längeren Zwischenlagerung erarbeitet. Es beschreibt wie das BASE in den kommenden Jahren als Genehmigungsbehörde den Prozess der längeren Zwischenlagerung kommunikativ begleiten wird.

Verlängerte Zwischenlagerung

Zeitperspektive im Endlagersuchverfahren

Die Endlagersuche ist eine Aufgabe von generationenübergreifender Tragweite. Die mit den Arbeiten zur Standortauswahl betraute BGE legte 2022 neue zeitliche Abschätzungen vor, die das ursprüngliche Zieldatum 2031 weit überschreiten. Seitdem arbeiten alle am Verfahren beteiligten Akteure daran, Beschleunigungspotentiale bei der Standortauswahl zu heben ohne die hohen Anforderungen an die Sicherheit zu gefährden.

Ziel des BASE ist es, den Auswahlprozess so zu optimieren, dass ein Standort idealerweise bis 2050 festgelegt werden kann.

Die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle wird in Deutschland noch mehrere Jahrzehnte andauern, da mit der Inbetriebnahme eines Endlagers erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zu rechnen ist. Daraus ergibt sich, dass die Dauer der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle über die bisher genehmigten 40 Jahre hinausgehen wird. Dies hat Konsequenzen für den gesamten nuklearen Entsorgungsstrang sowie für alle Verfahrensbeteiligte, da die Eigenschaften der Abfälle zum Ende der Zwischenlagerung die Anforderungen an ein Endlager und dessen Gestaltung definieren. Wichtige Beiträge zu den Verfahren leisten neben den Betreibern der Zwischenlager auch die Hersteller der Behälter sowie die Gutachterorganisationen.

Darüber hinaus muss die Anbindung an die Zeitschiene der Endlagersuche gewährleistet sein. Denn je länger die Suche andauert, desto höher werden die Risiken, dass unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben können. Hierzu gehören Naturkatastrophen und Kriege ebenso wie gesellschaftliche Entwicklungen.

Neue Aufbewahrungsgenehmigungen notwendig

Die Aufbewahrungsgenehmigungen der Brennelemente-Zwischenlager laufen beginnend mit dem Zwischenlager in Gorleben 2034 und dem Zwischenlager in Ahaus 2036 aus. Die Aufbewahrungsgenehmigungen der Brennelemente-Zwischenlager, die sich an den Standorten der Atomkraftwerke befinden, werden in den 2040er Jahren enden. Die Betreiber der Zwischenlager müssen 6 bzw. 8 Jahre vor Auslaufen der Genehmigungen gegenüber den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden eine Planung zum weiteren Verbleib der Kernbrennstoffe bzw. bezüglich des Abtransportes vorlegen. Die BGZ hat bereits darüber informiert, dass sie die Beantragung der Genehmigung der längeren Zwischenlagerung an den jeweiligen Standorten vor Ablauf dieser Frist anstrebt.

In den hierfür notwendigen Genehmigungsverfahren müssen die Betreiber der Zwischenlager die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Sicherheit für die beantragte Aufbewahrungsdauer bezogen auf den Zeitpunkt der Erteilung der neuen Genehmigung erbringen. Zudem bedarf es für die dezentralen Zwischenlager eines „unabweisbaren Grundes“ und der „vorherigen Befassung des Deutschen Bundestages“. Liegen die Voraussetzungen allesamt vor, muss das BASE eine Genehmigung erteilen.

Zentrale Aspekte für neue Genehmigungen

Das BASE sieht nach vielen Jahren Genehmigungspraxis derzeit keine Anzeichen für grundsätzliche Sicherheitsdefizite bei der Aufbewahrung von Kernbrennstoffen. Für die längeren Laufzeiten der Zwischenlagerung müssen in den zukünftigen Genehmigungsverfahren wesentliche Fragestellungen technischer, organisatorischer und gesellschaftlicher Natur beantwortet werden.

Schutzziele gelten unverändert

Zwei Personen vor einem Castor-Behälter
Mitarbeitende der BGZ nehmen Messungen an einem Lagerbehälter in einem Zwischenlager vor. © Christopher Mick/BGZ

Die Festlegung der weiteren Aufbewahrungsdauer der Kernbrennstoffe im Zwischenlager ist maßgeblich für die Strategie zum Nachweis, dass die Schutzziele eingehalten werden. Sie beschreiben, wie Menschen und Umwelt dauerhaft gegen die Gefahren, die von den radioaktiven Abfällen ausgehen, geschützt werden. Die Schutzziele im Einzelnen fordern

  • den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle,
  • Wärmeabfuhr,
  • Abschirmung der Strahlung, sowie
  • die Unterbindung einer nuklearen Kettenreaktion im Behälter.

Die Aufbewahrungsdauer hat großen Einfluss auf die im Genehmigungsverfahren erforderlichen Nachweise für die Sicherheit der Anlage. Es ist Aufgabe des Bundesumweltministeriums und des BASE als Genehmigungsbehörde, diesen Maßstab zu entwickeln. Die Entscheidung zur beantragten Aufbewahrungsdauer sowie über die Antragsstrategie trifft die Antragstellerin. 

Regelwerk

Das untergesetzliche kerntechnische Regelwerk definiert Anforderungen an die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, die die Gewährleistung der Sicherheit der Zwischenlager sicherstellen. Das untergesetzliche kerntechnische Regelwerk wird fortlaufend im Länderausschuss für Atomkernenergie unter Vorsitz des Bundesumweltministeriums auf Grundlage von Erfahrungen und neuen Erkenntnissen evaluiert und bei Bedarf überarbeitet. Beteiligt sind die Atomaufsichts- und Genehmigungsbehörden, also auch das BASE. Die Expert:innen des BASE sind zudem an weiteren Gremien beteiligt, die die Entwicklung kerntechnischer Normen und Regelungen vorantreiben.

Forschung

Mehrere Personen testen die Handhabung eines Behälters im Zwischenlager Philippsburg
Mitarbeiter der BGZ testen die Handhabung eines Behälters im Zwischenlager Philippsburg an einem leeren Behälter. © Christopher Mick/BGZ

Um Forschungsfragen nachzugehen, sind vor allem die Betreiber der Zwischenlager gefordert. Dabei sind im Besonderen Fragen zum Verhalten der Dichtungen und der in den Behältern befindlichen Brennelemente von zentraler Bedeutung.

Unabhängig von den Anstrengungen der Betreiber hat das BASE mit weiteren Akteuren Forschungsaktivitäten aufgesetzt. Beispielsweise laufen seit April 2023 in Kooperation mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zwei Forschungsprojekte zu sicherheitstechnischen Aspekten der Behälter über längere Zwischenlagerzeiträume. Im Fokus stehen dabei die Metalldichtungen der Behälter.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Erforschung der Alterungsprozesse der in den Behältern aufbewahrten Kernbrennstoffe. Die Erkenntnisse aus der Forschung laufen permanent in die Tätigkeit des BASE als Genehmigungsbehörde ein. Einen Überblick über weitere Forschungsprojekte zu Transport und Lagerung hochradioaktiver Stoffe gibt es auf der Forschungsseite des BASE.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Innerhalb der anstehenden Genehmigungsverfahren für die verlängerte Zwischenlagerung führt das BASE eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung auf Grundlage des Atomrechts und des Rechts zur Prüfung der Umweltverträglichkeit durch. Danach können Unterlagen zur beantragten verlängerten Zwischenlagerung eingesehen, Einwendungen erhoben und im Rahmen eines Erörterungstermins zwischen Bürger, Behörde und Antragstellerin erörtert werden. Die Ergebnisse fließen in die Genehmigungen mit ein.

Unabhängig davon informiert das BASE fortlaufend über Neuigkeiten zur verlängerten Zwischenlagerung und umfassend über alle Zwischenlager. Die geplanten Aktivitäten hat es in einem Informations- und Dialogkonzept beschrieben.

Stand: 14.08.2025