CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus
Das BASE hat den Transport der AVR-Brennelementkugeln vom Behälterlager in Jülich in das Zwischenlager Ahaus 2025 genehmigt. Wesentliche Aspekte zu diesen Transporten sind an dieser Stelle zusammengefasst.
- Im AVR-Behälterlager der JEN in Jülich lagerten in 152 Behältern rund 300.000 Brennelementkugeln aus dem früheren AVR-Versuchsreaktor. Eine entsprechende Aufbewahrungsgenehmigung lief 2013 aus. Die zur Verlängerung der Genehmigung erforderlichen Nachweisewurden nicht erbracht. 2014 ordnete die atomrechtliche Aufsichtsbehörde an, das Lager zu räumen.
- Die JEN hat verschiedene Optionen zur Räumung des Lagers in Jülich geprüft. 2016 hat das BASE eine Genehmigung zur Aufbewahrung der Brennelementkugeln im Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus erteilt. Eine Klage gegen diese Genehmigung wurde 2024 abgewiesen. Damit ist die Aufbewahrungsgenehmigung vollziehbar.
- Mit der Erteilung der Transportgenehmigung am 25. August 2025 durch das BASE ist der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus derzeit die einzige umsetzbare Option zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle. Am 25. März 2026 wurde der erste von 152 Behältern aus dem Behälterlager in Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus transportiert.
Aufbewahrung der AVR-Brennelemente
Rund 300.000 Brennelementkugeln in 152 Behältern sollen aus dem AVR-Behälterlager in Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Sie stammen aus dem Hochtemperaturreaktor der früheren Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor GmbH (AVR). Das Jülicher Behälterlager wurde auf Basis einer bis 2013 befristeten Genehmigung betrieben. Da die Betreiberin des Zwischenlagers Nachweise zur Sicherheit und Sicherung der Anlage nicht erbracht hat, ordnete die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, damals das Ministerium für Wirtschaft des Landes NRW, 2014 an, das Lager in Jülich zu räumen. Es lag nun in der Verantwortung der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN), seit 2015 Betreiberin des AVR-Behälterlagers, einen genehmigten Zustand für die Aufbewahrung der Jülicher Kernbrennstoffe herzustellen. Verschiedene Optionen zur Räumung des Lagers wurden zunächst verfolgt.
Seit 2016 liegt mit der 8. Änderungsgenehmigung für das Zwischenlager in Ahaus eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Inventar des Jülicher Versuchsreaktors vor.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 3. Dezember 2024 eine Klage gegen diese Genehmigung rechtskräftig abgewiesen hat, ist die Aufbewahrungsgenehmigung nun vollziehbar. Der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus ist mit Erteilung der Transportgenehmigung die derzeit einzige umsetzbare Option zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle.
Transportgenehmigung durch das BASE
Am 25. März 2026 wurde der erste Behälter des Typs CASTOR® THTR/AVR mit bis zu 1900 Brennelementkugeln in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus transportiert. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hatte die Beförderung der 152 Behälter am 25. August 2025 genehmigt. Vorausgegangen war eine Prüfung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Diese beinhalten unter anderem auch den Nachweis darüber, dass die Transporte ausreichend gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel Terror- und Sabotageakte, geschützt sind.
Bei der Entscheidung über eine Transportgenehmigung nach § 4 des Atomgesetzes handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung. Das heißt: Wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung. Das BASE hat also in diesem Fall kein Ermessen, ob es die Genehmigung erteilt.
Das BASE hat am 17. März 2026 eine 1. Änderungsgenehmigung zu der Transportgenehmigung erteilt. Damit wurde der Austausch einer bei der Transportdurchführung benutzten Einrichtung zugelassen.
Durchführung der Transporte
Die Terminierung der weiteren Transporte findet durch die Genehmigungsinhaberin in Absprache mit den Aufsichts- und Polizeibehörden statt. Die Polizei kann dabei die Bündelung von Transporten anordnen. Die Firma Orano NCS GmbH als Genehmigungsinhaberin führt die Transporte im Auftrag der JEN durch. Sie ist dabei auch für die Sicherheit und Sicherung der Transporte verantwortlich.
Informationen über die durchgeführten Transporte finden Sie in der Liste der Transportgenehmigungen.
Stand: 31.08.2026