Scoping-Termin für die Verlängerung der Betriebsdauer des Zwischenlagers Gorleben angesetzt
Meldung
Stand: 08.09.2025
Berlin – Ein entscheidender Schritt im Genehmigungsverfahren zur Verlängerung der Betriebsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager in Gorleben steht bevor. Am 7. Oktober 2025 wird das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung den Scoping-Termin nach § 15 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes durchführen.
An dem Termin werden Vertreter der zuständigen Genehmigungsbehörde BASE sowie der Betreibergesellschaft BGZ (Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH) teilnehmen. Auch zahlreiche Fachbehörden und Umweltvereinigungen (Bürgerinitiativen, Verbände etc.) werden hinzugezogen.
Ziel des Scoping-Termins ist es, den Umfang und die Inhalte der nachfolgenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festzulegen. Hierzu werden die potenziellen Umweltauswirkungen der weiteren Zwischenlagerung erörtert. Die Untersuchungsschwerpunkte umfassen dabei unter anderem die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und die Artenvielfalt in der Region. Durch den Scoping-Prozess wird sichergestellt, dass bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens und der wesentlichen Anforderungen an den UVP-Bericht alle potenziellen Auswirkungen einer längeren Betriebszeit durch die Vorhabenträgerin berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse des Termins hält das BASE in einem Protokoll fest, das als Leitfaden für die Erstellung des UVP-Berichts dient. Die BGZ erarbeitet in den kommenden Monaten diesen Bericht. Anschließend macht das BASE ihn der Öffentlichkeit zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen
Auslegung Stellungnahmen und Bedenken einzureichen. Diese werden in einem gemeinsamen Termin mit dem BASE und der BGZ erörtert.
Über das Zwischenlager Gorleben:
Die Genehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben wurde 1995 erteilt. Sie ist bis Ende 2034 befristet. Die jetzt anstehende Verlängerung der Genehmigungsdauer ist notwendig, um die Abfälle weiterhin sicher bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers aufbewahren zu können.
Stand: 08.09.2025