Neutronenquelle sicher von Berlin-Karlshorst nach Lubmin transportiert
Pressemitteilung
Stand: 26.10.2026
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat eine kernbrennstoffhaltige Neutronenquelle sicher von Berlin-Karlshorst nach Lubmin transportieren lassen. Die Quelle, die in der DDR für Industrie und Forschung eingesetzt wurde, ging nach der Wiedervereinigung in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland über und lagerte seitdem in einem Bunker in Berlin-Karlshorst. Da das dortige Verwahrgebäude zukünftig nicht mehr durch den Bund genutzt werden soll, wurde die Quelle abtransportiert.
„Radioaktive Materialien wie diese Quelle legen dem Besitzer die große Verantwortung auf, damit sicher umzugehen – auch für lange Zeiträume. Das BASE hat nach der jahrzehntelangen sicheren Lagerung nun auch einen reibungslosen Abtransport nach den strengen Anforderungen des Atom- und des Gefahrgutrechts gewährleistet“, sagt BASE-Präsident Christian Kühn.
Quelle seit der Wiedervereinigung in staatlicher Verwahrung
Wenn für Kernbrennstoffe ein berechtigter Besitz nicht mehr gegeben ist oder herbeigeführt werden kann, werden diese im Interesse einer lückenlosen staatlichen Kontrolle über jegliche Kernbrennstoffe innerhalb Deutschlands in die sog. staatliche Verwahrung übernommen. Dies passiert bspw. wenn Kernbrennstoffe gefunden oder bei Grenzkontrollen sichergestellt wurden oder wie im vorliegenden Fall sich die Besitzverhältnisse bzw. Zuständigkeiten vor dem Hintergrund der Wiedervereinigung Deutschlands geändert haben. Das BASE ist die zuständige Behörde für die staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen nach § 5 Atomgesetz.
Der Transport der Quelle wurde intensiv und sorgfältig vorbereitet, um jegliche Gefahren für Mensch und Umwelt möglichst auszuschließen. Die Neutronenquelle wurde zunächst in eigens dafür entwickelte Inneneinbauten verpackt und dann in einem Transport- und Lagerbehälter für radioaktive Stoffe mit einem Lkw nach Lubmin gefahren. Während der Beladung und des Abtransports wurden alle anzuwendenden Rechtsvorschriften, insbesondere die des Strahlenschutzrechts sowie des Gefahrgut- und Atomrechts eingehalten. Somit ging während der Beladung und des Abtransportes keine Gefahr für das tätige Personal und Anwohner:innen aus.
BASE verwahrt die Quelle in Lubmin weiter
Die für die staatliche Verwahrung bisher genutzten Räumlichkeiten in dem Gebäude in Berlin werden nach dem Abtransport der Neutronenquelle beprobt, freigemessen bzw. es wird nachgewiesen, dass die Räumlichkeiten und das genutzte Equipment weder kontaminiert noch aktiviert sind. Sobald dies erfolgt ist, werden die Räumlichkeiten freigegeben und können wieder konventionell genutzt werden.
Die Neutronenquelle befindet sich nun sicher im Zwischenlager NORD bei Lubmin und wird dort durch das BASE nach § 5 AtG temporär staatlich verwahrt. Mittelfristig soll die Quelle im Rahmen eines bundesweit angelegten Projekts mit vergleichbaren Quellen zusammengeführt und an einem anderen Standort aufbewahrt werden.
Stand: 26.10.2026