Ereignisse der Atomkraftnutzung, des Atomausstiegs und der Endlagersuche und Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland.
InhaltInhalt
1955
Bundesministerium für Atomfragen
Gründung des Bundesministeriums für Atomfragen in der Bundesrepublik Deutschland (DEU). Mit wiederholten Änderungen seiner Aufgaben und Kompetenzen wurde das Ministerium in den folgenden Jahrzehnten mehrfach umbenannt. Seit 1998 heißt es Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Gründung des Amts für Kernforschung und Kerntechnik in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). 1963 wird es wieder aufgelöst.
1957
Europäische Atomgemeinschaft
Mit Unterzeichnung der Römischen Verträge gründen sechs europäische Staaten auch die europäische Atomgemeinschaft Euratom. Als eigenständige Internationale Organisation teilt sie sich alle Organe mit der Europäischen Union. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Förderung der Forschung und die Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards im nuklearen Bereich.
Gründung der International Atomic Energy Agency (IAEA) in Washington, D. C. Die IAEA ist eine autonome wissenschaftlich-technische Organisation, die mit den Vereinten Nationen durch ein Sonderabkommen verbunden ist. Hauptsitz der Organisation ist Wien.
Die Bundesanstalt für Bodenforschung (heute Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe) präsentiert auf einer Tagung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) Empfehlungen zur Einlagerung radioaktiver Abfälle in
Steinsalz-Formationen.
In der Bundesrepublik Deutschland tritt das
Atomgesetz in Kraft. Gegenstand ist die friedliche Nutzung der Atomkraft und der Schutz gegen ihre Gefahren. Die
Endlagerung radioaktiver Abfälle wird nicht thematisiert.
Inbetriebnahme Versuchsatomkraftwerk Kahl
Das Versuchsatomkraftwerk Kahl (Karlstein am Main, Bayern) wird in Betrieb genommen. Trotz einer elektrischen Leistung von nur rund 15 Megawatt wird es mitunter als erstes kommerzielles
Atomkraftwerk der Bundesrepublik Deutschland betrachtet.
Gründung der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz in der DDR.1973 entsteht daraus das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz.
1963
Standortsuche Endlagerkaverne
Aktive Suche nach einem Standort für eine Endlagerkaverne in der Bundesrepublik Deutschland. Verschiedene Standorte werden verglichen und Grundstücksverhandlungen geführt. Das Projekt wird 1968 wegen anhaltender Proteste und aus wirtschaftlichen Erwägungen (Optimierung des Standortes Asse II) aufgegeben.
Beginn der Einlagerung
schwach- und
mittelradioaktiver Abfälle in die Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen. Im Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 und 1973 heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland hat [...] mit dem Salzbergwerk Asse [...] ein Endlager geschaffen.“ Etwa ab Mitte 1974 spricht man dann von Einlagerungsversuchen. Potentielle Sicherheitsrisiken werden in Kauf genommen. Bis 1978 werden fast alle der bis dahin angefallenen schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus DEU dort eingelagert. Mehr Informationen zum Endlagerprojekt Asse.
In den 1960er- bis 80er-Jahren versenken mehrere Staaten in gemeinsamen Aktionen
schwach- und
mittelradioaktive Abfälle im Atlantik – unter Aufsicht der damaligen Europäischen Kernenergieagentur ENEA, der heutigen Nuclear Energy Agency der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich 1967 mit einer einmaligen Versenkung schwachradioaktiver Abfälle.
Beginn der Einlagerung
schwach- und
mittelradioaktiver Abfälle im ehemaligen Salzbergwerk Morsleben im Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt. Als Endlager genehmigt wird es nach mehreren Probephasen 1979. Die unbefristete Genehmigung zum Dauerbetrieb folgt 1986. Mehr zum Endlagerprojekt Morsleben.
Untersuchungen zur Errichtung eines Nuklearen Entsorgungszentrums
Beginn der Untersuchung dreier Standorte in Niedersachsen zur Errichtung eines Nuklearen Entsorgungszentrums im Auftrag der Bundesregierung. Mit dem Bekanntwerden der Untersuchung regt sich an allen Standorten Widerstand.
Mit der vierten Novelle des
Atomgesetzes wird die
Endlagerung in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt. Im neu eingefügten Paragraf 9 a (3) steht unter anderem: „der Bund hat Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung einzurichten.“
Zuständigkeit Endlagerung
Ab 1976 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Physikalisch-Technische Bundesanstalt gesetzlich für die
Endlagerung zuständig, ab 1989 das neu gegründete Bundesamt für Strahlenschutz.
Überraschende Entscheidung des Landes Niedersachsen für den Standort Gorleben als mögliches Nukleares Entsorgungszentrum mit
Wiederaufarbeitungsanlage, Brennelementefabrik und Endlager. Starke Bürgerproteste sorgen dafür, dass die Landesregierung den Plan des Integrierten Entsorgungszentrums wieder aufgibt. Es folgt ab 1979 die Erkundung des Gorlebener Salzstocks als mögliches Endlager.
Als Reaktion auf die Entscheidung für den Standort Gorleben als Nukleares Entsorgungszentrum formiert sich am 25. März 1979 der sogenannte Gorleben-Treck nach Hannover. Unter dem Eindruck des Reaktorunfalls in Harrisburg, USA, nehmen rund 100.000 Menschen an der Abschlusskundgebung am 31. März in Hannover teil.
Eine Initiative der Anti-Atom-Bewegung ruft rund um den Bohrplatz 1004 im Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersachsen, die „Freie Republik Wendland“ aus, die 33 Tage Bestand hat.
Im Februar 1981 findet bei Brokdorf, Schleswig-Holstein, eine Großdemonstration gegen den Bau des AKW Brokdorf statt. Trotz eines vom Oberverwaltungsgericht verhängten Versammlungsverbots nehmen rund 100.000 Menschen an der Demonstration teil. 1985 erklärt das Bundesverfassungsgericht das Versammlungsverbot für unzulässig.
Verheerende Reaktorkatastrophe in Tschernobyl, Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (heute: Ukraine). Es kommt zur europaweiten Verbreitung radioaktiver Stoffe. Infolge des katastrophalen Unfalls wird in DEU nur fünf Wochen später das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gegründet.
Mit Inkrafttreten des Vertrags über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gilt ab Juli 1990 auch in den ostdeutschen Bundesländern das
Atomgesetz.
Stilllegung von AKWs in der DDR
Die
Atomkraftwerke Rheinsberg und Greifswald in der DDR werden stillgelegt.
Eine aktuelle Übersicht und Karte der deutschen Atomkraftwerke, die bereits stillgelegt wurden oder noch in Betrieb sind, findet sich hier.
Auflösung des Amts für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR
Das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR wird im Zuge der Wiedervereinigung aufgelöst, die Aufgaben werden auf Bundes- und Landesbehörden übertragen.
Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen (EVU) treffen eine Vereinbarung über die geordnete Beendigung der Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung. Sie legen fest, wie viel Strom die
Atomkraftwerke in Deutschland noch produzieren dürfen, bevor sie abgeschaltet werden. Damit begrenzen sie die Laufzeiten der
Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von circa 32 Jahren. Der Neubau von
Atomkraftwerken ist nicht mehr erlaubt.
Der von der Bundesregierung eingesetzte
Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) legt eine Empfehlung für ein nachvollziehbares transparentes Verfahren für die Suche und die Auswahl von Endlagerstandorten vor.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlicht neue Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle.
Laufzeitverlängerung Atomkraftwerke
Mit einer Novelle des
Atomgesetzes werden die Laufzeiten der deutschen
Atomkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängert.
Der 13. und letzte Transport mit hochradioaktivem Müll aus der
Wiederaufarbeitungsanlage im französischen La Hague trifft am 28. November 2011 in Gorleben ein.
Die EU-Richtlinie zur Entsorgung radioaktiver Abfälle wird verabschiedet. Die EU-Länder müssen der Europäischen Kommission bis August 2015 ihre nationalen Entsorgungsprogramme übermitteln.
Reaktorkatastrophe in Fukushima
Nach einem Erdbeben und einem Tsunami kommt es am 11. März 2011 im Atomkraftwerk Fukushima Daiichi, Japan, in mehreren Reaktoren zur teilweisen Kernschmelze. In Deutschland wird infolge des katastrophalen Unfalls die Abschaltung von acht älteren sowie die stufenweise Abschaltung aller übrigen Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022 beschlossen.
Die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe nimmt ihre Arbeit auf. Die Endlagerkommission soll Grundsatzfragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle beantworten. Auch soll sie das Standortauswahlgesetz (2013) evaluieren und Empfehlungen zu seiner Verbesserung erarbeiten.
2015
Abschaltung Atomkraftwerk Grafenrheinfeld
Das
Atomkraftwerk Grafenrheinfeld (Landkreis Schweinfurt, Bayern) wird abgeschaltet.
Die Organisation des Endlagerbereichs wird neu geordnet. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird Regulierungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für nukleare Transporte sowie Zwischen- und Endlagerung. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) ist als Vorhabenträger auch für die Endlagersuche zuständig. Ein Nationales Begleitgremium wird gegründet.
2017
Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung tritt in Kraft
Das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung tritt in Kraft. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) überweisen rund 24 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds. Im Gegenzug trägt der Bund die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH wird gegründet. Die EVU bleiben verantwortlich für die
Stilllegung und den Rückbau der
Atomkraftwerke sowie für die Bereitstellung endlagergerecht verpackter Abfälle.
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) heißt jetzt Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Der neue Name soll die Rolle und Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes besser zum Ausdruck bringen.
Abschaltung Atomkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf
Am 31. Dezember 2021 werden die
Atomkraftwerke Grohnde (Landkreis Hameln-Pyrmont, Niedersachsen), Gundremmingen C (Landkreis Günzburg, Bayern) und Brokdorf (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) abgeschaltet.
Am 7.9.2021 übergibt die
Fachkonferenz Teilgebiete ihre Ergebnisse an die Bundesgesllschaft für Endlagerung. Die Vorhabenträgerin hat diese bei ihren weiteren Arbeiten zur Auswahl der
Standortregionen zu berücksichtigen.
Streckbetrieb Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland
Der Bundestag beschließt eine Änderung des Atomgesetzes. Demnach werden die drei noch laufenden deutschen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland in einem befristeten Streckbetrieb bis längstens zum 15. April 2023 weiterbetrieben.
Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland
Mit den
Atomkraftwerken Emsland (Landkreis Emsland, Niedersachsen), Isar 2 (Landkreis Landshut, Bayern) und Neckarwestheim 2 (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg) werden die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet.
Am 16. August 2024 werden die beiden Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld (Landkreis Schweinfurt), das sich im Rückbau befindet, gesprengt. Im Oktober 2025 werden die Kühltürme des AKW Gundremmingen gesprengt.
Am 03. November 2025 präsentiert die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihre aktuellen Arbeitsstände zur Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle. Beim vierten Forum Endlagersuche am 20. und 21. November 2025 werden Pläne zur Beschleunigung der Endlagersuche vorgestellt.
Rücknahme der Atomabfälle aus der Wiederaufarbeitung abgeschlossen
Am 17. Juni 2026 kommen die letzten sieben Castor-Behälter aus der Wiederaufarbeitungsanlage in Sellafield (England) in Brokdorf an. Insgesamt 132 Behälter in 16 Transporten wurden über Land und See wieder sicher nach Deutschland transportiert. In La Hague in Frankreich und Sellafield in England wurden bis 2005 deutsche Brennelemente wieder aufgearbeitet.
Antrag auf verlängerte Zwischenlagerung in Gorleben
Die BGZ als Betreiberin des Zwischenlagers in Gorleben beantragt am 29. Juni 2026, dass die 113 Castor-Behälter noch bis 2054 in Gorleben aufbewahrt werden dürfen. Die ersten Aufbewahrungsgenehmigungen für hochradioaktive Abfälle in den 16 Zwischenlagern laufen 2034 aus. Ausblick: Die Betreibergesellschaften werden für alle Zwischenlager ein neues Genehmigungsverfahren beim BASE beantragen und durchlaufen müssen.