Nachbetriebsphase eines Atomkraftwerks
Die Nachbetriebsphase nach der endgültigen Abschaltung eines Atomkraftwerks dauert mehrere Jahre. Dann folgt die Stilllegung der kerntechnischen Anlage. Welche Maßnahmen werden in der Nachbetriebsphase ergriffen?
Vom Leistungsbetrieb zur Stilllegung
Nach der endgültigen Abschaltung eines Kernkraftwerks beginnt in der Regel die Nachbetriebsphase. In dieser Phase werden erste Maßnahmen zur Vorbereitung der Stilllegung durchgeführt, wozu unter anderem auch die organisatorischen und technischen Vorbereitungen für den späteren Rückbau gehören. Damit bildet sie die Brücke zwischen dem Ende des Leistungsbetriebs und dem eigentlichen Beginn des Rückbaus eines Kernkraftwerks.
Maßnahmen in der Nachbetriebsphase
Die Maßnahmen in der Nachbetriebsphase sind durch die weiterhin gültige Betriebsgenehmigung des Kernkraftwerks abgedeckt. In dieser Phase unterliegt der Betreiber der fortlaufenden atomrechtlichen Aufsicht der zuständigen Landesbehörde. Diese überwacht die Umsetzung aller organisatorischen und technischen Maßnahmen, um fortwährend die Sicherheit der Anlage zu gewährleisten.
Hierbei wird die Behörde durch beauftragte Sachverständigenorganisationen unterstützt, die Prüfungen durchführen und fachliche Bewertungen vornehmen.
- Entladen der Brennelemente: Die Brennelemente werden aus dem Reaktor entladen und zunächst in einem mit Wasser gefüllten Brennelementlagerbecken im Kernkraftwerk gelagert.
- Umlagern der Brennelemente: Sobald die Aktivität des bestrahlten Brennstoffs ausreichend zurückgegangen ist, werden die Brennelemente in Lagerbehälter umgeladen und in Standortzwischenlagern aufbewahrt.
- Verwertung und Beseitigung: Radioaktive Stoffe werden verwertet und Abfälle aus der Betriebsphase werden ordnungsgemäß entsorgt.
- Dekontamination der Anlage: Die Systeme der Anlage werden dekontaminiert, wobei häufig auch eine Primärkreisdekontamination durchgeführt wird, um radioaktive Oxidschichten, die sich während des Betriebs gebildet haben, zu entfernen. Dies reduziert die Strahlenbelastung für das Personal in der Nachbetriebsphase und während des späteren Rückbaus.
- Außerbetriebnahme von Systemen: Nicht mehr benötigte Systeme werden in einen entleerten, drucklosen und kalten Zustand versetzt, bevor sie dauerhaft außer Betrieb genommen und systematisch dem Rückbau zugeführt werden.
- Probenentnahme und Auswertung: An verschiedenen Systemen und Komponenten werden Proben entnommen, um den radiologischen Zustand der Anlage am Ende der Betriebsphase zu dokumentieren. Diese Ergebnisse dienen der Präzisierung der Rückbauplanung und werden für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Stilllegung eines Kernkraftwerks verwendet.
Der Betreiber kann, unter Berücksichtigung des jeweiligen nuklearen Gefährdungspotentials, bei der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde weitergehende Anpassungen bzw. Änderungen am genehmigten Zustand des Kernkraftwerks innerhalb der Nachbetriebsphase beantragen.
Sicherheit in der Nachbetriebsphase
Während der Nachbetriebsphase werden alle notwendigen Vorkehrungen nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik getroffen, um mögliche Schäden zu verhindern. Wie bereits während der Betriebsphase zielen diese Maßnahmen darauf ab, die vorhandenen radioaktiven Stoffe sicher einzuschließen und die Strahlenexposition zu minimieren.
Solange sich noch Brennelemente im Kernkraftwerk befinden, müssen deren Kühlung, die Abfuhr der Nachzerfallswärmeleistung sowie die Kontrolle der Reaktivität dauerhaft sichergestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Lagerung im Brennelementlagerbecken, bei der eine kontinuierliche und redundante Wärmeabfuhr auch bei Ausfall der regulären Stromversorgung gewährleistet sein muss.
Die Lagerung und Handhabung der Brennelemente sind so auszuführen, dass ein kritischer Zustand unter allen Betriebszuständen ausgeschlossen ist und der Reaktorzustand sowie alle Lager- und Handhabungssysteme dauerhaft unterkritisch bleiben.
Die Umsetzung dieser Anforderungen erfolgt durch den Betreiber im Rahmen der gültigen Betriebsgenehmigung und wird von der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde überwacht. Hierbei wird die Behörde durch beauftragte Sachverständigenorganisationen unterstützt, die Prüfungen durchführen und fachliche Bewertungen vornehmen.
Nach der Nachbetriebsphase
Die an die Nachbetriebsphase anschließende Stilllegung eines Kernkraftwerks erfordert im Vorfeld ein umfassendes Genehmigungsverfahren, das insbesondere Aspekte des Strahlenschutzes und potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt. Erst nach Erteilung der Stilllegungsgenehmigung können die Rückbauarbeiten beginnen, die wesentliche Änderungen an den Systemen und Komponenten vornehmen und letztlich zum Abbau des Kernkraftwerks führen.
Stand: 02.03.2026