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Zwischenlager Philippsburg

Das Zwischenlager befindet sich auf dem Anlagengelände des Kernkraftwerkes Philippsburg, das sich seit 2020 in Stilllegung befindet.

Zwischenlager Philippsburg

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Standort und Lagerbelegung

Das Zwischenlager Philippsburg befindet sich auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerkes Philippsburg, das seit 2020 stillgelegt wird. Am 19.12.2003 erhielt das Zwischenlager die Aufbewahrungsgenehmigung für Kernbrennstoffe und nahm am 19.03.2007 mit der Einlagerung der ersten Behälter (Typ CASTOR V/19 und V/52) seinen Betrieb auf. Die Laufzeit des Zwischenlagers beträgt max. 40 Jahre.

Seit 01.01.2019 ist die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung Betreiberin der Zwischenlager in Deutschland. Auf deren Webseite finden Sie weitere Informationen zum Zwischenlager Philippsburg.

Im Zwischenlager Biblis lagern seit November 2020 sechs CASTOR Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung im Ausland.

Weiterführende Informationen zur Wiederaufarbeitung hochradioaktiver Abfälle aus deutschen Atomkraftwerken im Ausland finden Sie hier.

Erteilte Genehmigungen

Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG vom 19. Dezember 2003 (PDF, 2MB, nicht barrierefrei)

1. Änderungsgenehmigung vom 5. Oktober 2006, Einsatz der Prüfvorschrift PV 170 (PDF, 108KB, nicht barrierefrei)

2. Änderungsgenehmigung vom 21. Dezember 2006, Übertragung der Genehmigungsinhaberschaft auf die EnBW Kernkraft GmbH (PDF, 92KB, nicht barrierefrei)

3. Änderungsgenehmigung vom 13. Juni 2014, Modifikation CASTOR® V/19 (PDF, 292KB, nicht barrierefrei)

4. Änderungsgenehmigung vom 18. Dezember 2014, Aufrüstung der Krananlagen (PDF, 338KB, nicht barrierefrei)

5. Änderungsgenehmigung vom 24. Februar 2016, Modifikation CASTOR® V/52, Inventar (PDF, 471KB, nicht barrierefrei)

6. Änderungsgenehmigung vom 19. März 2020, Aufbewahrung von Köchern mit Sonderbrennstäben in CASTOR V/19 Behältern (PDF, 404KB, nicht barrierefrei)

7. Änderungsgenehmigung vom 1. Oktober 2020, zusätzliche Beladevarianten für den CASTOR V/19 (PDF, 371KB, nicht barrierefrei)

8. Änderungsgenehmigung vom 27. Oktober 2020, Erweiterung des baulichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) (PDF, 346KB, nicht barrierefrei)

9. Änderungsgenehmigung vom 08.Dezember 2021, Aufbewahrung von MAW-Glaskokillen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M (PDF, 519KB, nicht barrierefrei)

10. Änderungsgenehmigung vom 25. Juli 2023, Aufbewahrung von HAW-Glaskokillen in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor-HAW28M (PDF, 342KB, nicht barrierefrei)

Stand: 28.07.2026