Zwischenlager Jülich
Das Zwischenlager Jülich ist ein Zwischenlager für Brennelement-Kugeln aus dem früheren Forschungsreaktor in Jülich.
Standort und Lagerbelegung
Das Zwischenlager befindet sich in Jülich, Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen auf dem Betriebsgelände der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN). Dort waren rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus dem früheren AVR-Versuchsreaktor in 152 Behältern der Bauart CASTOR THTR/AVR aufbewahrt worden. Derzeit findet der Abtransport der Behälter ins Zwischenlager Ahaus statt.
Aktuelle Genehmigungslage
Rechtliche Grundlage für die Aufbewahrung der Brennelement-Kugeln ist derzeit eine Anordnung nach § 19 AtG der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE). In diesem Rahmen hat das MWIKE am 2. Juli 2014 angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind und ihr Verbleib bei einem zum Besitz Berechtigten nach § 5 Abs. 1 Satz 1 sicherzustellen ist.
2016 hat das BASE eine Genehmigung zur Aufbewahrung der Brennelementkugeln im Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus erteilt.
Mit der Erteilung der Transportgenehmigung am 25. August 2025 durch das BASE ist der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus derzeit die einzige umsetzbare Option zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle. Am 25. März 2026 wurde der erste von 152 Behältern aus dem Behälterlager in Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus transportiert. Weiterführende Informationen zu den Transporten finden Sie hier.
Den Antrag auf Verlängerung der am 30. Juni 2013 abgelaufenen Aufbewahrungsgenehmigung im Zwischenlager Jülich hat das BASE nicht genehmigt. Der Bearbeitungsstand des Genehmigungsverfahrens ist in der folgenden Tabelle aufgeschlüsselt.
| Prüffelder | Status der Bearbeitung |
|---|---|
| Sicherung | |
| Konventionelle Anlagensicherung | Antragsunterlagen wurden teilweise eingereicht. |
| IT-Sicherheit | Antragsunterlagen wurden teilweise eingereicht. |
| Gezielter Flugzeugabsturz | Antragsunterlagen wurden teilweise eingereicht. |
| Sicherheit | |
| Lagerspezifische Prüfung | Antragsunterlagen wurden teilweise eingereicht. |
| Behälterspezifische Prüfung | Antragsunterlagen wurden teilweise eingereicht. |
| Inventarspezifische Prüfung | Antragsunterlagen wurden teilweise eingereicht. |
Der von der JEN vorgelegte Nachweis der Sicherheit bei Erdbeben wurde vom BASE geprüft und konnte – vorbehaltlich ggf. inhaltlicher Änderungen im Genehmigungsverfahren – bestätigt werden.
Erteilte Genehmigungen
- Aufbewahrungsgenehmigung vom 17. Juni 1993 – ET 3.1 – 2.4 nach § 6 Atomgesetz für die Aufbewahrung von bestrahlten AVR-Brennelementen im AVR-Behälterlager der Forschungszentrum Jülich GmbH (PDF, 3MB, nicht barrierefrei)
- Änderungsgenehmigung vom 27. April 1995
Hinweis: Diese Änderungsgenehmigung betrifft Regelungen der Anlagensicherung. Sie ist als Verschlusssache eingestuft und daher nicht einsehbar. - Änderungsgenehmigung vom 7. Juli 2005 der Aufbewahrungsgenehmigung vom 17. Juni 1993 – ET 3.1 – 2.4 für die Aufbewahrung von bestrahlten AVR-Brennelementen im AVR-Behälterlager der Forschungszentrum Jülich GmbH (PDF, 902KB, nicht barrierefrei)
Zuständigkeiten
Das Genehmigungsverfahren nach § 6 AtG zur weiteren Aufbewahrung der AVR-Brennelemente in Jülich ist bis 31. August 2015 durch das FZJ als Antragstellerin geführt worden. Zum 1. September 2015 hat die AVR GmbH, die zum 1. Januar 2016 in die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) umbenannt wurde, die alleinige Federführung für das laufende Genehmigungsverfahren als Antragstellerin übernommen.
Die zuständige Genehmigungsbehörde (bis 29. Juli 2016: BfS; bis 31. Dezember 2019: BfE) ist seit dem 01. Januar 2020 das BASE.
Stand: 21.10.2026